Weltärztebund
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INT / Lebensende: Weltärztebund bekräftigt „Nein“ zu Sterbehilfe

IEF, 12.11.2019 – Im Rahmen seiner 70. Generalversammlung in Tiflis (Georgien) hat der Weltärztebund (World Medical Association – WMA) Ende Oktober seine ablehnende Haltung zur ärztlichen Beihilfe zum Suizid sowie Tötung auf Verlangen entschieden verteidigt.

Dem Leben müsse „größter Respekt entgegengebracht werden“, so heißt es in der neu überarbeiteten WMA-Deklaration, die am 26.10.2019 veröffentlicht wurde. „Daher stellt sich die WMA entschieden gegen Euthanasie und ärztlich assistierten Suizid.“

Deklaration enthält Definition der Begriffe

Im Sinne der Deklaration liege Sterbehilfe vor, wenn ein Arzt absichtlich eine tödliche Substanz verabreicht oder auf Wunsch des Patienten eine Intervention durchführt, die den Tod eines entscheidungsfähigen Patienten zur Folge hat. Im Falle eines ärztlich assistierten Suizids ermögliche es ein Arzt bewusst einem entscheidungsfähigen Patienten, sein eigenes Leben zu beenden, indem er ihm medizinische Substanzen mit der Absicht verschreibt oder bereitstellt, dessen Tod herbeizuführen

Gewissensfreiheit der Mediziner

Auch das klare Bekenntnis zum Schutz der Gewissensfreiheit für Mediziner wird in der Deklaration betont. Ärzte dürften nicht dazu gezwungen werden, an einem Suizid mitzuwirken oder eine Tötung auf Verlangen durchzuführen bzw. daran teilzunehmen.

Patientenrecht auf Ablehnung einer Behandlung

Als nicht „unethisch“ beurteilt die WMA jedoch das Verhalten eines Arztes, der „das Grundrecht des Patienten auf Ablehnung der medizinischen Behandlung“ achte, „wenn er auf unerwünschte Pflege verzichtet oder diese zurückhält, auch wenn die Einhaltung eines solchen Wunsches zum Tod des Patienten führt“.

Weltärztebund repräsentiert rund zehn Millionen Ärzte weltweit

Der Weltärztebund (World Medical Association, WMA), der 1947 gegründet wurde, ist ein Zusammenschluss von 114 nationalen Ärzteverbänden und somit von rund zehn Millionen Ärzten weltweit. Ziel der WMA ist es, einen hohen ethischen Standard im Gesundheitswesen zu fördern, sowie Ärzten in Form von Deklarationen und Stellungnahmen ethische Leitlinien vorzugeben. Auch die Österreichische Ärztekammer ist ein Mitglied der WMA. Wie die deutsche Bundesärztekammer betont, werde die WMA oftmals fälschlich mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwechselt. Der entscheidende Unterschied sei jedoch, dass obwohl sich beide mit internationalen Fragen des Gesundheitswesens beschäftigen würden, die WHO als eine Behörde der Vereinten Nationen, die von den Regierungen finanziert wird, zwangsläufig politischen Einflüssen unterliege. Der Weltärztebund setze sich hingegen aus freiwilligen Mitgliedern, zusammen und werde von diesen auch finanziert. Die Mitglieder, allesamt Ärzte, haben einen Eid darauf abgelegt, die Interessen ihrer Patienten in den Vordergrund zu stellen und sich für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung für alle einzusetzen.

Sterbehilfe international umstritten

Wie berichtet, spielt die Debatte um Tötung auf Verlangen auch international eine immer größere Rolle. In den vergangenen Jahren hatte die WMA daher mehrere Konferenzen abgehalten, um ihre bisherige Haltung zur Tötung auf Verlangen zu überdenken (da IEF hat berichtet). Auf der letztjährigen Generalversammlung in Reykjavik (Island) hatten die Canadian Medical Association (CMA) und die Royal Dutch Medical Association (RDMA) die WMA aufgefordert, eine „neutrale“ Stellung bezüglich der Tötung auf Verlangen zu beziehen. Kritik an dieser Forderung war besonders von der World Federation of the Catholic Medical Associations gekommen. Nachdem die WMA ihre Haltung dennoch bekräftigt hatte, war die kanadische Ärztekammer aus dem Weltärztebund ausgetreten – wenn auch nicht ohne internen Widerstand: Die kanadische Ärztevereinigung „Physicians’ Alliance against Euthanasia“, der mehr als 1.100 Ärzte angehören, hatte sich von den Positionen ihrer Standesvertretung distanziert.

Österreich sieht „Sterbebeistand“ vor

Während in Österreich nach wie vor sowohl die Beihilfe zum Suizid als auch die Tötung auf Verlangen unter Strafandrohung verboten sind, wurde im letzten Jahr im Rahmen einer Novellierung eine Neuregelung eingeführt, die eine „Sterbebeistand“ als zulässig erachtet. Wie bereits berichtet, ist es gemäß § 49a Ärztegesetz (ÄrzteG) Ärzten nun erlaubt, die Linderung von Schmerzen oder Qualen der Erhaltung des Lebens voranzustellen. Im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen ist es nunmehr dezidiert rechtlich zulässig, Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt. Auch wenn dies auch vor Einführung des § 49a ÄrzteG das medizinische Verständnis war, sollte durch diese Novellierung insbesondere für die handelnden Ärzte Rechtsicherheit geschaffen werden.

Weltreligionen bekräftigen Standpunkt erstmals vereint

Ebenfalls Ende Oktober haben Vertreter des Hl. Stuhls, des Großrabbinats von Israel und einer muslimischen Organisation aus Indonesien eine gemeinsame Erklärung zum Umgang mit sterbenskranken Patienten unterzeichnet. Diese spricht sich gegen Euthanasie und assistierten Suizid aus. Der Vatikan bezeichnete die Deklaration als historisch. Es sei das erste Mal, dass Muslime, Juden und Christen gemeinsam ein solches Dokument unterzeichnen. „Historisch ist nicht der Inhalt, der war für uns klar. Dass wir es gemeinsam gesagt haben und wir gemeinsam weiter daran arbeiten wollen, auch mit anderen Religionen, das ist meiner Meinung nach das Neue an der Erklärung”, betonte Erzbischof Vincenzo Paglia, Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben, wie Domradio.de berichtet. Lesen Sie dazu auch den IEF-Bericht “Christen, Juden und Muslime gegen Sterbehilfe“. (KL)

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