BE_NL / Lebensende: Bioethikinstitut warnt vor Verknüpfung
IEF, 12.5.2017 – Das Wiener Institut für Bioethik, IMABE, warnt vor der gefährlichen Verknüpfung von aktiver Sterbehilfe und Organspende. Anlass bietet eine vor kurzem veröffentlichte Stellungnahme von belgischen und niederländischen Ärzten, die in einem Fachjournal darauf aufmerksam machten, dass Sterbehilfewillige die Wartezeit auf Spenderorgane verkürzen könnten. Sowohl in Belgien, als auch in den Niederlanden ist die Entnahme von Spenderorganen nach Euthanasie erlaubt. Auch in der Schweiz wird die Diskussion über Organspende nach aktiver Sterbehilfe lauter.
Erweiterung des Spenderpools
Laut IMABE dürften die Organspender in Belgien und den Niederlanden nicht älter als 75 Jahre sein, müssten in einem Krankenhaus sterben und vorab ihr Einverständnis gegeben haben. Krebserkrankte und HIV-infizierte Personen seien von der Organspende ausgeschlossen. Anhand dieser Kriterien wäre die Gruppe der spendefähigen Euthanasiewilligen relativ klein, obwohl die Autoren der Stellungnahme behaupten, dass selbst diese kleine Gruppe die Organ-Wartelisten erheblich verkürzen würden. IMABE weist in diesem Zusammenhang auf einen weiteren höchst bedenklichen Punkt hin, den die Mediziner zwar nicht erwähnen, der aber in der Debatte durchaus bewusst sein müsste: Wenn die Tötung auf Verlangen bei psychisch Kranken weiter zunehmen sollte, könnte der Spenderpool um jüngere, körperlich gesündere Patienten erweitert werden. Im Jahr 2015 hätten 1.288 Belgier auf ein Spenderorgan gewartet, 2.023 Belgier starben nach Euthanasie. Nach Schätzungen der Autoren hätte man bei mindestens 10 Prozent (204 Personen) zumindest ein Organ explantieren können.
„Gefährlich und unmoralisch“
Dr. Johannes Bonelli, Direktor von IMABE, hält diese Entwicklung für gefährlich. Obwohl der Internist Organspende als etwas „ehrenwertes“ bezeichnet, sei es moralisch abzulehnen, Euthanasiewillige zur Organspende zu ermutigen. Es würde dadurch ein zusätzlicher Druck auf eine ohnehin vulnerable Patientengruppe ausgeübt, so Bonelli. Außerdem verstärke man durch den Aufruf zur Organspende die Suizidgedanken zusätzlich, anstatt den Betroffenen Handlungsalternativen zu bieten.
Zur österreichischen Situation
Die Problematik ist ernst zu nehmen in Hinblick auf die Veränderungen einer Werthaltung in der Gesellschaft, so Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Sie sei aber nicht eins zu eins auf Österreich übertragbar. Zum einen gibt es in Österreich (noch) ein deutliches Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung und der Tötung auf Verlangen. Zum anderen komme in Österreich grundsätzlich jeder Verstorbene als Organspender in Frage, bei dem der irreversible Hirntod festgestellt wurde. Wer das nicht wünscht, der könne zu Lebzeiten einen Widerspruch im eigens dafür eingerichteten Widerspruchsregister eintragen lassen. Wie dem IEF aus der Praxis bestätigt wurde, wird vor einer Organentnahme nicht nur geprüft, ob ein Widerspruch vorliegt, sondern auch mit den nahen Angehörigen das Einverständnis gesucht. Dies sei zwar nicht rechtlich zwingend, da es sich aber meist um eine emotional intensive und intime Situation handle, aber eine ratsame und konfliktvermeidende Vorgehensweise.