IT / Reproduktionsmedizin: Gericht bestätigt volle Vaterschaft trotz fehlender genetischer Beteiligung
IEF, 8.3.2017 – Italiens Rechtslage zur Leihmutterschaft ist seit dem jüngsten Urteil des Oberlandesgericht von Trient um eine Facette reicher – und widersprüchlicher. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wie berichtet im Fall Paradiso und Campanelli gegen Italien die Kindswegnahme als gerechtfertigt bestätigt hat, sprach nun das italienische Gericht zweiter Instanz dem Partner des genetischen Vaters eines Kindes die volle (zweite) Vaterschaft zu.
Das homosexuelle Paar hatte in Kanada die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen. Beide Männer wurden als Väter des Kindes in die Personenstandsurkunde eingetragen. Diese müsse nun auch in Italien anerkannt werden, so das Trienter Gericht. Laut Bericht der FAZ sei laut Urteilsbegründung dabei der Umstand, dass es keine genetische Beziehung zwischen einem der beiden und den mittlerweile sieben Jahre alten Kindern gebe, kein Hindernis. Wie auch der EGMR festgestellt hatte, gäbe es Vaterschaft nicht nur im biologischen Sinn. Vielmehr genüge es dem Gericht laut FAZ zur Anerkennung der Vaterschaft, dass jemand den unbestreitbaren Willen habe, ein Kind in Sicherheit großzuziehen. Für Dr. Stephanie Merckens, Referentin am Institut für Ehe und Familie (IEF) ist gerade letztes Argument äußerst fraglich. Es sei nicht auszuschließen, dass auch dieser Fall an den EGMR zur Befassung weitergetragen werde, so die Juristin.