VA / Gender: Dikasterium für die Glaubenslehre schafft Klarheit
IEF, 25.11.2023 – „Die Türen der Sakramente dürften nicht aus irgendeinem beliebigen Grund geschlossen werden.“ Das gilt vor allem für die Taufe.
Im vergangenen Juli bat der Bischof von Santo Amaro in Brasilien, José Negri, den Heiligen Vater um Klärung in einigen Punkten, die den Zugang und die Teilhabe an Sakramenten von Transpersonen und homosexuell empfindende Personen betreffen. Ein am 31. Oktober vom Heiligen Vater genehmigtes Dokument des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre antwortet auf Negris Anfrage und schafft Klarheit.
Transpersonen und Kinder gleichgeschlechtlicher Paare können die Taufe empfangen
Transpersonen können unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Gläubigen, „wenn sie gut vorbereitet und willens sind“ und wenn sowohl „die Gefahr eines öffentlichen Skandals als auch eine Desorientierung der Gläubigen vermieden wird“ das Sakrament der Taufe empfangen. Wie Papst Franziskus immer wieder betonte und wie Vatican News wiedergab, sei die Kirche „keine Zollstation“. Die „Tür zu den Sakramenten“ insbesondere in Hinblick auf die Taufe, welche erst recht „die Tür“ darstelle, dürfe niemandem verschlossen werden. Ebenso könnten Kinder gleichgeschlechtlicher Paare und Kinder, die von einer Leihmutter geboren wurden, getauft werden. Die einzige Bedingung sei, dass eine „begründete Hoffnung“ bestehe, dass das Kind im katholischen Glauben erzogen werde.
Anwendung „pastoraler Klugheit“ bei der Frage nach Patenschaft
Unter gewissen Bedingungen könne es einer erwachsenen Transperson, die sich einer Hormonbehandlung oder einer operativen „Geschlechtsumwandlung“ unterzogen hat, erlaubt werden, Taufpate zu sein. Da diese Aufgabe allerdings kein „Recht“ darstelle, verlange die „pastorale Klugheit“, dass dies nicht erlaubt werde, wenn „die Gefahr eines Skandals, einer unzulässigen Legitimierung oder einer Desorientierung im Erziehungsbereich der kirchlichen Gemeinschaft“ bestehe.
Eine transgeschlechtliche Identität stelle hingegen kein Hindernis dar, ein Trauzeuge zu sein.
Zuletzt geht es in dem Schreiben um die Frage, ob eine homosexuell empfindende Person, die in einer Beziehung lebt, Taufpatin sein kann. Die Bedingung, um Taufpate zu sein, sei „ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben und der von ihm oder ihr übernommenen Aufgabe“. Das Dikasterium ruft zur Vorsicht auf, wenn es sich bei dem Zusammenleben um eine „stabile und offizielle“ Partnerschaft handelt, die der Gemeinschaft bekannt ist. Auch hier wird auf die „pastorale Klugheit“ verwiesen, und zwar primär, um den Empfang des Taufsakramentes als „kostbares Gut“, welches „für das Heil notwendig ist“, zu schützen. Bei der pastoralen Abwägung müsse der tatsächliche Wert, den die kirchliche Gemeinde den Aufgaben des Paten zuschreibt, die Rolle, die dieser innerhalb der Gemeinschaft spielt, sowie dessen Rücksicht auf die Lehre der Kirche, beachtet werden. Das Dikasterium schlägt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit vor, dass eine weitere Person aus dem Familienkreis, die bei der Taufe dabei ist, als „Garant für die korrekte Weitergabe des katholischen Glaubens an den Täufling“ fungieren könne.
Zuletzt stellt das vatikanische Dokument fest, dass nichts dagegen spreche, dass eine homosexuell empfindende Person, die in einer Lebensgemeinschaft lebt, bei einer Hochzeit Trauzeuge ist. (SM)