Sexting - Was tun, wenn das Kind Nachktbilder verschickt?
Lesezeit: 2,9 Minuten

AT / Sexualerziehung: Sexting – Wenn’s blöd läuft, sieht’s die ganze Schule

IEF, 4.12.2017 – Was tun, wenn man vermutet, dass das eigene Kind mit seinen Freunden Nacktbilder austauscht? Einfach hoffen, dass nichts passiert oder kann man auch mehr tun?

Genau diese Frage stellte sich auch die Mutter eines 16-jährigen Mädchens und wandte sich an den Blog der Tageszeitung Der Standard. Die „Expertenantwort“ von einer Elternratgeberin der Homepage saferinternet.at wies die Mutter schließlich darauf hin, dass die Tochter „ab 14 Jahren das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität“ habe, das auch das einvernehmliche Austauschen von pornographischen Aufnahmen, also Nacktbildern, umfasse. Diese dürften sowohl aufgenommen, als auch verschickt werden und im Besitz des jeweiligen Adressaten sein, jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Das nämlich wäre dann Verbreitung von Kinderpornographie laut §207a StGB. Die Elternratgeberin gibt dann in ihrer Antwort Auskunft über die Konsequenzen, die das Versenden von Nacktbildern nach sich ziehen könne. Ausführlich wird beschrieben, dass diese Bilder oft doch an Dritte oder sogar an das gesamte soziale Umfeld weitergegeben werden, was emotionale und psychische Folgen für die Betroffenen haben könne. Seien die Bilder einmal im Umlauf, sei die Kontrolle über die Verbreitung eigentlich schon so gut wie verloren.

Was die Beraterin den Eltern daher rate? Nicht besonders viel: Denn abgesehen vom Hinweis, dass Kinder in solchen Situationen vor allem zunächst Verständnis und Unterstützung statt Ermahnung brauchten, findet sich keinerlei Empfehlung, mit den Kindern auch über die Gefahren von Sexting zu sprechen. Für die Expertin gilt vor allem: „Ihre Tochter und ihr Freund dürfen sich Aufnahmen schicken, diese auch besitzen und zum eigenen Gebrauch benutzen.“

Was ist Sexting?

Sexting meint ganz allgemein das Versenden von erotischen Fotos über Apps wie WhatsApp, Snapchat o.ä. Kanäle. Die Beweggründe dafür können ganz verschieden sein, berichtet etwa der Focus zu dem Thema: So wollten die einen durch das Versenden eines erotischen Bildes dem anderen ihre Liebe und ihr Vertrauen beweisen oder ihn für sich gewinnen, andere würden es als eine Art Mutprobe ansehen. Worin sich jedoch alle Experten und Studien einig sind: die Wahrscheinlichkeit, dass die Fotos über kurz oder lang nicht nur beim ursprünglichen Adressaten der Nachricht bleiben, sondern diese  weiter verbreitet werden, ist sehr hoch – sei es nach Ende der Freundschaft, aus Rache oder auch aus „Stolz“ auf den Partner bzw. die Partnerin. Saferinternet.at gibt in einer selbst veröffentlichten Studie basierend auf einer Befragung von  500 Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren an, dass ca. die Hälfte der Befragten jemanden kennen würden, der im Bereich Sexting schon negative Erfahrungen gemacht habe. Die Verbreitung ziehe für den Betroffenen oft unangenehme Folgen wie Mobbing, Verspottung oder auch Erpressung nach sich. Hinzu kämen die Scham und die Ungewissheit, wie viele Personen die eigenen intimen Aufnahmen gesehen hätten.

Angesichts all dessen verwundert es, dass die oben erwähnte Elternratgeberin der betroffenen Mutter nicht wenigstens mit einem kleinen Hinweis empfiehlt, die eigene Tochter über mögliche Folgen und Risiken von Sexting aufzuklären, kritisiert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Die Verantwortung von Eltern beschränke sich bei diesem Thema nicht nur auf das Begleiten, wenn es schon zu spät sei. Viel wichtiger sei, sich schon im Vorfeld mit den Kinder auszusprechen, über Risiken auszutauschen und das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken, damit sie sich gegen etwaigen Gruppen- oder Erwartungsdruck durch Einzelne wehren können.

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben