UNO prüft Rechte behinderter Kinder
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AT / Familie: UNO sieht Handlungsbedarf bei der Stärkung von Rechten behinderter Kinder

IEF, 16.04.2020 – Im Jänner prüfte der UN-Kinderrechtsausschuss die Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) in Österreich und legte umfassende Empfehlungen vor.

Wie bereits berichtet, war Österreich der Konvention, die wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit festlegt, 1990 als einer der ersten Staaten beigetreten.

Staatenprüfung deckt Lücken auf

Die nun erfolgte Staatenprüfung mache jedoch deutlich, „dass Österreich bei der Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen säumig ist. So wurde unter anderem moniert, dass es immer noch kein System der inklusiven Bildung in Regelschulen gibt und auch kein umfassender Plan zur Deinstitutionalisierung in den Bundesländern vorliegt”, so Martin Ladstätter, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Monitoringausschusses, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen überprüft, in einer Aussendung.

Barrierefreiheit wichtige Voraussetzung

Ebenso Handlungsbedarf bestehe aus Sicht des UN-Fachausschusses bei der baulichen Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Spielplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln. „Wenn sich Kinder und Jugendliche nicht frei bewegen können, wie sollen sie dann gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben? Diese Ausgrenzung schafft Barrieren zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen und führt zu Vorurteilen“, so Ladstätter.

Auch im Bereich der psychosozialen Gesundheitsversorgung sei die Lage unzureichend. Speziell kritisiert wird die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche aus Ressourcenmangel teilweise mit erwachsenen Patienten stationär untergebracht werden.

Kinderrechte erst ab der Geburt

Kritik am Bericht des UN-Fachausschusses selbst kommt von der Aktion Leben: „Entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse fehlen Maßnahmen gegen vorgeburtliche Verletzungen von Kinderrechten zur Gänze“, kritisiert Generalsekretärin Martina Kronthaler und bekräftigt die Forderung des überkonfessionellen Vereins nach Aufnahme von Rechten Ungeborener. Es sei „dringend geboten, die Kinderrechtskonvention eindeutig auch für die ungeborenen Kinder gelten zu lassen“, wie es in einer Stellungnahme der Lebensschutzorganisation heißt.

Zu Recht mahne das UN-Komitee Österreich, Kindern mit Behinderungen öffentliche Unterstützung nach einem einheitlichen System und umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Im Staatenbericht fehle jedoch die vorgeburtliche Zeit mit Blick auf die Pränataldiagnostik. Diskriminierung beginne bereits bei den ungeborenen Kindern, positive Maßnahmen für die Wahrung der Rechte behinderter Kinder müssen daher ebenso früh ansetzen. Dies umso mehr, da es in der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention wörtlich heißt, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf“, wie Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) ergänzt. (KL)

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