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AT / Ehe: Kardinal Schönborn wünscht sich, dass Unverwechselbarkeit der Ehe bleibt

IEF, 5.10.2018 – Im Interview mit der Wiener Kirchenzeitung „Der Sonntag“ sprach Christoph Kardinal Schönborn über Ehe und Ungleichbehandlung.

Am Donnerstag den 11. Oktober gaben die Regierungsparteien bekannt, dass sie keine weiteren Schritte zur Verhinderung der „Ehe für alle“ unternehmen würde.

Am letzten Sonntag hatte sich der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Christoph Kardinal Schönborn, abermals zur Diskussion rund um die Ehe und die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu Wort gemeldet.  Auch wenn die Regierung mittlerweile Fakten geschaffen hat, wollen wir die Argumente des Kardinals hier anführen.

Schönborn: Ehe ist anziehend

Schönborn betonte, dass ihm in der derzeitigen Debatte zunächst auffalle, dass die Ehe offensichtlich nach wie vor anziehend sei für die Menschen. Die besondere Botschaft der Ehe „Du bist es mir wert, einen Bund fürs Leben zu schließen“ stelle für die Menschen nach wie vor etwas Besonderes da, wonach sie sich sehnten. Dass sich das auch gleichgeschlechtliche Paare wünschen, könne er gut verstehen, so Schönborn.

Zur Ehe gehört gegenseitige Liebe und Weitergabe des Lebens

Zur Ehe gehöre jedoch nicht nur die gegenseitige Liebe und Annahme, so der Kardinal, sondern sie hat auch „entscheidend mit der Weitergabe des Lebens zu tun (…). Die ist ausschließlich möglich in der Verbindung von Mann und Frau.“ Nur aus dieser Verbindung könne grundsätzlich die Generationennachfolge gesichert werden. Beide Elemente, die gegenseitige Liebe und das öffentliche Bekenntnis sowie die Ausrichtung auf die Generationennachfolge sind für Schönborn essentielle Bestandteile der Ehe.

Schönborn fordert Regierung auf zu handeln

Entsprechend hatte sich der Kardinal von der Regierung gewünscht, dass auf der einen Seite natürlich das Erkenntnis des VfGH respektiert und umgesetzt werden müsse. Zugleich erwartete er sich aber von den Regierungsparteien eine „gewissenhafte Prüfung: ob es Wege gibt, das Erkenntnis so umzusetzen, dass es keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mehr gibt und trotzdem die Unverwechselbarkeit der Ehe bleibt – in ihrer Doppelfunktion des öffentlichen Gelöbnisses und der Sicherung der Generationennachfolge durch Mann und Frau.“ Der VfGH habe zwar den Bezug auf Mann und Frau gestrichen, es jedoch belassen, dass das Paar gemeinsame Kinder zeugen wolle. Hier gebe es einen Widerspruch, der geklärt werden müsse, so Schönborn.

Leihmutterschaft ist keine Lösung und bringt ethische Probleme mit sich

Auch neue Möglichkeiten in der Fortpflanzungsmedizin stellen für den Kardinal hier keine Lösung dar. Vielmehr zögen diese oft ernste ethische Fragen nach sich. Weder Leihmutterschaft noch Samenspenden seien für Schönborn in Frage kommende Lösungen. Leihmutterschaft gehe mit einer „Entwürdigung der Frau“ einher, „die verzweckt wird, um den Kinderwunsch anderer zu erfüllen“. Aber auch bei der Samenspende müsse die Frage der bloßen Verzweckung eines Menschen gestellt werden. Zudem müsse auch betrachtet werden, wie sich all das auf die Lebensgeschichte der Kinder auswirken kann, die dabei entstehen. Fragen und die oft dramatische Suche nach der eigenen Herkunft stellen für den Kardinal ein „wirklich ethisches Problem dar.“

Sehnsucht nach Leitmodell „Vater Mutter Kind“ ist nach wie vor da

Für den Wiener Erzbischof begründet sich die große Emotionalität in der Debatte vor allem durch die Sehnsucht nach einer gelungenen Partnerschaft und einer heilen Familie, die letztlich jeder in sich trage. Die Sensibilität für eine Geringschätzung irgendeines Modells sei daher groß. Zugleich sei die Sehnsucht nach diesem Leitmodell von „Vater Mutter Kind“ nach wie vor vorhanden. Es erscheine ihm deshalb wenig sinnvoll, so Schönborn, als Kirche von diesem abzurücken. Zugleich müsse man jedoch auch behutsam mit den vielen Situationen umgehen, die eben anders seien. Auch er selbst habe das erlebt. „Ich komme selber aus einer Scheidungsfamilie, und ich weiß wie es ist, wenn man als Kind doch ein bisschen schief oder mit Vorbehalt angeschaut wird (…).“

Dennoch ist für Schönborn klar: „Wie immer die Mehrheiten ausschauen: Ich bin überzeugt, dass die unverwechselbare Ehe als Bund von Mann und Frau, offen für Nachwuchs, unersetzlich ist.“

In Rumänien scheitert Volksabstimmung an Beteiligung

Indessen scheiterte eine Volksabstimmung in Rumänien über die Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau an der Beteiligung der Bevölkerung. Interessant ist die breite Berichterstattung in Österreich, die dieses Ergebnis erfahren durfte. Offen ist, wie die Menschen, die abgestimmt haben, entschieden hätten.

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