Gleichgeschlechtliche Ehen
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US / Ehe: Neues Gesetz schützt gleichgeschlechtliche Ehe

IEF, 14.12.2022 – Das US-Repräsentantenhaus hat kürzlich für ein Gesetz gestimmt, das bundesweiten Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen garantiert.

Insgesamt 258 Abgeordnete, sowohl Demokraten als auch Republikaner, stimmten für den „Respect for Marriage-Act“, 169 stimmten dagegen. Bereits 2015 entschied der amerikanische Supreme Court, dass die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehe. Das neue Gesetz sieht nun eine bundesstaatenübergreifende Anerkennung aller hetero- und homosexuellen Ehen vor, sofern diese im jeweiligen Ursprungsstaat gültig geschlossen wurden. Außerdem schützt es Ehen zwischen Menschen verschiedener ethnischer Gruppen. Damit löst es den „Defense of Marriage-Act“ von 1996 ab. Jenes Gesetz, das vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton unterzeichnet wurde, definierte die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau auf Bundesebene und gab den Bundesstaaten die Freiheit, gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen Staaten geschlossen wurden, nicht anzuerkennen.

Schutz von Glaubensgemeinschaften

Auslöser für das zügig erlassene Gesetz war das Urteil des Supreme Courts, mit dem die Grundsatzentscheidung Roe vs Wade gekippt wurde. Aus Anlass dieses Urteils hatte Höchstrichter Clarence Thomas nämlich zu bedenken gegeben, dass sich viele andere Grundsatzentscheidungen, darunter auch die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe, auf Roe vs Wade beziehen würden und daher unter Umständen überdacht werden müssten. Durch den „Respect for Marriage-Act“ sind homosexuelle Ehen in den USA nun abgesichert. Auch eine Aufhebung der Grundsatzentscheidung Obergefell vs Hodges, die die homosexuelle Ehe in den USA 2015 legalisierte, würde der Anerkennung von bereits geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen nicht entgegenstehen. Im Zusammenhang mit dem „Respect for Marriage-Act“ kam das Repräsentantenhaus außerdem parteiübergreifend überein, dass die Rechte jener Glaubensgemeinschaften, die die Ehe als eine Institution zwischen Mann und Frau betrachteten, durch das neue bundesweite Gesetz unangetastet bleiben sollen. Folglich kann niemand durch das Gesetz verpflichtet werden, gegen sein Gewissen und seine religiösen Überzeugungen gleichgeschlechtliche Paare zu trauen oder Leistungen für ihre Hochzeitszeremonie oder -feier zu erbringen. Keine Absicherung bzw. Anerkennung durch den „Respect for Marriage-Act“ erfahren polygame Verbindungen.

Gesetzesunterzeichnung und Kritik

Bevor das Repräsentantenhaus dem Gesetzesentwurf zugestimmt hatte, hatte sich bereits der Senat für den „Respect for Marriage-Act“ ausgesprochen. Nun erfolgte vor einigen Tagen der letzte Schritt im Gesetzgebungsprozess: die Unterzeichnung durch US-Präsident Joe Biden, die dieser ihm Rahmen einer großen Feierlichkeit zelebrierte. Nicht alle zeigten sich jedoch erfreut über das Gesetz. Gregory S. Baylor, Senior Councel bei ADF, etwa betonte, dass die Äußerung von Clarence lediglich als Deckmantel für die Erlassung des Gesetzes diente. Das Gesetz an sich sei unnötig und gefährde die Religions- und Meinungsfreiheit. Der Aufschrei von etlichen religiösen Organisationen und Kirchen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses hätte dazu geführt, den „Schutz der Glaubensgemeinschaften“ in die geltende Fassung des Gesetzes aufzunehmen. Zum materiellen Schutz der Religionsfreiheit trage das allerdings wenig bei, da das Gesetz keine konkreten Schutzmaßnahmen vorsehe, sondern nur auf bereits bestehende Rechtsschutzmaßnahmen hinweise und so jahrelange Rechtsstreitigkeiten und hohe Prozesskosten im Kampf um das Recht auf Religionsfreiheit nicht verhindere, so Baylor. Zudem sieht es Baylor problematisch, dass das Gesetz ohne öffentliche Anhörung schnell durch das Repräsentantenhaus durchgewinkt wurde, wodurch eine einfache „Kodifizierung der Rechtsprechung Obergefell“ ermöglicht wurde. Zusammengefasst räume der „Respect for Marriage-Act“ einem „virtue signaling” (Deutsch: Tugendsignalisierung, als Zurschaustellung moralischer Werte) Vorrang gegenüber einer freien, anständigen und ehrenhaften Überzeugung hinsichtlich der Ehe ein und führe noch dazu zu legitimen Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit, so Baylor. (TS)

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