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DE / Reproduktionsmedizin: Deutsche Kinderwunsch-Messe wirbt erneut für verbotene Methoden

IEF, 14.3.2019 – Bereits zum dritten Mal in Berlin und in Summe zum vierten Mal in Deutschland fanden vergangene Woche die „Kinderwunsch-Tage“ statt. Eine Veranstaltungsmesse für „alternative Familienplanung“, wie auf der Homepage zu lesen ist. Bereits im Vorfeld wurde Kritik an der Veranstaltung laut, da dort vielfach Methoden der Reproduktionsmedizin beworben werden, die in Deutschland einhellig verboten sind.

„Ziel: Umgehung der deutschen Rechtslage“

An zwei Tagen erhielten die Besucher Informationen und Beratung von über 50 Ausstellern, vielfach aus dem Ausland, die in allen Bereichen der Reproduktionsmedizin und Familienplanung tätig sind – mit zum Teil in Deutschland (und auch Österreich) verbotenen Methoden. Daran stößt sich der Verein „Spenderkinder“, der sich für die Rechte von Kindern, die durch alternative Formen der Familiengründung entstanden sind, stark macht: „Auf dieser Messe werden offensiv sämtliche in Deutschland aus ethischen und psychologischen Gründen verbotene Verfahren wie Eizellspende, kombinierte Samen- und Eizellspende, Leihmutterschaft bis hin zur PID und Geschlechterselektion angeboten“, so der Verein in einer Aussendung. Und weiter: „Die gesamte Veranstaltung ist darauf ausgerichtet, KundInnen zu gewinnen und die – zum großen Teil in Deutschland verbotenen – Dienstleistungen zu vermarkten. Es scheint als sei wesentlicher Inhalt der Veranstaltung, Wege zu vermitteln, wie die kindzentriert engen Grenzen der deutschen Rechtslage umgangen werden können.“

Werbung: „Was in Deutschland verboten ist, wird in Griechenland immer mehr zum Erfolgsmodell“

Dass es darum geht, wie die in Deutschland verbotene Methoden der Familienplanung dennoch genützt werden können, zeigt auch die Pressemitteilung einer griechischen Reproduktionsklinik, die vor den „Kinderwunsch-Tagen“ u.a. in Österreich verbreitet wurde. Dort heißt es: „Was in Deutschland verboten ist, wird in Griechenland immer mehr zum Erfolgsmodell.“ Und weiter: „Griechische Mütter werden dafür bezahlt, Leben zu schenken, wo sonst keines entstehen könnte.“ In einer Art Interview gibt der griechische Arzt, der jahrelang in Deutschland tätig war und deutsche Eltern berät, zu scheinbar kritischen Themen Antworten – und suggeriert, dass es weder in medizinischer noch in ethischer oder psychologischer Hinsicht zu Problemen bei den Leihmüttern oder den entstehenden Kindern kommt, kritisiert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF).

Merckens: „Nationale Verbote müssen international abgesichert werden“

Die Referentin für Biopolitik, Bioethik und Lebensschutz am Institut für Ehe und Familie (IEF) schließt sich der Kritik des Vereins „Spenderkinder“ an den Kinderwunsch-Tagen an: „Dass es eine solche Veranstaltung überhaupt gibt, macht wieder einmal sichtbar, dass es sich bei der Fortpflanzungsmedizin um einen großen Markt handelt, der sich nicht von selbst an die vorhandenen nationalen Grenzen hält. Da müsste schon die staatliche Vollziehung viel aktiver die eigenen Gesetze vollziehen.“ Offenkundig werde auch, wie wichtig es sei, gerade bei Leihmutterschaft und ähnlichen kritischen Methoden das Bewusstsein der Menschen zu sensibilisieren und von staatlicher Seite zu versuchen, nationale Verbote auch international abzusichern, so die Biopolitikerin.

Verbindliche Grenzen und Kontrolle durch Dritte

Wie wichtig ernstzunehmende Kontrollmechanismen im Bereich der Reproduktionsmedizin sind, zeigt auch die jüngste Entdeckung einer der Mitbegründerinnen des Vereins „Spenderkinder“: Vor kurzem wurde öffentlich bekannt, dass ihr biologischer Vater der behandelnde Reproduktionsmediziner ihrer Mutter und langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises Donogene Insemination selbst ist. Dieser Entdeckung ging ein jahrzehntelanger Versuch der Tochter voraus, Information über ihren genetischen Vater zu bekommen. Die Behandlung einer Patientin mit den eigenen Samen wäre eigentlich verboten gewesen. Damit, so der Verein, „dürfte endgültig klar geworden sein, wie wichtig verbindliche Grenzen in der Reproduktionsmedizin und ihre Kontrolle durch Dritte sind.“ (ER)

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