US / Abtreibung: Abgeordnete im US Kongress stimmen gegen ein Gesetz zum Schutz von Abbruchüberlebenden
IEF, 12.03.2019 – Der Gesetzesvorschlag wurde von einigen republikanischen Senatoren als Antwort auf die voranschreitende Liberalisierung von Spätabtreibungen in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten eingebracht.
Liberalisierung von Spätabtreibungen in New York und Virginia
Wie das IEF bereits berichtet hat, wurde im Bundessaat New York ein weitreichendes Abtreibungsgesetz verabschiedet, welches den Schwangerschaftsabbruch Ungeborener bis zur Geburt erlaubt, wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet oder der Embryo nicht lebensfähig ist. Der Grad der Gesundheitsgefährdungen ist jedoch nicht näher definiert. Im Zuge dessen wurden auch Bestimmungen gestrichen, welche, im Falle einer Lebendgeburt nach einer misslungenen Abtreibung, dem Kind sofortigen und vollen Genuss aller Rechte des New Yorker Bundesstaates garantierten.
Eine Liberalisierung der Vorschriften zu Spätabtreibungen wird zurzeit auch im Bundesstaat Virginia diskutiert. Das dort vorgeschlagene Gesetz würde, laut National Review, unter anderem die ärztliche Verpflichtung, Neugeborene nach einer misslungenen Abtreibung medizinisch zu versorgen, aufweichen. Aufgeheizt wurde die Debatte um Spätabtreibungen auch durch kontroverse Äußerungen des Gouverneurs von Virginia, Ralph Northam, demnach dieser eine Tötung von Kindern, die einen Schwangerschaftsabbruch überlebten, für nicht ausgeschlossen halte.
Born-Alive Abortion Survivors Protection Act
Die geschilderten Entwicklungen auf Bundesstaatenebene veranlassten Senator Ben Sasse einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Abbruchüberlebenden, den Born-Alive Abortion Survivors Protection Act, einzubringen. Dieser hätte vorgesehen, dass das medizinische Personal, einem Kind, das seine eigene Abtreibung überlebt, die gleiche medizinische Versorgung zukommen lassen muss, wie jedem anderen Kind, das im gleichen Schwangerschaftsalter auf die Welt kommt. Der Gesetzesbeschluss wurde jedoch, wie die Washington Post berichtet, von den demokratischen Abgeordneten verhindert, die fast einhellig dagegen stimmten.
Born-Alive Infants Protection Act 2002
Die Gegner des Born-Alive Abortion Survivors Protection Act argumentieren laut New York Times, dass eine ausreichende gesetzliche Absicherung von Neugeborenen bereits vorhanden sei und verweisen dabei auf den Born-Alive Infants Protection Act aus dem Jahr 2002. Dieses hält fest, dass alle Neugeborenen als „Personen“, „menschliche Wesen“, „Kinder“ und „Individuen“ im Sinne der Gesetze gelten, unabhängig davon wie sie geboren wurden. Das Gesetz unterscheidet explizit nicht zwischen Neugeborenen nach erwünschter Geburt bzw. jenen, die ihre Abtreibung überlebt haben.
Trotz rechtlicher Gleichstellung scheint es in der Praxis dann jedoch eine unterschiedliche Bewertung zu geben, ob bei einem Neugeborenen Intensivtherapie, Comfort Care oder in manchen Fällen überhaupt keine Versorgung angewendet wird, bemerkt Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF), zum amerikanischen Schlagabtausch. Laut Bericht des National Review sollen 26 Bundesstaaten spezielle Gesetze erlassen haben, die das medizinische Personal dazu verpflichten Abtreibungsüberlebenden die nötige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Das eine solche explizite Regelung in diesen Bundesstaaten scheinbar notwendig war, unterstützt das Bestreben der Republikaner nach einer gleichlautenden US-weiten Klarstellung.
Abtreibungsüberlebende in Praxis, Gesetzgebung und Zahlen
In der Debatte zitiert die New York Times den Facharzt für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Dr. Daniel Grossman, der selbst Abtreibungen durchführt. Grossman meint gegenüber der New York Times, dass in Fällen, in denen das Kind eine geringe Überlebenschance hat, die Entscheidung den Eltern überlassen werde, ob das Neugeborene intensivtherapeutisch betreut wird oder ob man es unter Einsatz rein palliativer Betreuung sterben lässt. Der von ihm kritisierte neue Gesetzesvorschlag würde Ärzte zwingen, gegen den Wunsch der Eltern das Neugeborenen gegebenenfalls wiederzubeleben.
Was die Häufigkeit von Fällen angeht, in denen Kinder ihre eigene Abtreibung überleben, so liefert das Centers for Disease Control (CDC) die entsprechenden Zahlen. Laut einer für die Jahre 2003 bis 2014 vorliegenden Statistik sollen in den USA in dieser Zeit mindestens 143 Todesfälle nach einer misslungenen Abtreibung gemeldet worden sein. CDC hält es jedoch für möglich, dass diese Zahl in Wirklichkeit weitaus höher sein könnte. Insbesondere da laut CDC nur in sechs Bundesstaaten die Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen die Lebendgeburt von Kindern im Zuge einer Abtreibung bekanntgeben müssen.
Staatliche Zuschüsse für Familienplanungsprogramme
Laut Reuters soll Trumps Administration letztens auch staatliche Zuschüsse für Familienplanungsprogramme, die Abtreibungen als Form von Familienplanung anbieten oder Patientinnen an andere Abtreibungsanbieter verweisen, gestrichen haben. Die neue Regelung unter dem Namen Protect Life Rule wurde am 4. März bekanntgemacht und tritt 60 Tage nach Verlautbarung in Kraft.
Man geht davon aus, dass die Protect Life Rule vor allem die Organisation Planned Parenthood – den landesweit größten Abtreibungsanbieter Amerikas – treffen wird. Planned Parenthood soll bevorzugt von Niedrigverdienern in Anspruch genommen werden und bietet neben Verhütungsmitteln und Vorsorgeuntersuchungen auch Abtreibungen an. Die Organisation soll bisher jährlich ca. 60 Millionen Dollar an staatlichen Förderungen für Familienplanungsprogramme erhalten haben.
Situation in Österreich
Bereits vor knapp zwanzig Jahren habe es auch in Österreich eine ähnliche Diskussion über das Risiko, dass Föten eine Spätabtreibung überleben könnten, gegeben, erinnert Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF). Um diesem Risiko zu entgehen, beschränke sich ein Teil der Ärzteschaft auf Abtreibungen bis zur Lebensfähigkeit (ca. 22. Schwangerschaftswoche), während ein anderer Teil ab diesem Schwangerschaftsstadium jedenfalls vor dem Einleiten der Geburt einen Fetozid durchführe. Dabei werde das Ungeborene durch Herzstich mit Kaliumchlorid getötet.
Diskussion in der Schweiz
Wie grundsätzlich mit Spätabbrüchen umgegangen werden soll, wird derzeit nicht nur in Österreich ausgelöst durch die Bürgerinitiative #Fairändern diskutiert (das IEF hat berichtet), sondern beschäftigte auch die Schweizer Ethikkommission. Lesen Sie dazu den Bericht hier.
Lesen Sie zu der Thematik auch die Kolumne von Harald Martenstein “Über späte Abtreibungen” zu lebensunwertem Leben und den Grenzen von Selbstbestimmung in der “Zeit”, sowie den Kommentar “What’s the difference between abortion and infanticide?” über die unbehaglichen Verstrickungen von Infantizid und Abtreibung im „Mercatornet“. (AH)