US / Abtreibung: Trumps Kabinett ergreift Maßnahmen zum Schutz ungeborenen Lebens
IEF, 24.07.2019 – Im Februar 2018 soll das US-Gesundheitsministerium ein überarbeitetes Strategieprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 erstellt haben, in dessen Zentrum der Schutz des Lebens aller amerikanischen Bürger in allen Lebensstadien, beginnend mit der Empfängnis, steht. Die konkrete Umsetzung der Strategie stößt jedoch auf Widerstand.
Gesundheitsministerium erlässt Leitlinie zum Schutz Neugeborener
Eine Verwaltungsbehörde des Gesundheitsministeriums, das Center for Medicare and Medicaid Services (CMS), hat eine bereits 2005 veröffentlichte Leitlinie erneut erlassen. In der Leitlinie heißt es, dass Krankenhäuser verpflichtet sind, frühgeborene und nach einer fehlgeschlagenen Abtreibung lebendgeborene Kinder zu untersuchen und zu behandeln.
Die Leitlinie soll die Anwendbarkeit der Regelungen des Emergency Medical Treatment and Labor Act (EMTALA) und des Born-Alive Infant Protection Act bekräftigen.
Die American Association of Pro-life Obstetricians and Gynecologists (AAPLOG) und das American College of Pediatricians (ACPeds) begrüßen die neuerliche Herausgabe der Leitlinie in einer gemeinsamen Presseaussendung. Die Leitlinie würde klarstellen, dass alle Kinder ab der Geburt rechtlich gesehen Personenstatus genießen, so Dr. Donna Harrison, Direktorin der AAPLOG. Der Schutz von abtreibungsüberlebenden Kindern wäre seit Jahren Teil der geltenden Rechtsordnung, sei jedoch entweder ignoriert oder nicht vollstreckt worden.
Das IEF hat über die in einigen US-Bundesstaten neu erlassenen Gesetze, die Abbruchüberlebende in eine problematische Stellung bringen, bereits berichtet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Kein Geld für Abtreibungen als Methode der Familienplanung
Trumps Kabinett hat bereits im März 2019 beschlossen, staatliche Zuschüsse für Familienplanungsprogramme, die Abtreibungen als Form von Familienplanung anbieten oder Patientinnen an andere Abtreibungsanbieter verweisen, zu streichen (Das IEF hat berichtet).
Die neue Regelung unter dem Namen Protect Life Rule hätte 60 Tage nach Verlautbarung in Kraft treten sollen, wurde jedoch von einigen Bundestaaten, die gleichzeitig einstweilige Verfügungen erlassen haben, eingeklagt. Wie Reuters berichtet, hat ein Bundesberufungsgericht die einstweiligen Verfügungen vor kurzem aufgehoben, womit der Umsetzung der Protect Life Rule nichts mehr im Wege stand. Im letzten Moment soll die Anwendung der Regelung jedoch vom Gesundheitsministerium verschoben worden sein. Die betroffenen Kliniken haben nun zwei Monate Zeit um den durch die Protect Life Rule geänderten Auflagen zu entsprechen.
Laut einem anderen Reuters-Bericht würde die Streichung der Zuschüsse vor allem den landesweit größten Abtreibungsanbieter Amerikas, Planned Parenthood, treffen. Planned Parnethoods Präsidentin Leana Wen hat bereits angekündigt gegen die Regelung Klage einzulegen. Einige Bundestaaten, wie Illinois, Maryland und Massachusetts, haben zudem zugesichert für die finanziellen Mittel selbst aufzukommen, sollten die Zuschüsse vom Gesundheitsministerium tatsächlich gestrichen werden.
Gewissensklausel für Spitalspersonal
Auf Umsetzung wartet auch eine weitere von Trump angekündigte Regelung, die Spitalsmitarbeitern das Recht eingeräumt hätte, bestimmte medizinische Eingriffe, wie etwa die Abtreibung oder Sterbehilfe, aus moralischen oder religiösen Gründen zu verweigern.
Wie die Catholic News Agency berichtet, hätte die Gewissensklausel ursprünglich am 22. Juli in Kraft treten sollen. Aufgrund „signifikanter Rechtsstreitigkeiten“ soll das Gesundheitsministerium jedoch angekündigt haben, die Umsetzung der Regelung bis 22. November 2019 auszusetzen. Dies soll allen Beteiligten mehr Zeit für das anhängige Gerichtsverfahren und den betroffenen medizinischen Einrichtungen für die Umsetzung der Regelung bieten.
Die Rechtsstreitigkeiten gehen auf eine von einigen US-Bundestaaten eingebrachte Anfechtungsklage gegen die angekündigte Gewissensklausel zurück. Die Klage wurde damit begründet, dass die Gewissensklausel die Patientenversorgung gefährde. Einige Staatsanwälte sollen zudem einstweilige Verfügungen beantragt haben, denen stattgegeben wurde.
Laut Kathpress sollen letztes Jahr 1.300 Beschwerden über eine Diskriminierung aufgrund von moralischen oder religiösen Überzeugungen von Klinikmitarbeitern beim US-Gesundheitsministerium eingegangen sein. (AH)