VA / Kirche: Papst ruft auf zum Kampf gegen den Missbrauch und fordert einen Mentalitätswechsel
IEF, 26.02.2019 – An dem viertägigen Anti-Missbrauchsgipfel, der vergangene Woche im Vatikan stattfand, beteiligten sich 190 offizielle Teilnehmer. Österreich wurde durch Kardinal Christoph Schönborn vertreten.
Dem Papst ging es um eine schonungslose Konfrontation mit dem Geschehenen und eine gemeinsame Kampfansage gegen jede Form des Missbrauchs innerhalb der Kirche. Vorrangiges Ziel dieses Treffens wäre „ein gemeinsames Bewusstsein der Kirche der ganzen Welt“ gewesen, so Schönborn gegenüber dem ORF. Dieses hätte im Vorfeld bei Weitem noch nicht bestanden, insbesondere durch die großen Mentalitätsunterschiede zwischen den nördlichen und südlichen Ländern.
Nun könne die Kirchenführung einheitliche Standards erarbeiten, auf die sich alle Bischofskonferenzen verbindlich einigen sollten. Kardinal Schönborn sah in dem Gipfel einen „Qualitätssprung in der Auseinandersetzung“, die gemeinsame Betroffenheit der Weltkirche sei das wichtigste Ergebnis dieser vier Tage.
Aus den Medien waren Unmut und Enttäuschung zu vernehmen, die Erwartungen an die Ergebnisse dieses Gipfels seien höher gewesen, man vermisse konkrete Maßnahmen. Die Antwort der Kirche ist die in diesen Tagen errungene Einheit der Bischöfe, und die nun dadurch möglich gewordene Erarbeitung neuer wirksamer Ansätze zur Prävention.
Der Moderator des Kinderschutzgipfels, der Jesuit Federico Lombardi, kündigte zum Abschluss des Gipfels einen baldigen Papst-Erlass „zum Schutz von Minderjährigen und schutzbefohlenen Personen“ an. Die Glaubenskongregation werde ein Booklet veröffentlichen, das den Bischöfen in der Prävention und Bekämpfung von Missbrauch helfen solle. Aus Anlass des Gipfels wurde eine eigene Website zum Thema Missbrauch und Opferschutz eingerichtet. Denn: „Kein Missbrauch darf jemals mehr vertuscht werden, wie dies in der Vergangenheit üblich war“. Deutliche Worte mit denen Papst Franziskus bei seiner Abschlussrede nicht nur allen Anwesenden das klare Ziel der Aufarbeitung einschärft, sondern sich und die Amtskirche den Gläubigen, der Öffentlichkeit und vor allem den Schutzbefohlenen gegenüber in die Pflicht stellt. (AMK)