AT_CH / Sterbehilfe: Der Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas lobbyiert in Österreich für die Legalisierung der Sterbehilfe, steht aber derzeit selbst vor Gericht
IEF, 06.12.2018 – Dignitas Vereinspräsident Ludwig Minelli und Vereinsleiter Silvan Luley wollen auch juristisch gegen das in Österreich geltende Sterbehilfe-Verbot vorgehen und entsprechende Gerichtsverfahren finanzieren.
Auf die Frage welche richtungsweisenden Urteile Dignitas bereits erwirken konnte, gab Minelli bei einem Interview mit Addendum an, dass sein Verein daran beteiligt war in Kanada 2015 das Verbot der Suizidhilfe per Gerichtsentscheid abzuschaffen. „Wir haben in Deutschland das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mitermöglicht, in welchem das höchste deutsche Verwaltungsgericht erklärt hat: Wenn jemand dermaßen leidet, dass man ihm kaum mehr anders helfen kann, dann muss ihm ein Zugang zum Sterbemittel Natrium-Pentobarbital möglich gemacht werden“, so der Vereinspräsident. Gegenüber swissinfo.ch bekräftigt der Verein zudem, dass er mitverantwortlich sei, dass das Parlament von Victoria (Australien) Ende 2017 für die „Voluntary Assisted Dying Bill“ gestimmt hat. Dignitas kann auch bereits einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2002 für sich verbuchen.
In Österreich wolle der Verein die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 78 StGB (Mitwirkung am Selbstmord) prüfen lassen. Dignitas stünde auch hinter dem österreichischen Anwalt, der öffentlich erklärt hat, das Verbot der Sterbehilfe zu Fall bringen zu wollen. „Wir sind bereit, derartige Verfahren zu finanzieren, denn es ist unsere Aufgabe und unser Auftrag, auch in Österreich das Licht der Freiheit anzuzünden. Das wird wohl in den nächsten zwei bis drei Jahren vonstattengehen“, so Minelli gegenüber Addendum.
Im Gespräch mit Addendum stellte der Dignitas-Vereinsleiter Luley die Kirche und psychiatrische Kliniken als Feinde der Selbstbestimmung hin und erklärte, dass sich diese für den Erhalt des Sterbehilfeverbots vor allem deshalb einsetzten, um kranke und leidende Menschen bevormunden und aus ihnen Profit schlagen zu können.
Wie Addendum berichtet, ist Dignitas jedoch selbst gerade in ein Strafverfahren verwickelt, bei dem ihm unbillige Einflussnahme und Bereicherungsabsicht vorgeworfen wird. Es handelt sich dabei um den Fall eines 34-jährigen, körperlich gesunden Kärntners, der aufgrund von Depressionen 2013 Sterbehilfe bei Dignitas in Anspruch nahm. Der junge Mann war sehr wohlhabend und hätte einem anderen von Minelli gegründeten Verein sowie einem Verein eines mit Minelli befreundeten Anwalts, eine große Summe Geld vermachen sollen. Eine halbe Stunde vor seinem Tod, änderte der junge Kärntner jedoch sein Testament und faxte es seinem Anwalt. Dass der 34-Jährige ihn, oder einen seiner Vereine mit einer hohen Erbschaft bedenken wollte, soll Minelli nicht gewusst haben. Wie Addendum recherchiert hat, muss er jedoch spätestens zwei Monate nach dem Tod des Kärntners davon erfahren haben als das Bezirksgericht alle potenziellen Erben kontaktiert hat. Das zweite Testament wurde dann auch von Minelli und dem Verein des befreundeten Anwalts angefochten, schließlich einigte man sich jedoch mit der Familie auf einen Vergleich und bekam von dem Millionenerbe schließlich nur 100.000 CHF.
Eine andere weitere Ungereimtheit stelle das ärztliche Gutachten dar, dass dem Kärtner Handlungs-, Urteils- und Testierfähigkeit beigemessen hat, obwohl dieser regelmäßig eine ganze Reihe von Psychopharmakern und Opioiden schluckte, von denen einige sogar Suizidgedanken auslösen können. Die Mutter des Kärntners war fassungslos, als sie einen Tag nach dem assistierten Suizid ihres Sohnes davon in Kenntnis gesetzt wurde. Wie die Kleine Zeitung berichtet ist sie noch immer entsetzt darüber, wie man einem jungen, gesundem Mann, der vielleicht immer wieder schwierige Phasen durchlebt habe, aber doch nie die Lebensfreude verloren hätte, statt Hilfe den Tod als Ausweg aufgezeigt habe. Sie meint auch, dass ihr Sohn beim Aufsetzen des ersten Testaments wohl unter Einfluss des Vereins gestanden haben muss. Sein Tod sei vermeidbar gewesen. (ah)