CH / Gender: Selbstüberzeugung reicht zum Geschlechtswechsel
IEF, 22.06.2020 – Schweizer Parlament ermöglicht leichteren Wechsel des Geschlechts und plant „Ehe für alle“.
Gegen „behördliche Bevormundung“
Anfang Juni hat der Schweizer Ständerat dem Gesetzesentwurf des Bundesrats – der Schweizer Regierung – zugestimmt: künftig soll die Änderung des Geschlechtseintrags nicht erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich sein, berichtet die Neue Zürcher Zeitung. Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt sei, das Geschlecht wechseln zu wollen, solle mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken können, so Beat Rieder (CVP) im Namen der einstimmigen Rechtskommission. Es sei „ein wichtiges Geschäft für eine ganz kleine Personengruppe in der Schweiz“. Eine Änderung im Personenstandsregister werde jedoch keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft haben. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse blieben unverändert.
„Innerste Selbstüberzeugung“ schwer zu beweisen
Lediglich ein Abgeordneter der Schweizer Volkspartei (SVP) warnte im Ausschuss vor dem Missbrauchspotenzial der Gesetzesvorlage. Die „innerste Selbstüberzeugung“ sei „schwer zu beweisen“ und für Zivilstandesämter handle es sich um eine „Verkomplizierung der Abläufe“, so Werner Salzmann (SVP). Dem widersprach Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP): Es sei nun an der Zeit, das Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Transmenschen seien jahrzehntelang „behördlich bevormundet“ worden. Das „dunkle Kapitel“ müsse nun geschlossen werden.
Eine linke Minderheit wollte auch auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters verzichten. Viele betroffene Jugendliche befänden sich in schmerzhaften Konflikten mit ihren Eltern, argumentierte Lisa Mazzone (Grüne) erfolglos. Für sie bedeutete das Einholen einer Erlaubnis eine zu große Erschwernis.
„Ehe für alle“ nun auch in der Schweiz möglich
Auch über einen weiteren „gesellschaftspolitischen Meilenstein“, so die Neue Zürcher Zeitung, wurde Anfang Juni entschieden: der Nationalrat fasste den Entschluss, die „Ehe für alle“ gesetzlich zu verankern. Initiiert wurde die Gesetzesänderung von den Grünliberalen. Die vorberatende Kommission entschied sich knapp dagegen, den Zugang zur Samenspende ebenfalls in die Vorlage aufzunehmen – dies jedoch vor den Wahlen im letzten Herbst und der damit einhergehenden Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament.
Während die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), die Grünen, Grünliberalen sowie die FDP-Liberalen (FDP) auch den Zugang lesbischer Paare zur Samenspende befürworten, sind die Mitte-Fraktion, in der die Christlichdemokratische Volkspartei CVP die stärkste Kraft ist, und die Schweizerische Volkspartei (SVP) dagegen. Im Gegensatz zur Volkspartei SVP befürwortet die CVP überraschenderweise jedoch grundsätzlich die Öffnung der Ehe und lehnt nur den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin ab.
„Gesellschaftlicher Tod“ des Vaters
Die SVP sieht im Ja zur Samenspende den „gesellschaftlichen Tod“ des Vaters. Wie die NZZ berichtet, betonte der Nationalrat Yves Nidegger (SVP) im Rahmen der Abstimmung, dass „die Biologie es so wolle, dass ein Kind aus einem Samen und einer Eizelle entstehe“. Dagegen könnten auch Juristen nichts machen. Daher müsse der biologische Vater immer auch rechtlich gesehen der Vater sein. Denn drei Elternteile könne man nun einmal nicht haben. Derweil stellte der Sprecher der Mitte-Fraktion klar: Integriere der Nationalrat die Samenspende in die Vorlage, lehne die Mitte die Ehe für alle als Gesamtpaket ab.
Auf die Frage, ob die Ehe für alle dem Kindswohl nicht zuwiderlaufe, erwiderte Justizministerin Keller-Sutter: Entscheidend sei die Liebe, die ein Kind von seinen Eltern erhalte, und nicht etwa, welches Geschlecht die Eltern hätten.
Kommt es zur Volksabstimmung?
Bislang gibt es in der Schweiz nur eingetragene Partnerschaften für homosexuelle Paare. Sie haben damit aber nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare, etwa bei der Einbürgerung oder der Adoption. Damit die Ehe für alle in der Schweiz gesetzlich verankert wird, braucht es noch die Zustimmung des Ständerates. Derweil hat die nationalkonservative Partei eidgenössische-demokratische Union (EDU) bekannt gegeben, ein Referendum gegen die Pläne der Regierung initiieren zu wollen. Werden genug Unterschriften gesammelt, wäre in weiterer Folge eine Volksabstimmung durchzuführen. Ein großer Schritt für die EDU: im Parlament ist die Partei derzeit nur mit einem Abgeordneten vertreten. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Schweizer die „Ehe für alle“ befürwortet.
Politische Argumentation der Mitte-Fraktion erstaunt
Leicht verwundert äußert sich Dr. Stephanie Merckens über die Argumentation der Mitte-Fraktion bezüglich ihrer Zustimmung zur „Ehe für alle“. Wie erwähnt, habe die Mitte-Fraktion ihre Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass lesbische Paare von der Samenspende ausgeschlossen blieben. Die bisherige Entwicklung der Judikatur habe aber gezeigt, dass ein derartiger Ausschluss allein aufgrund des Geschlecht oder der sexuellen Orientierung vor dem Europäischen Gerichtshof kaum standhalten werde, meint Merckens. Die Zustimmung an diese Bedingung zu knüpfen klingt daher nicht sehr überzeugend, so die Juristin. (KL)