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VA_BE / Lebensende: „Sterbehilfe“ ist nicht mit katholischer Lehre vereinbar
IEF, 26.05.2020 – Weil sie Tötung auf Verlangen nicht ausschließen, dürfen sich psychiatrische Kliniken der Gemeinschaft der Broeders van Liefde nicht mehr als „katholisch“ bezeichnen.
Der bereits seit 2017 andauernden Auseinandersetzung zwischen dem belgischen Zweig der katholischen Gemeinschaft Broeders van Liefde (Brüder der Nächstenliebe) und dem Vatikan, bereitete die Glaubenskongregation mit einer Entscheidung im März ein Ende. Wie vaticannews berichtet, dürfen sich die psychiatrischen Kliniken der Broeders van Liefde in Belgien demnach nicht mehr als „katholisch“ bezeichnen. Der weltweite Generalobere des Ordens, Bruder René Stockman, habe dem Vorsitzenden der Organisation in Belgien, Raf de Rycke, die Verfügung bereits im April mitgeteilt.
Die belgische Sektion des Ordens, die zwölf psychiatrische Kliniken sowie dutzende Schulen, Krippen und Orthopädiezentren führe und rund 14.000 Beschäftigte zähle, gab 2017 bekannt, Tötung auf Verlangen künftig anzuwenden. Ordens- sowie kirchenintern wurde diese Entscheidung kritisiert, was aber zu keiner Kursänderung der belgischen Ordensbrüder führte. Der Generalobere Stockmann hatte immer wieder betont, dass assistierter Suizid bzw. Tötung auf Verlangen keinesfalls mit der katholischen Lehre vereinbar seien.
Die eindeutige Position der katholischen Kirche könnte auch anderen kirchengeführten Pflegeheimen und Spitälern den Rücken stärken. Aktuell werden beispielsweise kirchliche Pflegeheime in Kanada bedrängt, „Sterbehilfe“ anzubieten. Wie BioEdge berichtete, wolle die „Canadian Association of MAiD Assessors and Providers (CAMAP)“ erreichen, dass während der Corona-Pandemie auch kirchliche Pflegeheime „Sterbehilfe“ anbieten. Durch die präventiven Maßnahmen zur Eindämmung des Virus könnten sterbewillige Patienten teilweise nicht aus den kirchlichen Einrichtungen in andere Einrichtungen transferiert werden, um dort durch „Sterbehilfe“ zu sterben, so die Argumentation. Die CAMAP rief in einer Aussendung die provinziellen Regierungen dazu auf, notfalls mit Verordnungen kirchliche Einrichtungen dazu zu verpflichten, „Sterbehilfe“ während der Pandemie anzubieten. (TSG)