FR / Reproduktionsmedizin: Weitreichendes Bioethikgesetz kurz vor Verabschiedung
IEF, 12.09.2020 – Französische Abgeordnete wollen unter anderem „den Vater vollständig aus dem Akt der Empfängnis streichen“.
Gesetzesreform Prestigeprojekt Macrons
Wie das IEF berichtet hat, ist die Gesetzesreform eines der „Prestigeprojekte“ der Regierung unter Staatspräsident Emanuel Macron.
Die weitreichende Novelle des Gesetzes aus 1994 sieht unter anderem eine Ausweitung der medizinisch unterstützten Reproduktion auf alle Frauen bis 43 vor – auch auf alleinstehende und jene, die in einer lesbischen Beziehung leben. Die künstliche Befruchtung soll künftig als Kassenleistung in Anspruch genommen werden können. Das „social egg freezing“, bei dem Frauen auf Vorrat ihre Eizellen einfrieren lassen können, soll erlaubt und auf Kassenkosten ermöglicht werden. Neben der Öffnung der künstlichen Befruchtung für alle Frauen sieht der neue Gesetzentwurf eine Reform der Regeln für Kindschaftsverhältnisse vor. Auch eine Reihe weiterer Themen, etwa die Forschung mit embryonalen Stammzellen, soll neu geregelt werden. Die Einführung menschlicher Stammzellen in tierische Embryonen soll zulässig werden, was die Bildung von „Chimären“ ermöglicht und die Grenze zwischen Mensch und Tier verwischt.
Nach derzeitiger Rechtslage haben in Frankreich nur heterosexuelle Paare, die länger als zwei Jahre verheiratet sind oder zusammenleben, Zugang zu reproduktionsmedizinischen Verfahren, wenn ihre Unfruchtbarkeit medizinisch belegt wurde. Künftig sollen die reproduktionsmedizinischen Maßnahmen unabhängig vom Vorliegen einer medizinischen Indikation offen stehen.
Politk „auf gefährlichen Pfaden“
Während Staatspräsident Macron via Twitter „das Engagement von Parlamentariern, Regierungsmitgliedern und der nationalen Ethikkomission“ lobte, sehen Vertreter der katholischen Kirche in Frankreich die Politik „auf gefährlichen Pfaden“, wie der Direktor der französischen Nationalwallfahrt, Vincent Cabanac, laut einem Bericht von domradio.de vor versammelten Pilgern in Lourdes betonte. Die Politik lasse den „Respekt vor dem Leben“ vermissen.
Auch der Pariser Erzbischof, Michel Aupetit, selbst studierter Mediziner, fand bei einem Gottesdienst in der Basilika Sacre-Coeur harsche Worte für die innenpolitischen Bestrebungen: „In diesen Tagen, in denen die Menschen glauben, sie seien befugt, Embryonen zu zerstören oder sie für gewagte Experimente zu manipulieren, ist es an der Zeit, sich daran zu erinnern, dass unser Leben, unsere Berufung im Schoß unserer Mutter beginnt, dass dieses Leben niemandem gehört, nicht einmal derjenigen, die es in ihrem Leib trägt.“
Erzbischof Pierre d´Ornellas, Bioethik-Verantwortlicher unter Frankreichs Bischöfen zeigte sich ebenfalls entsetzt über die Auswirkungen der Abstimmung des Parlaments: Mit dem Gesetz wollten die Abgeordneten „den Vater vollständig aus dem Akt der Empfängnis streichen“. Parlamentarier dürften sich jedoch „nicht in die Intimität der Familie einmischen und Gesetze über die Liebe erlassen“. Ihre Aufgabe sei, Gesetze „auf Grundlage der Achtung der Menschenwürde und den daraus resultierenden ethischen Werten zu beschließen, darunter den Schutz der Schwächsten“.
Kummer: „Rückschritt für Kindeswohl“
In einer Aussendung betont die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), dass sich in Frankreich eine Entwicklung fortsetze, die zwei wesentliche Aspekte außer Acht lasse: „Das eine ist das Kindeswohl. Das Kindswohl muss vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Auch wenn Paare in eine existenzielle Krise geraten können, weil sie einen unerfüllten Kinderwunsch haben, darf das nicht in ein Anspruchsrecht kippen.“ Das hätten die Bischöfe Frankreichs mehrfach betont. „Es gibt kein individuelles Recht auf ein Kind. Nicht Eltern haben ein Recht auf ein Kind, sondern Kinder ein Recht auf Eltern.“ Komplett ausgeblendet blieben bei dem neuen Gesetz auch die nicht wenigen Schattenseiten der Reproduktionsmedizin und die gesundheitlichen Risiken für Frauen und Kinder, so Kummer.
Kinder ohne Väter
Um die neue Gesetzgebung hatte es auch in der zweiten Lesung ein zähes Ringen gegeben. Letztlich stimmten 60 Abgeordnete dafür, 37 dagegen, vier Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Die Republikaner (Les Républicains – LR), Nachfolgepartei der konservativen Union pour un mouvement populaire (UMP), sprachen sich in den Debatten gegen die Entwicklung hin zu „Kindern ohne Vätern“ aus, das Gesetz sei „ein weiterer Schritt in Richtung Leihmutterschaft“.
Die Präsidentin der LGBT-Vereinigung GayLib, Catherine Michaud, sieht in der Novelle erwartungsgemäß einen „historischen Schritt für die Rechte und die Freiheit der Frauen“. Bedauerlich sei allerdings, dass Trans-Personen von der gesetzlichen Neuregelung ausgeschlossen seien.
Abtreibungsgrund überraschend aufgenommen
Kurz vor der Abstimmung legte der Vorsitzende der sozialistischen Fraktion, Olivier Faure, einen Last-Minute-Änderungsantrag vor, der eine neue Ausnahme der sogenannten „medizinischen Abtreibung“ bis zur Geburt bei “psychosozialer Belastung“ der Mutter ermöglichen soll. Laut kath.net war dieser signifikanten Änderung eine informelle Genehmigung von Seiten des sozialistischen Gesundheitsministers Olivier Véran vorausgegangen: Er hatte im April während des Covid-Lockdowns „psychosoziale Not“ als Abtreibungsgrund über die gesetzliche Frist hinaus genehmigt.
Nach der postiven Abstimmung in der zweiten Lesung muss nun auch der Senat –voraussichtlich Anfang nächsten Jahres – ein zweites Mal darüber entscheiden, wie Frankreich menschliches Leben künftig entstehen lassen und bewerten möchte. (KL)