sterbehilfeorganisation exit - Hand hält brennende Kerze
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CH / Lebensende: Werbespots für Sterbehilfeorganisation Exit in TV-Hauptsendezeit

IEF, 20.11.2017 – Das Schweizer Privatfernsehen strahlt bis 25. November fünf Werbeclips in den Hauptsendezeiten zwischen 19 und 20 Uhr für Sterbehilfe aus. Zu den Sendern gehören laut Website der Sterbehilfeorganisation Exit demnach Tele Zürich, Tele Bern, Tele Basel und das Ostschweizer Fernsehen. Das Schweizer öffentlich-rechtliche Fernsehen (SRF) hatte die Ausstrahlung verweigert.

Promis werben für selbstbestimmten Tod

In den 30 Sekunden langen Werbespots erzählen verschiedene schweizerische Prominente eine kurze Geschichte aus ihrem Leben, anhand derer sie erklären, was Selbstbestimmung für sie bedeute und dass sie sich für ein selbstbestimmtes Lebensende einsetzen. So ist die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz zu sehen, die im Werbefilm sagt: „Seit ich von zu Hause ausgezogen bin, habe ich selbst entschieden, wie ich mein Leben gestalte. Das will ich auch, wenn ich gehe.“. Nach eigenen Angaben bietet die  Sterbehilfeorganisation „Exit“, die mittlerweile über 100.000 Mitgliedern zählt, „eine fachlich kompetente Freitodbegleitung an nach strengen Vorgaben respektive nach sorgfältiger, einfühlsamer und verantwortungsvoller Abklärung.“

Öffentlich-rechtliches Fernsehen verweigert Ausstrahlung

Ursprünglich sollten die „Exit“-Spots im Schweizer Fernsehen (SRF) gezeigt werden. Das SRF lehnte die Ausstrahlung Medienberichten zufolge allerdings mit der Begründung ab, Sterbehilfe sei nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten. Die Werbespots könnten einen „nicht unerheblichen Teil des Publikums“ in seinen Gefühlen verletzen. Für Exit-Vorstandsmitglied Jürg Wiler sei die Entscheidung „völlig unverständlich“, da Sterbehilfe in der Schweiz weitgehend akzeptiert sei und es nie darum gegangen sei, das Sterben direkt zu bewerben, sondern eine Diskussion anzuregen.

Knapp 1000 Fälle von assistiertem Suizid

Wie domradio.de berichtet, verzeichnete das Schweizer Statistikamt BFS für das Jahr 2016 965 Fälle von assistiertem Suizid von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Im Vergleich zu den Zahlen aus 2008, bedeute das beinahe eine Vervierfachung.  Von den Zahlen nicht erfasst sind sogenannte Sterbetouristen, das heißt Personen, die aus dem Ausland anreisen, um Sterbehilfeorganisationen zu konsultieren. Schätzungen zufolge, nähmen 95 % der Ausländer die Dienste der Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in Anspruch. „Dignitas“ verzeichnete für 2016 201 Fälle von assistiertem Suizid, wovon 6 verstorbene Personen als Schweizer ausgewiesen werden. 73 Personen seien aus Deutschland, 47 aus Großbritannien, 30 aus Frankreich und 9 aus den USA angereist.

Auch auf der Konferenz der World Medical Association in Rom zu Fragen am Lebensende wies die Vertreterin des Schweizer Ärzteverbandes, Dr. Yvonne Gilli, auf die steigenden Zahlen von assistiertem Suizid hin. In der Todesursachenstatistik 2014 zeigt sich ein rasanter Anstieg seit 1998, während die Zahlen von nicht assistierten Suiziden zwischen 1990 und 2010 zurückgegangen seien und dann stagnierten. Im Bericht wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den beiden Todesursachen nur teilweise um dieselbe Personengruppe handle. In der Schweiz ist es laut Artikel 115 des Schweizer Strafgesetzbuches erlaubt, Hilfe zum Suizid zu leisten, solange keine selbstsüchtigen Motive bestehen.

Sedierung: Entwurf von Richtlinien in Begutachtung

Besorgt zeigte sich die Ärztin über die steigende Zahl an tiefer Sedierung, die zum Tod führe. Hier sei unklar, ob es sich um therapeutische Sedierung oder terminale Sedierung handle. Der Unterschied liege darin, ob die Förderung der Bewusstlosigkeit oder eines gewissen Dämmerzustandes dazu diene, den Sterbeprozess zu begleiten und die Schmerzen dabei zu lindern oder ob die Maßnahme dafür eingesetzt werde, den Tod herbeizuführen, erklärt Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF), die an der Konferenz in Rom als Mitglied der Arbeitsgruppe Palliativmedizin der Europäischen Akademie der Wissenschaften teilgenommen hat. Gilli machte in Rom in diesem Zusammenhang auf den am selben Tag veröffentlichten Entwurf von medizinisch-ethischen Richtlinien der Schweizer Akademie für medizinische Wissenschaft (SAMW) zum Umgang mit Sterben und Tod aufmerksam, zu dem nunmehr bis 24.2.2018 Stellungnahmen abgegeben werden können.

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