US / Abtreibung: Bidens Regierung schwächt Gewissensrechte
IEF, 07.12.2021 – Neuer Gesetzesvorschlag im US-Kongress soll dem Aufweichen des Gewissensschutzes für Angehörige der Gesundheitsberufe entgegenwirken.
Der republikanische Abgeordnete Andy Harris hat gemeinsam mit 99 weiteren Abgeordneten erneut den Conscience Protection Act im US-Kongress eingebracht. Dieser soll sicherstellen, dass Angehörige von Gesundheitsberufen nicht dazu gezwungen werden können, entgegen ihrem Gewissen an Abtreibungen mitzuwirken. Dies sei laut Harris nötig, da Bidens Regierung ihre Pflicht in diesem Bereich nicht erfüllen würde.
Krankenhaus zwingt Krankenschwestern, an Abtreibungen teilzunehmen
Er verweist dabei auf eine Klage gegen das Medizinische Zentrum der Universität Vermont, die vom Justizministerium im Juli 2021 überraschend fallen gelassen wurde. Das Krankenhaus wurde Ende 2020 noch unter Trumps Regierung geklagt, nachdem dem Office of Civil Rights des Gesundheitsministeriums der Fall einer Krankenschwester gemeldet wurde, die zur Teilnahme an einer Abtreibung gezwungen worden sei. Im Zuge der Ermittlungen gegen das Vermont Krankenhaus sei festgestellt worden, dass dieses mehrere Krankenschwestern, die einen Gewissensvorbehalt im Vorhinein geäußert hatten, zur Teilnahme an beinahe 20 sogenannten „Abtreibungen auf Wunsch“ eingeteilt haben soll.
Gesundheitsminister Xavier Becerra hätte nach der Klagsrückziehung zwar gegenüber Harris und dem Kongressabgeordneten Tom Cole in ihrer Funktion als Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses, seinen Einsatz für den Schutz der Gewissensfreiheit von medizinischem Personal bekundet, jedoch nichts in diese Richtung unternommen, so Harris.
Uminterpretation der Gesundheitsversorgung verdrängt Gewissensfreiheit
Nachdem das Justizministerium in Absprache mit dem Gesundheitsministerium die Klage im Juli zurückgezogen hatte, zeigte sich der Präsident des Medizinischen Zentrums in Vermont, Dr. Steve Leffler, erfreut. Sein Krankenhaus sei darauf bedacht, die Bedürfnisse seiner Patienten zu erfüllen und gleichzeitig die religiösen und moralischen Überzeugungen der Angestellten zu respektieren. Es gäbe abgesicherte Möglichkeiten im Einklang mit föderalen Gesetzen, die Teilnahme an gewissen medizinischen Verfahren, wie auch der Abtreibung, abzulehnen. Andererseits hätte das Vermont Krankenhaus gegenüber seinen Patienten jedoch die Verpflichtung, den rechtzeitigen und sicheren Zugang zu einer Vielzahl von Gesundheitsdienstleistungen, inklusive Abtreibungen, zu gewährleisten, zitiert Fox News den Oberarzt.
Church Amendment von 1973 schützt Gewissensfreiheit
Im mittlerweile eingestellten Verfahren wurde vom Justizministerium vorgebracht, dass das Untergraben der Gewissensfreiheit des medizinischen Personals auch gegen das Church Amendment aus dem Jahr 1973 verstoßen würde. Dieses würde es Krankenhäusern und Individuen, die staatliche Förderungen erhalten, untersagen, medizinisches Personal zur Teilnahme an Abtreibungen und Sterilisationen zu verpflichten. Außerdem enthalte das Church Amendment auch ein Benachteiligungsverbot gegenüber Angestellten.
Bischof Lori: offenkundige Verletzung der Grundrechte
Kritik an der Klagsrückziehung übte auch der in der Amerikanischen Bischofskonferenz für Lebensschutzfragen zuständige Bischof William E. Lori. Durch den freiwilligen Rückzug aus dem Verfahren hätte das Justizministerium laut Lori, seine Pflicht zur Durchsetzung der sehr klaren föderalen Gesetzgebung verletzt. Man könne sich kaum eine offenkundigere Verletzung der Grundrechte vorstellen, als die Nötigung die eigenen Überzeugungen hintanzustellen und ein unschuldiges Leben zu beenden. Der Schutz der Gewissensfreiheit sei für den Bischof von Baltimore heute dringender nötig denn je. Das Justizministerium hätte durch sein Vorgehen signalisiert, dass man die Gewissensfreiheit ignorieren könne, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Bischof unterstützt daher den von Harris eingebrachten Conscience Protection Act, der die Würde aller im medizinischen Bereich tätigen Personen schützen und ihnen ermöglichen würde, ihre Rechte gerichtlich einzuklagen. (AH)