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FR / Lebensende: UN-Behindertenausschuss verhindert Behandlungsstopp von Vincent Lambert

IEF, 30.4.2019 – Im Fall des französischen Wachkomapatienten Vincent Lambert legten dessen Eltern gegen das jüngste Gerichtsurteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 24.4.2019 zum Behandlungsstopp ihres Sohnes Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie beim UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Der UN-Ausschuss verhinderte nun mit einer Einstweiligen Verfügung die Durchführung der französischen Entscheidung.

Wachkomapatient seit 2008

Der jetzt 43-jährige Vincent Lambert liegt seit einem Verkehrsunfall im Jahr 2008 im Wachkoma. Er erlitt bei dem Unfall ein schweres Schädelhirntrauma und ist querschnittsgelähmt. Seine Ehefrau Rachel, die Vormund für ihren Ehemann ist, prozessiert seit Jahren für eine Einstellung der Nahrung, was Lamberts Tod zur Folge hätte. Seine Eltern kämpfen hingegen für das Leben ihres Sohnes. Sie sagen, dass sein Zustand nicht lebensbedrohlich sei. Sein Zustand habe sich in den letzten Jahren verschlechtert, weil er im Krankenhaus der französischen Stadt Reims nur grundversorgt und bspw. nicht physiotherapeutisch versorgt werde. Vincent Lambert fixiert Personen mit den Augen und reagiert auf Geräusche, wie ein Video auf kathtube zeigt. Wie das European Center for Law and Justice (ECLJ) berichtet, atme Lambert selbst, habe einen Tag-Nacht-Rhythmus, einen funktionierenden Schluckreflex sowie ein stabiles Herz-Kreislaufsystem. Ernährt wird der Patient jedoch künstlich.

Behandlungsstopp: Oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des leitenden Arztes

Wie kathpress berichtet, habe der leitende Arzt des Universitätskrankenhauses Reims, Vincent Sanchez, zusammen mit seinem Team, die Einstellung der Behandlung von Lambert beschlossen. Das Oberste Verwaltungsgericht in Paris bestätigte die Entscheidung. Seine Eltern wollen den Fall nun erneut vor den EGMR sowie den UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung bringen und so eine Weiterbehandlung erreichen. Bereits im Juni 2014 hatte das Oberste Verwaltungsgericht einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der EGMR bestätigte diese Entscheidung im Juni 2015. Als sich das medizinische Team des Krankenhauses in Reims weigerte, die Behandlung einzustellen, ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation darüber an. Diese fand unter Leitung des Arztes Vincent Sanchez statt, dessen Entscheidung das Oberste Verwaltungsgericht bestätigte. Die Eltern hatten versucht, rechtliche Schritte dagegen einzulegen, wurden aber abgewiesen.

UN-Ausschuss reagiert mit Einstweiliger Verfügung

Wie der Direktor des European Center of Law and Justice (ECLJ), Grégoir Puppinck, dem IEF gegenüber bestätigt, reagierte der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte für Menschen mit Behinderungen unverzüglich auf den Antrag der Eltern und erließ eine Einstweilige Verfügung, welche die behandelnden Ärzte verpflichtet, Lambert solange künstlich zu ernähren bis sich der Ausschuss abschließend mit seinem Fall befasst hat. Dies kann durchaus einige Jahre in Anspruch nehmen. Frankreich hat sich vertraglich verpflichtet, die Entscheidungen des Ausschusses umzusetzen, weswegen diese Verfügung rechtswirksam ist und das französische medizinische Personal bindet. Das ECLJ begleitet die Eltern Lamberts vor den internationalen Behörden. Das Verfahren selbst ist nicht-öffentlich.

Kritik an Einstellung der künstlichen Ernährung

Zeitgleich mit dem Gerichtsurteil vom 24.4.2019 ging die Geschichte jener arabischen Frau um die Welt, die im Sommer 2018 nach 27 Jahren aus dem Wachkoma erwachte. Im Gegensatz zu Lambert sei diese Frau allerdings umfassend versorgt worden. Laut ECLJ kritisierten bereits mehr als 70 Ärzte die mangelhafte Versorgung Lamberts im Krankenhaus Reims. Er müsse genauso optimal versorgt werden, wie andere Personen in seinem Zustand. Die Urteile zum Behandlungsstopp basierten laut ECLJ auf der fälschlichen Annahme, dass Lambert sich im Prozess des Sterbens an seinem Lebensende befinde, so das ECLJ. Lambert befinde sich zwar in einem vegetativen Zustand und sei querschnittsgelähmt, es gebe jedoch keine Anzeichen, dass er sich bereits im Sterbeprozess befände. Er habe das Recht auf Behandlung, die auch die Ernährung beinhalte, wie jeder andere Mensch mit Behinderung auch. Die Einstellung der Ernährung würde Lambert töten. (TSG)

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