PT_ES / Lebensende: Spanien und Portugal gehen (noch) unterschiedliche Wege

IEF, 25.03.2021 –  Während Spanien die aktive Sterbehilfe nun endgültig legalisiert hat, geht Portugals Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit in die nächste Runde.

Nach einem langwierigen Prozess (das IEF hat berichtet) hat sich in Spanien die aktive Sterbehilfe nun endgültig durchgesetzt. Das entschied kürzlich der spanische Senat in einer Abstimmung, die 202 zu 141 ausfiel. Zwei Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme, wie Bioedge berichtete. Spanien ist nun neben den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das fünfte Land weltweit, in dem aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen im Unterschied zu assistiertem Suizid) erlaubt ist.

Mehr als 80% für Sterbehilfe

„Seit heute sind wir ein menschlicheres, gerechteres und freieres Land. Das Sterbehilfegesetz, das weitgehend von der Bevölkerung gefordert wurde, wird endlich Realität“, verkündete Premierminister Pedro Sanchez auf Twitter.  Zuvor hatten sich in einer Umfrage mehr als 80 Prozent, darunter auch viele Katholiken, für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, die von Sanchez ins Rennen gebracht wurde, ausgesprochen. Auch die Filmindustrie hatte die Pro-Sterbehilfe-Lobby bereits mit dem Film „Mar Adentro („Das Meer in mir“), der den Tod des querschnittsgelähmten Ramon Sampedro im Jahr 1998 zeigt und 2004 einen Oscar gewann.

Krankenkasse übernimmt Todesspritze

Wie katholisch.de berichtet, werden die Kosten für eine Sterbehilfe nun zukünftig von der spanischen Krankenkasse übernommen. Um eine Beihilfe zum Suizid oder eine Tötung auf Verlangen zu erhalten, müssen die Patienten volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein. Zudem müssen sie an einer unheilbaren Krankheit oder schweren, chronischen Behinderung leiden, welche den Betroffenen unerträgliches Leid zufügen. Psychische Erkrankungen sind derzeit noch nicht davon erfasst.

„Schmutzige Arbeit des Todes“

Enttäuschte Stimmen kommen aus dem Vatikan. Es handle sich hier um eine weltweit zunehmende Kapitulation gegenüber der schmutzigen Arbeit des Todes, sagte etwa der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, über das „kalte“ Gesetz. Angesichts unerträglicher Leiden müsse man bei der Pflege auf die weitere Verbreitung der Palliativmedizin setzen. „Die Herausforderung ist es, wahrhaft menschlich zu sein und jene, die leiden, nicht in den Händen der Euthanasie-Industrie zu lassen“, so Erzbischof Paglia.

Das Gesetz wird in drei Monaten zur Anwendung kommen. Nun geht es darum, regionale Kontrollausschüsse einzurichten, die die Anträge auf Sterbehilfe prüfen und genehmigen sollen. Die konservativen Parteien des spanischen Parlaments haben bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen.

Portugal: Verfassungsgericht macht Strich durch die Rechnung 

In Portugal hat diesen Schritt schon Portugals Präsident höchstpersönlich gemacht. Wie das IEF kürzlich berichtete, hat Präsident Marcelo Rebelo de Sousa den Gesetzesentwurf zur aktiven Sterbehilfe nicht unterzeichnet, sondern dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dieses hat innerhalb einer 25-tägigen Entscheidungsfrist beschlossen, das Gesetz aufgrund von Ungenauigkeiten zurückzuweisen, wie Bioedge berichtet. Sieben Verfassungsrichter stimmten gegen das Gesetz, fünf dafür. Laut Verfassungsgericht weise das Gesetz nicht die nötige Präzision betreffend der Umstände auf, in denen aktive Sterbehilfe durchgeführt werden dürfe. Außerdem gäbe es keine genaue Definition von „unerträglichem Leid“. Die Regeln für eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe hätten hingegen klar, präzise, verständlich und kontrollierbar zu sein, fügten die Richter hinzu.

„Keine Verpflichtung zum Leben“

Die Diskussion um aktive Sterbehilfe in Portugal ist damit allerdings bei weitem noch nicht vom Tisch. Es bedarf lediglich einer Überarbeitung und Präzisierung des Gesetzesentwurfs und einer erneuten Einreichung, welche erwartet wird. Auch der Präsident des portugiesischen Verfassungsgerichts, João Pedro Caupers, hat bereits angekündigt, dass das Recht auf Leben unter keinen Umständen in eine Pflicht zum Leben transformiert werden könne (in diesem Sinne auch die Presseaussendung des Verfassungsgerichts). In naher Zukunft muss daher wohl damit gerechnet werden, dass Portugal zum sechsten Land weltweit wird, das aktive Sterbehilfe erlaubt. (TS)

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