US / Abtreibung: Tauziehen rund um Abtreibungsgesetze
IEF, 23.07.2019 – In der USA ringen Abtreibungsgegner mit Abtreibungsbefürwortern um die Gesetzgebung auf bundestaatlicher Ebene. Während die einen Abtreibungsverbote erlassen, versuchen die anderen diese durch Gerichtsverfahren zu blockieren.
Abtreibungsverbot in Oklahoma bestätigt
Wie die New York Times berichtet, hat eine Richterin in Oklahoma das 2015 eingeführte Verbot von Dismemeberment Abortions (Abtreibungen durch Dilatation mit Evakuation), die vor allem nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt werden, bestätigt. Bei der genannten Abtreibungsmethode wird das ungeborenen Kind zerstückelt und Teil für Teil aus dem Mutterleib mittels einer Abortzange herausgezogen. Eine Ausnahme vom Verbot sieht das Gesetz im Falle einer Lebens- oder Gesundheitsgefährdung der Mutter vor.
Das Inkrafttreten des Gesetzes (Oklahoma Unborn Child Protection from Dismemberment Abortion Act) wurde seit seinem Beschluss 2015 durch eine vom Center for Reproductive Rights (CRR) eingebrachte Klage gehemmt. Nun hat eine Richterin die Klage abgewiesen. Der Generalstaatsanwalt begrüßte die Entscheidung des Gerichts, die die “grauenvolle Praxis der Zerstückelung ungeborener Kinder während sie noch im Mutterleib am Leben sind, verbietet“. Derartige Abtreibungen seien barbarisch, brutal und würden ungeborene Kinder Grausamkeiten aussetzen, die man nicht mal zum Tode verurteilten Personen zumuten würde, so der Generalstaatsanwalt weiter.
CRR währt sich gegen das Verbot, da es eine standardmäßig angewandte und die angeblich sicherste Abtreibungsmethode nach der 14. Schwangerschaftswoche untersagt. CRR überlegt nun Berufung gegen die Entscheidung beim Oklahoma Supreme Court einzulegen.
„Heartbeat Bill“ in Ohio durch Richter blockiert
Die „Heartbeat Bill“, die eine Abtreibung ab feststellbarem Herzschlag des ungeborenen Kindes verbietet, wurde von Gouverneur Mike DeWine bereits im April dieses Jahres unterschrieben und hätte Anfang Juli in Kraft treten sollen. Nachdem „Planned Parenthood“ und die amerikanische Bürgerrechtsorganisation „American Civil Liberties Union“ (ACLU) gegen das Gesetz geklagt hatten, soll der Tagespost dieses in seiner Rechtswirksamkeit durch eine vorläufige gerichtliche Anordnung gehemmt worden sein. Der für den Fall zuständige Richter am Bundesgericht von Ohio begründete seine Entscheidung damit, dass die „Heartbeat Bill“ ein unüberwindbares Hindernis für Frauen darstelle, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen. Das Gesetz sei deshalb verfassungswidrig.
Ohio hatte bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit einem Abtreibungsverbot für Aufsehen gesorgt. Im Dezember 2017 wurde in dem Bundesstaat ein Gesetz erlassen, mit dem Abtreibungen von Kindern mit Down-Syndrom oder anderen genetischen Defekten verboten wurden. Das IEF hat berichtet. (AH)