US / Abtreibung: Zulassung für Abtreibungspille Mifepriston aufgehoben
IEF, 02.05.2023 – In einem im US-Bundesstaat Texas anhängigen Fall hat ein Bundesrichter nun entschieden, dass Mifepriston vom Markt genommen werden muss.
Die Kläger, eine Gruppe von Ärzten und medizinischem Personal, die von der Menschenrechtsorganisation Allliance Defending Freedom (ADF) anwaltlich unterstützt wurde, hatten der US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) vorgeworfen, ohne Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ein beschleunigtes Zulassungsverfahren bei der Abtreibungspille Mifepriston, die den Embryo von der Nährstoffversorgung abschneidet und ihn verhungern lässt, angewandt und die Risiken der Anwendung nicht gehörig untersucht zu haben. Es gäbe etwa Studien, die bestätigten, dass medikamentöse Abtreibungen viel gefährlicher seien als chirurgische, da diese häufiger zu Organschäden, Blutungen, Infektionen aber auch zum Tod der Schwangeren führen könnten.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Nachdem in vielen US-Bundesstaaten Verschreibung, Verkauf und Anwendung der Abtreibungspille verboten ist, hat nun auch Texas zugunsten des Lebensschutzes entschieden. Der Richter Matthew Kacsmaryk hat die Zulassung für die Abtreibungspille Mifepriston in den USA, die vor mehr als 20 Jahren erfolgte, aufgehoben. Damit steht ein Medikament vor dem Aus, mit dem mehr als 50 Prozent aller Schwangerschaften in den USA beendet werden. Die mittlerweile rechtsverbindliche Entscheidung ist erst eine Woche nach dem Urteil Anfang April in Kraft getreten, um den Bundesbehörden die Möglichkeit zu geben, Berufung einzulegen.
Einstweilige Verfügung hemmt Zulassungsverbot
Die Regierung von US-Präsident Joe Biden, die bereits vor dem Urteil angekündigt hatte, „auf jeden möglichen Ausgang vorbereitet zu sein“, legte Berufung gegen die Entscheidung ein und beantragte unmittelbar nach Urteilsverkündung beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court) die Aussetzung des texanischen Urteils. Der Supreme Court gab dem Antrag statt und entschied, dass der Zugang zur Abtreibungspille einstweilen aufrecht bleibe, bis sich das Berufungsgericht in den nächsten Monaten näher mit dem Fall beschäftigt habe. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Fall nach Entscheidung des Berufungsgerichts wieder beim Supreme Court landet, dem die endgültige Entscheidung obliegt. Das Institut für Ehe und Familie (IEF) wird weiter berichten. (TS)