RU / Reproduktionsmedizin: Keine Leihmutterschaft für Ausländer in Russland
IEF, 14.12.2022 – Das russische Parlament verbietet Leihmutterschaften für Ausländer. Die russisch-orthodoxe Kirche befürwortet ein allgemeines Verbot.
„Kinderhandel ist inakzeptabel“
45.000 Kinder sind laut Medienberichten in den vergangenen Jahren in Russland von Leihmüttern geboren und anschließend ins Ausland „exportiert“ worden. Dies soll sich jetzt ändern. Ende November wandte sich der russische Parlamentschef, Wjatscheslaw Wolodin, mit der Aussage an die Öffentlichkeit, Kinderhandel sei inakzeptabel. Das russische Parlament würde dementsprechend dieses „große illegale Geschäft“ bald verbieten. Das Vorhaben wurde innerhalb kürzester Zeit umgesetzt.
Tatsächlich dürfen seit dem 9. Dezember in Russland Leihmütter nicht mehr von Ausländern engagiert werden, um ein Kind auszutragen. Das Verbot würde, so Wolodin, „den Handel mit unseren Kindern verhindern und Babys vor Situationen schützen“, die dem Kindeswohl widersprächen.
„Kinderhandel“ bleibt für russische Staatsbürger legal
Das Verbot betrifft allerdings nur Ausländer und nicht russische Staatsbürger, die weiterhin auf russische Leihmütter zurückgreifen dürfen. Für sie bleibt also die ausbeuterische Methode der Reproduktion legal. Das neue Gesetz schreibt ebenfalls vor, dass die Leihmutter Russin sein muss und das Kind die russische Staatsangehörigkeit bekommt.
Patriarch Kyrill I. sieht Leihmutterschaft als „Form von Ausbeutung bedürftiger Frauen“
Der Moskauer Patriarch Kyrill I. äußerte sich bereits im Jahr 2021 gegen eine „Ausnutzung der Mutterschaft für den Export“, die unmoralisch sei. Leihmutterschaft werde aber von der Kirche allgemein verurteilt und zwar unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Leihmutterschaft zerstöre nämlich die Einheit der Familie und sei eine „Form von Ausbeutung bedürftiger Frauen“, so der Patriarch. Er forderte das Parlament auf, über eine allgemeine Einschränkung der Leihmutterschaft nachzudenken. (SM)