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VA / Moraltheologie: Neuerliche Erklärung der Glaubenskongregation zur Entfernung der Gebärmutter

IEF, 16. 1. 2019 – Schon seit 1993 gilt die Erlaubnis der Glaubenskongregation, dass die Entfernung der Gebärmutter moralisch zulässig sei, wenn andernfalls „eine ernsthafte aktuelle Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter“ bestehe. Nicht erteilt wurde diese Erklärung jedoch im Falle einer gezielten Sterilisation, auch dann nicht, wenn eine Schwangerschaft eine Gefahr für die Mutter bedeuten würde. Diese Sichtweise wurde nun bekräftigt.

Neu ist mit der vom Papst ausdrücklich genehmigten Stellungnahme vom 10.12.2018 laut vatican news jedoch die Erlaubnis, die Gebärmutter in jenen Fällen entfernen zu lassen, in denen „die Fortpflanzung in jedem Fall nicht möglich ist“ und aus ärztlicher Sicht eine mögliche Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt führen würde, „bevor der Fötus lebensfähig ist“. Es sei also moralisch erlaubt, die Gebärmutter zu entfernen, wenn sich diese objektiv unumkehrbar in einem Zustand befindet, in dem die Fortpflanzung nicht mehr möglich sei. Die Entfernung einer Gebärmutter allein aufgrund einer beabsichtigten Sterilisation bleibt also weiterhin in jedem Fall aus moraltheologischer Sicht unzulässig.

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