AU / Lebensende: Weiterer Bundesstaat legalisiert assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen
IEF, 17.12.2019 – Die Abgeordneten des westaustralischen Parlaments machten vergangene Woche den Weg frei für die sogenannte „Voluntary Assisted Dying Bill“.
Das Upper House (gesetzgebender Rat) stimmte am 9.12.2019 mit 24 zu 11 Stimmen für den Gesetzesentwurf. Am nächsten Tag winkten die Abgeordneten des Lower House (gesetzgebende Versammlung) 55 Änderungsanträge des Gesetzesentwurfs durch (BBC berichtete). Letzter Schritt ist nun die königliche Zustimmung. Mitte 2021 soll das Gesetz laut Gesundheitsministerium in Kraft treten.
Nach Victoria ist Westaustralien der zweite australische Bundesstaat, der assistierten Suizid legalisieren wird, zusätzlich auch Tötung auf Verlangen. Gesundheitsminister Roger Cook zeigte sich erfreut, dass „wir Mitgefühl gewählt haben und das Recht zu entscheiden“. Labour Premierminister Mark McGowan nannte Medienberichten zufolge die Bedenken gegen den Entwurf „lächerlich“, Gegner beschuldigte er als „Panikmacher“.
Folgende Eckpunkte sieht die „Voluntary Assisted Dying Bill“ vor: der Patient muss über 18 Jahre alt sein, an einer unheilbaren Krankheit leiden, die innerhalb von 6 Monaten (12 Monate bei neurodegenerativen Krankheiten) zum Tod führen wird und eine alternative Therapie für ihn „nicht tolerierbar“ sein. Der Patient muss in Bezug auf assistierten Suizid entscheidungsfähig sein, die Entscheidung frei und ohne Zwang getroffen haben und die „beständige Absicht“ auf assistierten Suizid haben. Das tödliche Medikament kann der Patient sich entweder selbst verabreichen (assistierter Suizid) oder es wird von einem Arzt injiziert (Tötung auf Verlangen).
Gesetz weitreichender als Vorlage aus Nachbarbundesstaat
Kritiker heben hervor, dass der westaustralische Entwurf wesentlich liberaler gestaltet sei als das Gesetz in Victoria. Beispielsweise könnten in Victoria nur zwei Fachärzte einen assistierten Suizid bewilligen, Westaustralien hingegen sieht die Bewilligung durch beliebige Ärzte vor. Ein Widerspruch in sich, da der Arzt den Patienten auch über weitere Therapieformen sowie palliative Versorgung aufklären soll. Die angestrebte Aufklärung ist natürlich nicht möglich, wenn ein Arzt noch nie eine entsprechende Krankheit behandelt hat. Bei psychisch kranken Patienten sehe der Entwurf außerdem keine Überweisungspflicht an einen psychiatrischen Facharzt vor, um die Entscheidungsfähigkeit zu überprüfen. „Wir brauchen speziell geschulte Personen, die mit psychisch kranken Menschen umgehen können“, warnt diesbezüglich Michael Perrott, ehemaliger Direktor von SANE Australia, einer Organisation für psychisch Kranke, der jetzt in der Suizidprävention aktiv ist.
Zum Vergleich: In Österreich sieht der Gesetzgeber sogar vor ästhetischen Operationen eine solche Überweisungspflicht bei Verdacht auf psychische Beeinträchtigung an einen psychiatrischen Facharzt vor, um den Patienten zu schützen (vgl. § 5 Abs 2 ÄsthOpG).
Ärzte können assistierten Suizid ungefragt als Option anbieten
Ein weiterer umstrittener Punkt sei, dass Ärzte initiativ mit Patienten über assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen sprechen dürften. Ein klassischer Türöffner für Missbrauch und Manipulation, da der Arzt dem vulnerablen Patienten so die „einfachste und billigste“ Lösung präsentieren könne und Angehörige Einfluss auf den Arzt nehmen könnten.
Tötung auf Verlangen beschleunigt Dammbruch
Xavier Symons, Forschungspartner am Institut für Ethik und Gesellschaft der University of Notre Dame, Sydney, lenkt in einem Kommentar in The Sydney Morning Herald das Augenmerk besonders auf das Faktum, dass Westaustralien neben assistiertem Suizid auch Tötung auf Verlangen erlauben. In Ländern wie etwa in Kanada, in denen sowohl assistierter Suizid als auch Tötung auf Verlangen legalisiert sei, seien die Todeszahlen höher als in Ländern, die „nur“ assistierten Suizid erlaubten. Der Experte gehe deshalb davon aus, dass die Todeszahlen in Westaustralien dadurch viel höher sein werden, als die meisten Politiker bisher annehmen würden. (TSG)