Bäcker darf Hochzeitstorte für gleichgeschlechtliches Paar verweigern
Bäcker muss keine Torte für Homosexuelle backen
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US / Menschenrechte: Bäcker darf Hochzeitstorte für gleichgeschlechtliches Paar verweigern

IEF, 5.6.2018 – Der Oberste Gerichtshof der USA gab einem Konditor aus dem US-Bundesstaat Colorado Recht, der einem homosexuellen Paar aus Gründen seiner religiösen Überzeugung keine Hochzeitstorte backen wollte.

Die Bürgerrechtskommission hätte Phillips dazu verpflichten wollen, eine Torte für das homosexuelle Paar zu backen. Phillips argumentierte, dass dies gegen sein Bürgerrecht auf freie Religionsausübung verstoße. Dieser Position hat sich das Oberste Gericht nun mit sieben zu zwei Stimmen angeschlossen, wie die Tagespost berichtet. Im Urteil des Supreme Court vom 4.6.2018 heißt es, die Bürgerrechtskommission von Colorado habe in ihrem Urteil gegen den Bäcker Jack Phillips eine „verfassungsrechtlich inakzeptabel Feindseligkeit“ gegenüber der Religion gezeigt.

In einer Stellungnahme begrüßte die US-Bischofskonferenz das Urteil: „Die heutige Entscheidung bestätigt, dass gläubige Menschen aufgrund ihrer tiefen religiösen Überzeugung keine Diskriminierung erleiden, sondern stattdessen von Regierungsvertretern mit Respekt behandelt werden sollten“, so die Bischöfe.

Ein ähnlicher Fall ist derzeit in Irland vor dem Höchstgericht. Die Anhörung fand bereits statt, ein Urteil wird noch 2018 erwartet. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtet hat, hatte sich in Irland ein Bäcker ebenfalls aus religiösen Gründen geweigert, eine Torte mit dem Slogan „Support Gay Marriage“ (unterstütze die gleichgeschlechtliche Ehe) herzustellen und zu verkaufen.

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