eugenische Aussagen - schaukelndes Kind mit Behinderung
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UN / Abtreibung: Ordnungsruf des Präsidenten wegen eugenischer Aussagen bei UN-Diskussion zum Lebensrecht

IEF, 8.11.2017 – Die Vereinten Nationen arbeiten derzeit an einer Interpretation des Rechts auf Leben des Art 6 ICCPR. Durch ein Recht auf selbstbestimmtes Leben soll ein international geltendes Recht auf Abtreibung und aktive Sterbehilfe implementiert werden.

Bis 6.10.2017 konnten Staaten und Organisationen ihre Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Auch Österreich kritisierte den Entwurf. Bei den am 27.10., 1. und 2.11.2017 in Genf stattfindenden Konferenzen wurden die Stellungnahmen diskutiert. Das European Centre for Law and Justice, das sich auf EU- und UN-Ebene u.a. für ein uneingeschränktes Recht auf Leben jeder Person einsetzt, war nahm an den Konferenzen teil. Das IEF fasst den Bericht hier für Sie zusammen:

Frauenrechte sollen „philosophische oder ideologische Überlegungen“ verdrängen

Einige Mitglieder des zuständigen Menschenrechtsausschusses hätten demnach die Sitzung genutzt, ein vermeintliches Recht auf Abtreibung zu bewerben. Neben der US-Amerikanerin Sara Cleveland und dem Tunesier Yadh Ben Achour hätte sich vor allem das französische Ausschussmitglied Olivier de Frouville für ein Recht auf Abtreibung eingesetzt. Während sich die meisten anderen Mitglieder kaum an der Diskussion beteiligt hätten, habe lediglich die Deutsche Anja Seibert-Fohr versucht das „legitimierte Interesse der Staaten das Leben des Feten zu schützen“ in Erinnerung zu rufen, das bislang durch den Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) bestätigt worden sei. Drei andere Mitglieder, die dafür bekannt seien, Abtreibung gegenüber abneigend gegenüber zu stehen, seien abwesend gewesen. De Frouville sei mehr oder weniger als Wortführer der Debatte in den Vordergrund getreten, wobei er empfahl, „philosophische oder ideologische Überlegungen“ zu vermeiden und den Fokus exklusiv auf Frauenrechte zu legen. Zu keinem Zeitpunkt der Debatte wurden laut ECLJ moralische Aspekte der Abtreibung thematisiert. Ebensowenig sei der Begriff „Kind“ verwendet worden, was der überwiegenden Ansicht der Mitglieder entspräche, wonach ein „Kind“ vor der Geburt nicht existieren würde. Dieser Ansicht Rechnung tragend sei  auch in keiner Weise von Rechten des Ungeborenen gesprochen worden.

Abtreibung behinderter Kinder sei eine „Vorsichtsmaßnahme“ – Ordnungsruf des Präsidenten wegen eugenischer Aussage

Der tunesische Gesandte Achour setzte sich für die Abtreibung behinderter Kinder (eugenische Indikation) ein und betonte, dass behinderten Menschen geholfen werden müsse, wenn sie erst einmal geboren seien. Das hieße aber nicht, dass „wir es akzeptieren müssten, dass Föten mit einer Behinderung leben müssten.“ Im Gegenteil sollte nach Meinung des Tunesiers „alles dafür getan werden, um Behinderungen zu vermeiden“. An dieser Stelle unterbrach der Präsident die Wortmeldung und wies darauf hin, dass die gesamte Debatte aufgezeichnet werde.

Recht auf Leben beinhaltet Entkriminalisierung von Abtreibung

Der Franzose de Frouville und mit ihm der Ausschuss hätten sodann regelrecht dankbar die Forderungen der Organisation Planned Parenthood übernommen, die in ihrer Stellungnahme die Entkriminalisierung von Abtreibung und einen „sicheren, legalen und bezahlbaren“ Zugang ohne Bedingung und zeitliche Einschränkung fordern. Auch habe der Ausschuss das Argument von Planned Parenthood übernommen, ein Verbot oder erschwerter Zugang zu Abtreibung verletze das Recht auf Leben von Frauen. De Frouville äußerte sich wörtlich, dass die Entkriminalisierung von Abtreibung „zutiefst ein Thema des Rechts auf Lebens“ sei.

Survival of the fittest – Beobachter kritisiert ethische Rückentwicklung

Für den Rechtsexperten Dr. Grégor Puppinck vom ECLJ sei die aktuelle Diskussion eine „komplette moralische Umkehrung der Bedeutung des Rechts auf Leben“. Sie folge dem materialistischen Ansatz, wonach als menschlich nur diejenigen bezeichnet werden könnten, die sich durch Intelligenz und Willen auszeichnen und daher schutzwürdig seien. Solange man nicht in die schutzwürdige Position (also ohne Intelligenz und Willen) falle, sei man als „biologische Realität“ der Macht der als „menschlich“ definierten Personen ausgeliefert. „Menschliches Leben“ stünde folglich nicht mehr unter dem Schutz des internationalen Rechts, führt Puppinck weiter aus. Es sei nicht das erste Mal, dass Mitglieder des Ausschusses die staatliche Verpflichtung zurückgewiesen hätten, Abtreibung zu minimieren und schwangere Frauen zu unterstützen. „Für die Schwäche der Ungeborenen und Frauen in Notlagen gebe es nur eine Antwort: Beseitigung.“, kritisiert Puppinck die eugenische Haltung des Menschenrechtsausschusses. Die Bestätigung des Rechts auf Leben in der Nachkriegszeit hätte sich explizit gegen die Eugenik gestellt. Die Vereinten Nationen und die Allgemeinen Menschenrechte seien als Gegenbewegung zu den materialistischen, Abtreibung und Eugenik forcierenden Ideologien, entstanden. Werde nun aus dem Recht auf Leben ein Recht zu Sterben abgeleitet, belebe das die einstigen tödlichen Ideologien wieder und widerspreche dem Gründungsziel der UN, warnt Puppinck.

Weitere Verhandlungstage über den Entwurf sind für den 10.11.2017 und für März 2018 anberaumt. Das ECLJ hat eine Petition gestartet, die sich öffentlich und politisch wirksam für den Schutz des Lebens von Anfang an einsetzten. Diese Petition kann >>hier unterstützt werden.

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