AT / Lebensende: Starke kirchliche Stimmen gegen die Legalisierung von Suizidbeihilfe
IEF, 30.09.2020 – In Reaktion auf die Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes finden Vertreter der katholischen Kirche klare Worte gegen Suizidbeihilfe.
Österreichische Bischofskonferenz: „Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben“
Vergangenen Donnerstag nahmen die österreichischen Höchstrichter im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung die Beratungen über die Verfassungsmäßigkeit des Verbots von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen auf. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF) nahm daran teil und berichtete in einem Blogbeitrag darüber. Tags davor sprachen sich die österreichischen Bischöfe in einer Presseaussendung zum wiederholten Mal dezidiert gegen die Legalisierung von Suizidbeihilfe aus. „Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch dann nicht, wenn er sich selbst aufgegeben hat“, mahnte Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Franz Lackner. Er warnte ebenso wie Kardinal Christoph Schönborn vor jeglichen Aufweichungen des Tötungsverbots. Vielmehr dürften „die Menschen auf ihrem letzten, oft beschwerlichen Lebensweg nicht allein“ gelassen werden, so Lackner. Kardinal Schönborn, der selbst Erfahrungen mit schwerer Krankheit gemacht hat, hielt fest: „Krankheit macht verletzlicher.“ Wer in einer existentiellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußere, brauche keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand. Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt werde, so Schönborn. Pflegebedürftige dürften nicht unter Druck kommen, ihr Sterben zu erbitten, mahnte Kardinal Schönborn. Die Bischöfe warnten außerdem davor, Geschäfte mit dem Tod zu machen.
Familienbischof Hermann Glettler: „So überraschend der Anfang war, so unverfügbar sollte auch das Ende sein“
Auch der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler, der im Rahmen der Bischofskonferenz u.a. für Ehe und Familie sowie Lebensschutz verantwortlich ist, bezog Position: „Die Gesetzeslage ist nicht reformbedürftig. Es sieht so aus, als ob wir schlechte Gesetze hätten. Das stimmt nicht.“ Weil der Bischof fürchte, dass das Wort „Barmherzigkeit“ zur Stimmungsmache verwendet werde, stellte er klar: „Ja, wir brauchen Barmherzigkeit, um das Bruchstückhafte unseres Lebens auszuhalten und anzunehmen. Wer barmherzig ist, sieht die versteckte Bitte eines gebrechlichen oder leidenden Menschen um Mitgefühl und Begleitung.“ Die Würde des Menschen verlange es, nicht als Pflegefall oder Kostenfaktor wahrgenommen zu werden, soGlettler. Entwürdigend sei es jedoch, „einem möglichen Erwartungsdruck ausgeliefert zu sein, doch endlich Schluss zu machen“. Denn die menschliche Würde liege darin begründet, „dass uns das Leben von Gott geschenkt wurde – so überraschend der Anfang war, so unverfügbar sollte auch das Ende sein“, formulierte der Familienbischof.
Moraltheologe Günter Virt: „Beihilfe kann nicht von Nachhilfe abgegrenzt werden“
Der emeritierte Professor für Moraltheologie Günter Virt, wies auf die Gefahr hin, dass im Falle einer Legalisierung von Suizidbeihilfe oftmals schwer nachvollzogen werden könne, ob es sich um Beihilfe oder um Nachhilfe beim Suizid gehandelt habe. „Wenn eine Gesellschaft Ärzten und anderen zubilligt, auf Wunsch zu töten oder bei der Selbsttötung Unterstützung zu gewähren, öffnet sie Tür und Tor für letztlich nicht kontrollierbaren Druck auf den Kranken, die Angehörigen und auch auf die Ärzte“, so Virt.
Caritas-Präsident Michael Landau: „Es geht darum, das Leben zu bejahen und das Sterben dennoch zuzulassen“
Auf der Website www.lebensende.at fand auch Michael Landau starke Worte für die Beibehaltung des Verbots von Suizidbeihilfe: „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen. Anders gesagt: Es geht darum, das Leben zu bejahen und das Sterben dennoch zuzulassen, einen – im umfassenden Sinn – Raum zu schaffen, um jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, seinen eigenen Tod zu sterben.“
Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: „Bedingungen schaffen, dass Menschen existenzielle Herausforderung des Sterbens gut bewältigen können“
In einer Presseaussendung von Evangelischer Kirche und Diakonie sprechen sich diese ebenso für eine Beibehaltung des Verbots von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen aus. Es solle aber auch eine „Differenzierung in der Debatte und die Rücksichtnahme auf moralische Konflikte“ geben. „Angesichts dieser moralischen Tragik braucht es eine offene Diskussion über rechtliche Regelungen, die dem Gewissen Spielraum lassen und für dramatische Ausnahmefälle Möglichkeiten der Straffreiheit vorsehen“, so der evangelische Bischof Chalupka. Auf Nachfrage des IEF, inwiefern hier die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten bereits berücksichtigt wurden, konnten wir bis Redaktionsschluss noch keine Antwort vermerken.
Chalupka warnte außerdem davor, dass es nicht normal werden dürfe, „sich den Tod mithilfe eines anderen oder gar durch einen anderen geben zu lassen“. Gesellschaft und Staat stünden in der Verantwortung, durch gute flächendeckende Palliativversorgung und Suizidprävention Bedingungen zu schaffen, die Menschen „wirkliche Optionen eröffnen und sie nicht in Sterbewünsche drängen”, sagte Die Direktorin der Diakonie Maria Katharina Moser. In diesem Zusammenhang kritisierte sie das Ausbleiben des Vollausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung, der 2015 von einer parlamentarischen Enquete-Kommission angekündigt worden war und ebenso wie die Überführung der Hospiz- und Palliativeinrichtungen in die Regelfinanzierung immer noch ausständig sei. (TSG)
Auf der Website www.lebensende.at können Sie sich über den “Österreichischen Konsens” und die Rechtslage der Sterbebegleitung informieren. Setzen auch Sie ein Zeichen gegen die Legalisierung von Suizidbeihilfe und >> unterschreiben Sie online.