US_INT / Abtreibung: Über das Recht, sein Kind zu töten
IEF, 23.03.2022 – Die WHO fordert die vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen. Währenddessen bleibt das strikte Abtreibungsgesetz in Texas bestehen.
Neu veröffentlichte Abtreibungsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Richtlinien von 2012 ablösen, unterstreichen vor allem die Forderung nach einer vollständigen Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weltweit. Die 200 Seiten lange „Abortion care guideline“ beschreibt Abtreibung als „lebensrettende Maßnahme“ und möchte alle Abtreibungsbarrieren beseitigt sehen.
WHO: Hohe Zahl an Todesfällen nach Abtreibung vermeidbar
„Sichere Abtreibungen sind ein wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung“, betonte Craig Lissner, Direktor für sexuelle und reproduktive Rechte und Forschung bei der WHO. Fast jeder Tod und alle Verletzungen, die aus einer unsicheren Abtreibung resultieren, könnten vollständig vermieden werden. Daher laute die Empfehlung der WHO, dass Frauen und Mädchen Zugang zu Abtreibungen erhalten sollten, wann auch immer sie ihn brauchen, so Lissner. Die von der WHO verbreiteten hohen Zahlen zur Müttersterblichkeit nach illegalen Abtreibungen sind allerdings mit größter Vorsicht zu genießen. So zeigte unlängst ein britischer Wissenschaftler auf, dass diese Zahlen fehlinterpretiert und teilweise sogar erfunden sind (das IEF hat darüber berichtet).
Befürwortung von Heimabtreibungen
Neben der Forderung, Abtreibungsbarrieren wie Schwangerschaftsdauer, verpflichtende Wartezeiten, Genehmigungsanforderungen durch Dritte und Einschränkungen für Abtreibungsanbieter zu beseitigen, kamen die Richtlinien auch auf Heimabtreibungen zu sprechen. Der Zugang zu telemedizinischer Abtreibung solle ermöglicht werden, wo es vonnöten sei. Während der Corona-Pandemie habe die Telemedizin gute Dienste für die Familienplanung und den Zugang zu Abtreibung geleistet, so die WHO. Dabei missachtet die WHO allerdings völlig die Gefahren, die Heimabtreibungen mit sich bringen. In Großbritannien mussten etwa zahlreiche Frauen nach einer Heimabtreibung im Spital behandelt werden (das IEF hat berichtet).
„Heartbeat-Bill“ in Texas bleibt
Monatelang hat man in den USA auf die Entscheidung des obersten Gerichts in Amerika über das sogenannte „Herzschlag-Gesetz“ in Texas gewartet. Die „Heartbeat Bill“ (SB8) verbietet Abtreibungen, sobald ein Herzschlag des ungeborenen Kindes festgestellt wird. Anders als bei anderen Heartbeat-Bills in einigen US-Bundesstaaten (das IEF hat berichtet) sieht das Gesetz allerdings seine Durchsetzung durch Privatpersonen und nicht staatliche Behörden vor. Das Gesetz sorgte weltweit für großes Aufsehen. Unter anderem kritisierte die EU das Gesetz scharf und bot sogar ungeachtet der Rechtmäßigkeit der Reglung an, gegen das Gesetz verstoßende Mediziner aufzunehmen und Abtreibungsanbieter finanziell zu unterstützen (das IEF hat berichtet).
Nach der Kundmachung des Gesetzes folgte eine lange juristische Schlacht mit etlichen Klagen auf Aufhebung des Gesetzes. Im Dezember fällte der Oberste Gerichtshof in den USA die erste Entscheidung zugunsten des Gesetzes. Danach wandten sich Abtreibungskliniken mit der Forderung nach Aufhebung des Gesetzes an den Supreme Court in Texas, der nun kürzlich eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Auch diesmal fiel die Entscheidung für die Heartbeat-Bill aus und die Klage der Abtreibungskliniken wurde abgewiesen und damit die Grundlage für weitere Klagen entzogen. Das Pro-Life-Gesetz in Texas scheint somit auf festen Füßen zu stehen. (TS)