Noch die Keyphrase: Neuseeland liberalisiert Abtreibung
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NZ / Abtreibung: Von Straftat zur Gesundheitsleistung

IEF, 27.03.2020 – Das neuseeländische Parlament beschließt mit 68 zu 51 Stimmen eines der liberalsten Abtreibungsgesetze weltweit.

Bisher galt in Neuseeland in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche das Strafgesetz von 1961, das Abtreibungen unter Strafe stellte, wobei Abtreibungsärzten bis zu 14 Jahre Haft drohten. Die Schwangeren blieben straffrei. Ausnahmen vor der Strafbarkeit bestanden außerdem bei einer schweren Gesundheitsgefährdung der Schwangeren oder bei einer möglichen schweren Schädigung des ungeborenen Kindes.

Abtreibungen als „Gesundheitsfrage“

Mit der nun erfolgten Novellierung wurde die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und soll künftig laut Gesundheitsminister Andrew Little als eine „Gesundheitsfrage“ behandelt werden.

Bei der dritten Lesung im Parlament am 18. März 2020 stimmten im Vergleich zu den früheren Lesungen weniger Abgeordnete für die Gesetzesnovelle. Mit 68 zu 51 Stimmen waren die Befürworter jedoch in der Mehrheit. Bei der Abstimmung bestand kein Fraktionszwang weshalb die Abgeordneten nach ihrem Gewissen votieren durften. Am 23. März wurde das neue Gesetz schließlich von der Generalgouverneurin für Neuseeland, Patsy Reddy, unterzeichnet.

Die Regelung sieht vor, dass Frauen bis zur 20. Schwangerschaftswoche ohne Angabe von Gründen und lediglich nach Rücksprache mit einem Arzt eine Abtreibung vornehmen lassen können. Eine verpflichtende Beratung ist nicht vorgesehen. Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche dürfen laut der neuen Reglung nur nach Rücksprache mit einem weiteren Arzt durchgeführt werden.  Dabei soll die physische und psychische Gesundheit der Schwangeren und das Alter des Ungeborenen Berücksichtigung finden.

Alle Pro-Life-Anträge abgewiesen

Wie BioEdge berichtet, sprachen sich im Zuge der Novellierung 80 von 120 Abgeordneten gegen eine Teilregelung aus, die die gleiche medizinische Betreuung für lebendgeborene Kinder nach einer misslungenen Abtreibung vorsah wie für alle anderen Lebendgeborenen. Ein anderer Versuch, Spätabtreibungen auf Fälle von schwerer Schädigung des Ungeborenen oder einer Gesundheitsgefährdung der Mutter zu beschränken, sei ebenfalls erfolglos geblieben.

Anträge von pro-life-orientierten Abgeordneten auf Berücksichtigung des Schmerzempfindens bei Kindern im Mutterleib ab der 20. Schwangerschaftswoche (lesen Sie dazu auch hier) oder auf das Verbieten von Abtreibungen aufgrund des Geschlechts und einer Behinderung des Kindes, wie beispielsweise des Down-Syndroms, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Nachteilig soll sich die neue Regelung auch auf die Gewissensfreiheit auswirken. Jene, die sie geltend machen, müssten die Schwangeren an andere Abtreibungsärzte verweisen. Sollte das Gewissen eines Mitarbeiters die „Tätigkeit des Arbeitgebers ungehörig behindern“, dürften solche Mitarbeiter künftig auch gekündigt bzw. könnte ihnen eine Anstellung verweigert werden.

Verworfen wurde zudem eine vorgeschlagene Ergänzung, die verpflichtend eine Einwilligung der Eltern für die Durchführung einer Abtreibung an Minderjährigen vorsah. Ebenso erging es dem Regelungsvorschlag, der eine regelmäßige Datenerhebung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen verlangte.

Beinahe alle Abgeordnete stimmten auch dagegen, dass über die Abtreibungsreform im Rahmen eines Referendums abgestimmt werde.

Mehrheit der Neuseeländer gegen die neue Regelung

Laut einer von Frauen in Neuseeland im Zusammenhang mit der Abtreibungsreform gegründeten Kampagne unter dem Namen „Both lives matter“  sei der Großteil der neuseeländischen Bevölkerung gegen das neue Gesetz. Meinungsumfragen zufolge seien die meisten Neuseeländer dafür, dass Abtreibungen unter gewissen Umständen erlaubt seien – ähnlich der alten Regelung. Die meisten sind auch gegen Abtreibungen bis zur Geburt und hätten sich eher bessere Schutzmechanismen und weitere Einschränkungen im Rahmen der alten Gesetzeslage als die nun erfolgte Liberalisierung gewünscht.

Offener Brief von Menschen mit Down-Syndrom an Premierministerin

Im Zuge der Beratungen im Parlament wandten sich auch 1200 Menschen mit Down Syndrom gemeinsam mit ihren Angehörigen in einem offenen Brief an die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern, um sie an ihr einst gegebenes Wahlversprächen, keine Abtreibung bis zur Geburt bei Ungeborenen mit Down-Syndrom einzuführen, zu erinnern. Ein Versprechen, das sie nun gebrochen hat.  (AH)

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