AT / Pro-Life: Was sagen die Parteien zum Thema Lebensschutz?
IEF, 2.10.2017 – In der letzten Woche berichtete das IEF darüber, wie sich die Parteien zu den Themen Ehe, Familie und Lebensschutz in ihren Wahlkampfprogrammen positionieren. Die Jugend für das Leben hat noch einmal nachgefragt.
Nicht jede Partei hat das Thema Lebensschutz und Abtreibung in ihrem Wahlkampfprogramm, dabei positionieren sie sich durchaus unterschiedlich zu diesem sensiblen Themenbereich. Die Jugend für das Leben schickte daher jeder Partei eine Presseanfrage zu so konkreten Punkten wie der von der aktion leben initiierten Bürgerinitiative Fakten helfen, der derzeit in Kraft stehenden Fristenregelung oder auch der umstrittenen Regelung, dass ungeborene Kinder mit einer möglichen Behinderung straffrei auch in der letzten Phase der Schwangerschaft abgetrieben werden können. Außerdem fragte die Jugendorganisation nach, welche Initiativen und Änderungen die jeweilige politische Partei in den Bereichen Lebensschutz bzw Abtreibung vorantreiben möchte.
SPÖ bezeichnet Fristenregelung als „familien- und frauenpolitischer Meilenstein“
Die SPÖ nimmt in ihrer Antwort lediglich zur Frage nach der Fristenregelung Stellung, welche für sie ein „familien- und frauenpolitischer Meilenstein“ sei, der es Frauen ermögliche, „über ihr Leben und ihren Körper“ bestimmen zu können. Gleichzeitig sprechen sich die Sozialdemokraten für eine verstärkte Aufklärung in Schulen oder den Ausbau des Zugangs zu Verhütungsmitteln aus. Daher will sich die SPÖ vor allem für Schutzzonen vor Abtreibungskliniken einsetzen, eine umfassende Sexualerziehung vorantreiben sowie Abtreibungen auch in öffentlichen Spitälern ermöglichen, um einen „niederschwelligen Zugang“ zu gewährleisten.
ÖVP stellt Spätabbruch in Frage und will „JA zu Kindern erleichtern“
Auch von den übrigen Parteien will keine die Fristenregelung selbst wieder in Frage stellen. Die ÖVP spricht sich jedoch für die Bürgerinitiative „Fakten helfen“ aus, unter anderem, da diese helfen könne, “Maßnahmen zur Prävention ungewollter Schwangerschaften hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren“. Eine solche Statistik könne zudem Aufschluss darüber geben, inwiefern man Rahmenbedingungen für werdende Eltern verbessern könne. Die ÖVP betont, dass begleitend zur Fristenregelung „Politik und Gesellschaft jene Bedingung zu schaffen haben, die Abtreibung vorbeugen“ und Frauen Beratung und Hilfestellungen geben. Zur Regelung des Spätabbruchs bei Behinderung des Kindes soll nach Meinung der ÖVP eine kritische Debatte geführt werden, ob die derzeitigen Regelungen noch zeitgemäß seien oder hier nicht eher behinderte Menschen in schwerer Weise benachteiligt würden. Werdende Eltern müssten in jedem Fall durch verbesserte Rahmenbedingungen und Beratung unterstützt werden. So spricht sich die ÖVP bezüglich ihrer Vorhaben vor allem dafür aus, Rahmenbedingungen schaffen zu wollen „die das JA zu Kinder erleichtern“. Dazu zählt eben vor allem Beratung über Hilfestellung bezüglich finanzieller organisatorischer Schwierigkeiten.
FPÖ fordert Verbot der Leihmutterschaft und Restriktion des Fortpflanzungsmedizinrechts
Die FPÖ stellt sich insofern hinter die Fristenregelung, da diese verhindert, dass Frauen in einer Notsituation nicht auf illegale oder dubiose Mittel und Wege zurückgreifen müssen, um eine gewünschte Abtreibung vornehmen zu lassen. Sie kritisiert jedoch auch, dass diese Regelung bzw. Abtreibung im allgemeinen als „Verhütungsmethode gesehen“ werde, aus der wiederum Anbieter einen wirtschaftlichen Vorteil zögen. Die FPÖ spricht sich für eine räumliche Trennung von Beratung und Eingriff aus sowie für eine Bedenkzeit von 48 Stunden. Bezüglich der Spätabtreibung im Falle einer möglichen Abtreibung verweist die FPÖ auf eine Initiative des ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer, welche gegen die Möglichkeit der Abtreibung aus eugenischer Indikation gerichtet sei. Ein weiteres Anliegen der FPÖ sei die Überarbeitung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Hier seien die Regelungen zur Eizellenspende und zur Prämimplantationsdiagnostik zu weit gefasst worden. Die FPÖ steht zudem für ein Verbot der Leihmutterschaft.
Grüne sehen keinen Bedarf für Statistik und Motiverhebung und verteidigen die Fristenregelung als Stütze des Selbstbestimmungsrechtes der Frau
Die Grünen antworten auf die Frage nach der Bürgerinitiative Fakten helfen, dass sie diese nicht untestützt haben, da sie hierfür keine Notwendigkeit sehen. Eine bundesweite Statistik brächte keinen Mehrwert, da es bereits Studien zu Motivforschung im Thema Abtreibung gebe und zudem eine solche Untersuchung auf Grund der Tatsache, dass eine Abtreibung in Österreich nicht von den gesetzlichen Kassen gezahlt werde, auch schwer zu kontrollieren und nachzuvollziehen sei. Die Fristenregelung sehen die Grünen als wichtige und „das Selbstbestimmungsrecht der Frau“ stärkende Regelung an, welche verhindern würde, dass Frauen illegale und gefährliche Mittel in Anspruch nehmen. Anstatt einer strafrechtlichen Veränderung im Bereich eugenischer Indikation sprechen sich die Grünen für einen Ausbau von Beratungsangeboten aus, welche in einem solchen Fall zur Verfügung stehen sollen, sowie für bessere „finanzielle therapeutische Unterstützung“. Zudem soll in einem solchen Fall die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert werden. Aktiv wollen sie sich für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, was aus ihrer Sicht den „wirkungsvollsten Lebensschutz“ darstelle.
Die NEOS setzen sich für Fristverkürzung bei Spätabbrüchen ein und wollen Abtreibungen mit besser verfügbaren Verhütungsmitteln vermeiden
Obwohl auch die NEOS das Ziel verfolgen, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich zu senken, wurde die Bürgerinitiative Fakten helfen nicht von ihnen unterstützt. Denn statt einer Statistik bzw Motiverhebung erachten die NEOS die leichtere Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln und mehr sexuelle Bildung in der Schule als geeigneteren Weg, um die Zahl der Abtreibungen zu verringern. Die Fristenregelung halten die NEOS, wie auch die anderen Parteien, für eine gute Regelung, weil sie den Frauen die Möglichkeit gewährte, eine eigenständige und freie Entscheidung zu fällen. Eine Änderung wird hier nicht angestrebt. Die Regelung zur Frage der eugenischen Indikation hingegen halten sie auf Grund ihrer ethischen und moralischen Natur für „nicht sachgerecht und deshalb für (…) nicht zufriedenstellend“. Sie sprechen sich hier für eine Verkürzung der Frist aus. Allgemein wollen sie sich für das Recht auf Leben einsetzen, gleichzeitig jedoch auch sexuelle Bildung und den Zugang zu Verhütungsmitteln unterstützen, um so ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.