EXIT verfügt über Millionenvermögen
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CH / Lebensende: Suizidbeihilfe in Pflegeheimen und Millionenvermögen von Sterbehilfeorganisation EXIT

IEF, 21.5.2019 – Im schweizerischen Kanton Wallis soll künftig in Spitälern und Pflegeheimen Suizidbeihilfe erlaubt sein. Fast zeitglich wurde bekannt, dass der Sterbehilfeverein EXIT über ein Vermögen von rund 29 Millionen Franken verfügt.

Assistierter Suizid in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen

Medienberichten zufolge soll es sich um eine lange und kontroverse Debatte gehandelt haben. In der Sitzung des Kantonsparlaments Wallis am 9.5.2019 stimmten dann in der ersten Lesung 69 zu 20 Abgeordneten bei 32 Enthaltungen für die Annahme der Revision des Gesundheitsgesetzes, das Patienten in Pflegeheimen und Spitälern künftig den Zugang zu assistiertem Suizid ermöglicht. Die Neuerung soll nach einer zweiten Lesung 2020 in Kraft treten.

Art. 18a des Gesundheitsgesetzes sieht folgende Grenzen für assistierten Suizid in „öffentlichen Gesundheitseinrichtungen“ vor: Wer hier assistierten Suizid in Anspruch nehmen will, muss an einer schweren und unheilbaren Krankheit respektive Unfall-Folgeschäden leiden und darf nicht in der Lage sein, nach Hause zurückzukehren. Der Entscheid für die Sterbehilfe muss vom Patienten klar ausgedrückt werden. Bislang können die Leitungen der Pflegeinstitutionen entscheiden, ob sie „Sterbehelfer“ in ihrer Einrichtung zulassen.

Der katholische Bischof des Bistums Sitten, Jean-Marie Lovey, sprach sich bereits im Februar bei einem Medientreffen deutlich gegen assistierten Suizid allgemein und speziell in Pflegeeinrichtungen aus. Die katholische Kirche sei generell gegen begleiteten Suizid, weil sie sich für die Schwächsten und das Leben einsetze, so Lovey. Er wehre sich dagegen, dass Sterbehilfe gesetzlich geregelt und damit „als normale Dienstleistung“ dargestellt werde. Die katholische Kirche habe das Recht und die moralische Pflicht, sich zur Sterbehilfe zu äußern. Er könne nicht schweigen, wenn dieses Thema im Wallis auf die politische Agenda komme.

Geschäftsmodell Sterbehilfe: Was macht EXIT mit zig Millionen?

Kurz vor der Entscheidung im Wallis veröffentlichte die NZZ am 7.5.2019 einen Artikel, der das 29 Millionen Franken schwere Vereinsvermögen der Organisation EXIT hinterfragt. Hatte die größte „Selbstbestimmungsorganisation“, wie sich Exit selbst nennt, 2010 rund 52.000 Mitglieder, seien es jetzt bereits 120.000. Personen können sich für eine Jahresmitgliedschaft (45 Franken/Jahr)  oder Lebenszeitmitgliedschaft (einmalig 1100 Franken) entscheiden. Dafür bietet EXIT seinen Mitglieder „Schutz in medizinischen Grenzsituationen, gewährt Rechtsschutz und hilft die persönlichen Verfügungen gegenüber Spital und Ärzten durchzusetzen und kostenlose EXIT-Freitodbegleitung“.

Ein EXIT-Mitglied selbst und prinzipiell Unterstützer der Anliegen, gibt der Kritik am Vermögen im NZZ Artikel seine Stimme und fragt, „Was macht eine Sterbehilfeorganisation mit soviel Geld?“. Seiner Ansicht nach bestehe die Gefahr, dass Gelder veruntreut werden könnten. Angesichts des zu erwartenden Mitgliederwachstums müsse sich Exit fragen, ob ein Verein immer noch die angemessene Organisationsstruktur sei und wie die Aufsicht über die Finanzen verbessert werden könnte. Ein weiterer Kritiker ist der Zürcher Kantonsrat Rico Brazerol, nach dessen Ansicht eine Kommerzialisierung des assistierten Suizids unbedingt verhindert werden müsse. In Bezug auf EXIT gebe Brazerol zu bedenken, dass es „ungesund“ sei, allein aufgrund von Mitgliederzahlen so hohe Summen zu generieren. „Das birgt die Gefahr, dass jemand aus der Sterbehilfe ein lukratives Gewerbe machen will und vom Geld profitiert, das offensichtlich vorhanden ist“, so der Politiker.

Für Michel Romanens, den Präsidenten des Vereins für Ethik und Medizin Schweiz (VEMS), zeigten die Vermögensverhältnisse von EXIT „einmal mehr, dass die Transparenz bei Finanzfragen im Rahmen von privat organisierten Suiziden sehr problematisch ist“. Gewinne sollten nicht in eine private Vereinskasse fließen, forderte er. Romanens wolle außerdem klären lassen, ob es juristisch zulässig sei, dass EXIT für die Mitgliederwerbung Geld ausgebe. In diesem Bereich sei der Verein sehr aktiv. Das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete in dem Zusammenhang über die TV-Spot-Kampagne. Die Kampagne „zeigt einmal mehr, dass Exit vor allem ein Geschäftsmodell ist, das den assistierten Suizid als Business betreibt und diesen offensiv bewirbt“, erklärte die Sprecherin der Schweizerischen Bischofskonferenz Encarnación Berger-Lobato gegenüber der «Sonntags-Zeitung» in einer Reaktion auf die TV-Werbung. Dass die Werbung Erfolg hatte, dürfte die Meldung von EXIT Ende 2018 belegen, demnach es für Neumitglieder mittlerweile eine Warteliste gebe. Außerdem suchte der Verein neue „Freitodbegleiter“, die seit kurzem eine „Aufwandentschädigung“ gezahlt bekommen. Die Höhe wollte EXIT-Sprecher Jürg Wiler nicht bekanntgeben.

In einem Statement gegenüber der NZZ und auf der Vereinswebsite erklärte Wiler, der Verein sei gut gegen Missbrauch abgesichert. Das Zustandekommen des großen Vermögens begründete Wiler in erster Linie mit Verpflichtungen von rund 20 Millionen Franken, welche überwiegend für Rückstellungen für die inzwischen über 22 000 lebenslangen Mitglieder verwendet würden. Von den restlichen 9 Millionen seien 5 Millionen gebunden in Fonds zur Unterstützung finanzschwacher Sterbewilliger, der Palliativpflege, der Weiterbildung der Freitodbegleiter und ähnlichem. Weitere 3 Millionen seien gemäß Revisionsstelle als zwingende Schwankungsreserve für die Vereinsanlagen zurückgestellt. Der kritische Artikel sei für EXIT „unverständlich“. (TSG)

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