Gender-Behandlung
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SE / Gender: Schwedisches Universitätskrankenhaus beendet Gender-Behandlung bei Kindern

IEF, 06.09.2021 – Die Behandlung mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen bei Minderjährigen wurde beendet.

Die größte Klinik in Stockholm, das Karolinska Universitätskrankenhaus, hat angekündigt keine weiteren Minderjährigen mehr mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormontherapien zu behandeln. Die Entscheidung erfolgte auf Grund von Bedenken über mögliche gesundheitliche Schäden. Weiterhin ist es unklar, ob die Behandlung einen Vorteil für die Betroffenen bietet.

Gesundheitliche Risiken stehen einem unklaren Nutzen gegenüber

Das Astrid-Lindgren-Kinderkrankenhaus, das zur Karolinska-Klinik gehört und in dem die Behandlungen von Kindern und Jugendlichen bisher stattgefunden haben, hat laut einem Bericht von The Federalist die Behandlungen für alle unter 18-Jährigen eingestellt, bereits begonnene Therapien könnten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt jedoch abgeschlossen werden. Eine Ausnahme wird es ausschließlich in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen geben, allerdings nur im Rahmen von wissenschaftlichen Studien, welche zuvor von der Schwedischen Ethikkommission kontrolliert würden.

In einer Richtlinie vom April diesen Jahres informiert die Klinik auch über die Beweggründe hinter der Entscheidung und verwies darin unter anderem auf die Publikation der SBU (Swedish Agency for Health Technology of Social Services), in der zum einen auf die fehlenden Nachweise der Langzeiteffekte und zum anderen auf die Gründe für die starke Zunahme an Patienten in den letzten Jahren hingewiesen wurde. Darüber hinaus verweisen sie auf eine Studie des britischen National Institute for Health and Care Excellence (NICE) über den nicht nachweisbaren Nutzen einer Behandlung mit Pubertätsblockern und der gegengeschlechtlichen Hormontherapie (das IEF hat berichtet).

Gender-Behandlung von Kindern international in der Kritik

Besonders in Großbritannien ist die Behandlung von Minderjährigen mit diagnostizierter Genderdysphorie seit geraumer Zeit ein großes Streitthema, das regelmäßig die Gerichte des Königreichs beschäftigt. So hat erst im Dezember des vergangenen Jahres der High Court eine Entscheidung über den Gender Identity Development Service (GIDS) der Londoner Tavistock Klinik bekannt gegeben (das IEF hat berichtet) und eine Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern verboten, weil die Richter Zweifel daran hatten, dass Kinder die weitreichenden Folgen der Behandlungen verstehen könnten.

Wie diese Folgen sich konkret auf das Leben der vermeintlichen Transgenderpersonen auswirken können, zeigte ein Artikel in der deutschen feministischen Zeitung EMMA. Darin berichten drei junge Frauen, die zwischenzeitlich als Mann gelebt hatten und nun wieder zu einem Leben in ihrem Geschlecht zurückgekehrt sind (das IEF hat berichtet). Ihr Hauptkritikpunkt betrifft dabei die schnellen, in der Regel unzureichend geprüften Diagnosen der Fachärzte sowie die übereilte Abfolge von drastischen Behandlungsschritten.

Nationalratsabgeordnete drängen auf weitere Behandlungen

Politisch scheint diese Vorsicht aber noch nicht angekommen zu sein. Während in einigen Staaten mittlerweile die reine Selbstangabe zum Personenstandswechsel ausreicht (das IEF hat berichtet), drängen auch in Österreich einige politische Akteure auf immer schnellere Prozesse. Zuletzt zeichneten einige Abgeordnete um den Parlamentarier und LGBTQ Aktivisten Mario Lindner (SP) in einer parlamentarischen Anfrage ein Bild von zu langen Wartezeiten, mangelnder psychologischer Betreuung und administrativer Schwierigkeiten zu Lasten potentiell Betroffener. Inwiefern dies allerdings auf einen allgemeinen Mangel an Kassenleistungen im Bereich der Psychotherapie, Terminverschiebungen aufgrund der Corona-Pandemie bzw. allgemein verfahrensbedingte technische Verzögerungen zurückzuführen ist, kann aus der Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers nicht abgeleitet werden. Auch nicht, ob bzw. inwieweit die beanstandeten Wartezeiten etwa aufgrund medizinisch empfohlener schrittweiser Vorgehensweise begründet sind.  (MM)

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