Legalisierung von "Sterbehilfe"
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AT / Lebensende: VfGH berät über Legalisierung von „Sterbehilfe“

IEF, 10.06.2020 – Die Verfassungsrichter beraten in der Junisession über die Anträge zur Legalisierung von „Sterbehilfe“. Der Ausgang ist offen.

Die Beratungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sind von 8.-27. Juni angesetzt. Neben Themen wie Covid-19 Maßnahmen oder Verhüllungsverbot in Volksschulen wird das Höchstgericht auch über die im Mai 2019 eingebrachten Anträge zur Aufhebung des Verbots von Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB) und Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) beraten. Ob in der laufenden Session entschieden wird, ist offen – ebenso offen ist, wie die Entscheidung ausfallen wird.

Die Befürworter von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid machen derweil mit der (bereits mehrere Jahre laufenden) Kampagne „Mein Ende gehört mir“ mobil und werben irrigerweise für ein „Sterben in Würde“, wie in der Aussendung der Österreichischen Gesellschaft für humanes Lebensende (ÖGHL) veröffentlicht wurde. Bekannte Namen unter den Befürwortern sind Christian Fiala, Wolfgang Obermüller, Wolfram Proksch, Ludwig Minelli.

Das Institut für Ehe und Familie (IEF) setzt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema „Sterbehilfe“ auseinander und spricht sich dezidiert für die Beibehaltung des Verbots von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid aus. Auf der Website des Instituts finden Interessierte eine Schwerpunktseite zum Thema Lebensende, die einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, ethische Überlegungen und Fachartikel gibt. „Suizid braucht keine Unterstützung, Suizid braucht Prävention“, betont Dr. Stephanie Merckens, Juristin am IEF, immer wieder. (TSG)

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