VA / Kirche: Papst Franziskus erlässt neue Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen
IEF, 10.5.2019 – Mit dem am 7. Mai 2019 unterzeichneten und am darauffolgenden Tag veröffentlichten Motu Proprio „Vos estis lux mundi – Ihr seid das Licht der Welt“ hat Papst Franziskus neue Richtlinien zum Umgang mit „Verbrechen sexuellen Missbrauchs“ erlassen.
„Wenn [auch] schon vieles getan wurde, müssen wir weiter aus den bitteren Lektionen der Vergangenheit lernen, um hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken“, so der Papst. Daher werden ab 1. Juni dieses Jahres auf „universalkirchlicher Ebene Verfahrensweisen“ angewendet, um derartigen Straftaten vorzubeugen und entgegenzuwirken. Dabei werden besonders Bischöfe und Ordensobere, aber auch Kleriker und gottgeweihte Personen in die Pflicht genommen, bei erhaltener Information über Missbrauch oder „triftige Gründe zu Annahme“ desselben, die Tatsache zeitnahe zu melden. Dazu sollen in allen Diözesen innerhalb eines Jahres leicht zugängliche Stellen geschaffen werden, wo Vorfälle gemeldet werden können.
Das Motu Proprio „Licht der Welt“ beschränkt sich mit der Meldepflicht nicht auf sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutzbedürftigen Menschen, sondern bezieht auch unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch erzwungene sexuelle Handlungen sowie Herstellung, Konsum, Besitz und Verbreitung kinderpornographischen Materials in den Katalog der Straftaten ein. Eigene Passagen des Dokuments regeln die Vorgehensweise im Falle einer Erhebung gegen Bischöfe, wobei für „die Person, gegen die ermittelt wird, […] die Unschuldsvermutung“ gilt. Als Novum gilt, dass zu den „qualifizierten Personen“, die in die Untersuchungsverfahren eingebunden werden können, nun auch Laien zählen können.
Der Direktor des Instituts für Ehe und Familie, Mag. Johannes Reinprecht, begrüßt die Veröffentlichung des päpstlichen Dokuments. Damit setze die Kirche hohe Standards entsprechend ihrer hohen Ansprüche, wie dies im Titel des Dokuments zum Ausdruck kommt.
Ausführlichere Berichterstattung finden Sie unter anderem auch hier.
Ein Motu proprio ist ein apostolisches Schreiben, also ein Schreiben des Papstes, das sich meist mit kirchenrechtlichen Aspekten befasst. (LL)