SE / Gender: Gesundheitsbehörde aktualisiert Behandlungsleitlinien für Genderdysphorie bei Minderjährigen
IEF, 16.01.2023 – Die aktualisierten Leitlinien fordern Zurückhaltung bei unumkehrbaren Behandlungen sowie Follow-Up-Studien.
Die schwedische Gesundheitsbehörde, der Nationalrat für Gesundheit und Wohlfahrt, aktualisierte kürzlich die Behandlungsleitlinien für Minderjährige mit Geschlechtsdysphorie.
Kritik: Keine Langzeitstudien
Wie The Christian Post berichtete, sehen die Leitlinien einen zurückhaltenden Einsatz von unumkehrbaren medizinischen Behandlungen bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie vor.
Laut dem Leiter der Behörde, Thomas Lindén, gebe es bei der Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie bislang zu wenig Wissen über die Ergebnisse der jeweiligen Therapien. So gebe es keine ausreichende Nachverfolgung und Dokumentation über die Wirkung von Pubertätsblockern und der Gabe gegengeschlechtlicher Hormone, um solche Behandlungen bei Minderjährigen zu beurteilen. Die Behörde fordert eine Studie, die die Ergebnisse von Behandlungen mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen und nichtinvasiven Behandlungsmethoden vergleicht. Dies sei bereits 2015 gefordert worden, seither wurde aber nur wenig in diese Richtung unternommen.
Zurückhaltung bei unumkehrbarer Behandlung
So empfiehlt die Gesundheitsbehörde in den aktualisierten Leitlinien Vorsicht bei der chirurgischen Entfernung von Brustgewebe bei Minderjährigen. Einerseits müssten solche Maßnahmen „im Rahmen der Forschung“, mit dem Ziel, die Wirksamkeit solcher Operationen zu erheben, durchgeführt werden. Andererseits sollten unumkehrbare Interventionen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Lindén erklärte, dass die Ungewissheit in Bezug auf die Behandlungsergebnisse von Maßnahmen wie der Hormonbehandlung Minderjähriger „derzeit zur Vorsicht mahne“. Auch der ungeklärte Anstieg von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie mache einen zurückhaltenden Einsatz von unumkehrbaren Behandlungen, deren Ergebnis nicht abzuschätzen sei, erforderlich. Zwischen 2008 und 2018 sei die Rate von Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren, bei denen eine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert wurde, in Schweden um etwa 1.500 % gestiegen.
Psychosoziale Begleitung fundamental
Essentiell sei laut Lindén, dass Jugendliche, die an Geschlechtsdysphorie leiden, ernst genommen werden würden, die notwendige Behandlung erhielten und ein angemessenes Betreuungsangebote existiere. Vor allem eine gute psychosoziale Versorgung sei fundamental.
Wissenschaft und Politik gehen in entgegengesetzte Richtungen
Aufgrund fehlender Nachweise der Langzeiteffekte sowie des hohen Anstiegs von Minderjährigen mit der Diagnose Geschlechtsdysphorie beendete das Karolinska Universitätskrankenhaus in Stockholm bereits 2021 die Behandlung Minderjähriger mit Pubertätsblockern (IEF-Bericht). Die Londoner Tavistock Klinik, die Minderjährige mit Genderdysphorie behandelte, musste ihre Pforten schließen. Der britische High Court hatte zunächst die Behandlung von Pubertätsblockern bei Minderjährigen verboten, da die Faktenlage dazu „höchst unsicher“ sei und Minderjährige die langfristigen Folgen der Behandlung nicht einschätzen könnten. Der Bericht einer Ärztin vergangenes Jahr, der offenlegte, dass Kinder bereits ab zehn Jahren zu unumkehrbaren Behandlungen gedrängt werden würden, veranlasste die Gesundheitsbehörde zur Entscheidung, die Klinik ganz zu schließen. Wie das IEF berichtete, warnen zahlreiche Wissenschaftler vor dem Einsatz von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen bei Minderjährigen, unter ihnen der Münchner Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte. Davon unbehelligt zeigt sich in vielen Ländern die Politik. So soll beispielsweise in Deutschland demnächst das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen werden, dass Minderjährigen die Möglichkeit geben soll, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Zwar ist derzeit keine Änderung der gesetzlichen Regelungen von medizinischen Geschlechtsumwandlungen geplant, dennoch stellt die Änderung des Geschlechtseintrages einen wesentlicher Schritt dar, wenn es darum geht, eine Geschlechtsdysphorie außenwirksam und rechtlich zu fixieren. Studien zufolge überwinden 80-90 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie diese – vorausgesetzt, es wird keine Pubertätsblockade oder Hormontherapie begonnen. Festlegungen wie der Wechsel des Geschlechtseintrages können eine Überwindung der Geschlechtsdysphorie ebenso erschweren oder verhindern.
Auch in anderen Ländern wie Spanien oder den Niederlanden sind Trangender-Gesetze geplant. (TSG)