Samenspende Erbrecht
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AT / Reproduktionsmedizin: Gesundheits- und Justizministerium befürworten Register

IEF, 1.4.2017 – Am 30.3.2017 haben Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner und Justizminister Wolfgang Brandstetter in einer Stellungnahme die Einführung eines zentralen Melderegisters für Samen- und Eizellspenden befürwortet und erste Erhebungen dazu ausgeführt. Auch über ein Auskunftsrecht für Spenderkinder bevor sie das 14. Lebensjahr erreicht haben, könne nachgedacht werden.

Mit der Beschlussfassung des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes am 21.1.2015 wurde auch ein Entschließungsantrag angenommen, nach dem innerhalb von zwei Jahren zwei Nachbesserungen zum Fortpflanzungsmedizingesetz geprüft werden sollen: Erstens sollte die Schaffung eines zentralen Eizellen- und Samenregisters geprüft werden. Zweitens sollte geprüft werden, ob weitere Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhoben werden sollen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme, die dem Institut für Ehe und Familie (IEF) vorliegt, haben das Gesundheits- und das Justizministerium die Forderung nach einem zentralen Melderegister nun befürwortet und die auch die Kosten einer etwaigen Durchführung durch die  Gesundheit Österreich GmbH erhoben. Auch im Hinblick auf die Forderung nach einem früheren Auskunftsrecht für Spenderkinder zeigen sich die zuständigen Minister grundsätzlich offen. Aus psychologischen, familiendynamischen, medizinischen und ethischen Gründen empfehle sich eine möglichst frühzeitige Aufklärung von Spenderkindern, heißt es in der Stellungnahme. Derzeit dürfte der Bedarf in der Praxis zwar noch gering sein, neuere Studien ließen aber die Vermutung zu, dass Spenderkinder zunehmend über ihre Herkunft aufgeklärt werden und damit entsprechende Einsichts- und Auskunftsersuchen zunehmen werden. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wäre im Hinblick auf die Empfehlung einer frühzeitigen Aufklärung näher zu prüfen, ob eine Herabsetzung der Altersgrenze für das Auskunftsrecht der Spenderkinder benötigt wird, so die Minister.

Im Hinblick auf die Frage, ob noch weitere Daten im Sinne einer verbesserten Qualitätskontrolle erhoben werden müssten, als gesetzlich vorgesehen, verwiesen die Minister darauf, dass die erste Statistik im Herbst 2017 vorliegen werde. Man werde sich daher erst dann mit dieser Frage auseinandersetzen.

Die Einführung eines zentralen Keimzellspendenregisters und eine verbesserte Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin sind zentrale Forderungen der Plattform „kinderbekommen.at“. Gertraude Steindl, Präsidentin von aktion leben, sieht die Forderungen der Plattform bestätigt: „Die Stellungnahme der beiden Ministerien zeigt eine gesteigerte Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen der Kinder aus Keimzellenspenden.“ Die Präsidentin führt weiter aus: „Gesundheitsministerin und Justizminister beziehen sich in ihrer Stellungnahme auf die Menschenrechtskonvention und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes: In beiden wird das Recht der Kenntnis der Abstammung festgehalten. Indirekt wurde damit den Wünschen mancher FortpflanzungsmedizinerInnen, auch in Österreich eine anonyme Eizellspende oder Samenspende zuzulassen und damit zu mehr Spenden zu kommen, nochmals eine Absage erteilt. Dies ist eine klare Positionierung zu Gunsten der Interessen der betroffenen Kinder“.

Die Presseaussendung der Plattform kinderbekommen.at, der die Katholische Aktion (KAÖ), die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), der Katholische Familienverband (KFÖ) und die unabhängige Aktion Leben angehören, finden Sie hier.

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