Spätabtreibungen - Regierung will schwangere Frauen unterstützen und Spätabtreibungen verhindern
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AT / Pro-Life: Regierung will Unterstützung von schwangeren Frauen verstärken und Spätabtreibungen verhindern

IEF, 19.12.2017 – Das kürzlich vorgestellte Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung lässt in den Bereichen Familie und Lebensschutz wesentliche Verbesserungen erkennen, meint Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). An mehreren Stellen zeigt sich, dass die neue Regierung auf langjährige Forderungen zahlreicher NGOs im Bereich der Familien- und Behindertenpolitik eingehen möchte.

Zum Einen bekennt sich die Regierung grundsätzlich zur Verfahrensvereinfachung und dem Ziel, möglichst an einer Stelle alle Förder-, Unterstützungs- und Versorgungsfragen klären zu können (one-stop-shop Verfahren). Dies würde zahlreichen Familien zu Gute kommen, besonders jene, die aufgrund besonderer Bedürfnisse sowieso schon besonders gefordert sind, betont Merckens.

Zum Anderen wurden aber endlich auch schwangere Frauen in Konfliktsituationen in den Blick genommen. Laut Regierungsprogramm sollen nicht nur die finanziellen Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen ausgebaut werden. Auch die sozialpsychologischen Beratungsleistungen sollen forciert werden. „Endlich können wir hoffen, dass unsere langjährige Forderung nach einer öffentlichen Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen umgesetzt wird.“, freut sich Merckens. Es sei einer modernen Gesellschaft einfach unwürdig, Frauen in solchen Situationen alleine zu lassen, sodass viele sich indirekt zur Abtreibung regelrecht gedrängt fühlten, so die Biopolitikerin.

Besonders erfreulich sei aber auch, dass sich die Regierung mit der Problematik von Spätabtreibungen auseinander setzen will. Dies sei höchst an der Zeit, betont Merckens. Die Möglichkeit einer Abtreibung wegen Behinderung (eugenische Indikation) sei ein massiver Eingriff  in die Menschenwürde von Menschen mit Behinderungen und werde von immer mehr Menschen und Verbänden kritisiert. Ein Überdenken dieser Bestimmung sei höchst an der Zeit, weswegen die Juristin eine parlamentarische Enquete sehr begrüße. Neben der Bereinigung der strafrechtlichen Norm sei aber unbedingt notwendig, auf die besonderen Anforderungen von Familien einzugehen, bei denen besondere Bedürfnisse vorliegen. In diesem Sinne geben die Ansätze zum Ausbau der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aber Hoffnung, so Merckens.

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