AT / Reproduktionsmedizin: „Aktion Leben“ fordert Keimzellenspendenregister
IEF, 18.12.2018 – Anlässlich des „Welttages der Kinderrechte“ am 20.November fordert die Lebensschutzbewegung „Aktion Leben“ zum wiederholten Male die Gewährleistung des Rechts auf eindeutige Identität aller Kinder durch Einführen angemessener Kontrollmechanismen innerhalb der Reproduktionsmedizin.
Konkret sollte endlich ein zentrales Keimzellenspenderregister eingeführt werden, um sicherzustellen, dass jedes Kind, das durch künstliche Befruchtung empfangen wurde, die Möglichkeit hat, herauszufinden wer seine biologische Mutter bzw. sein biologischer Vater ist. Für die Generalsekretärin von Aktion Leben, Martina Kronthaler geht es dabei um einen existentiell wichtigen und berücksichtigungswürdigen Wunsch eines jeden Menschen: „Menschen wollen wissen, wer ihre biologische Mutter, ihr biologischer Vater ist und es muss sichergestellt sein, dass dies auch Kinder aus Keimzellspenden erfahren können.“
Das Fortpflanzungsmedizingesetz (§ 18 ff FMedG) sieht aktuell vor, dass im Rahmen der Verwendung von Ei- oder Samenzellenspenden Dritter deren Daten aufzubewahren und Kindern ab Vollendung des 14. Lebensjahres Auskunft zu erteilen ist. Für Kritiker ist diese Regelung allerdings unbefriedigend. Denn ohne zentrales Register sei es für betroffene Kinder kaum vorstellbar, dass sie tatsächlich ihre Rechte wahrnehmen können, so Kronthaler. Kinder, die den Verdacht hegen aus einer Keimzellenspende zu stammen, bräuchten eine zentrale Anlaufstelle, an der sie ihren Ursprung erforschen können.
Schon bei der Verabschiedung der Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes verabschiedete das Parlament einen Entschließungsantrag, demnach die Einführung eines zentralen Keimzellenspendenregisters zu prüfen sei. Wie das IEF berichtet hat, äußerten sich Anfang 2017 die damalige Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SP) und der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP) grundsätzlich positiv dazu. Umgesetzt wurde das Register aber immer noch nicht. Neben dem Informationsrecht der Kinder würde die Einrichtung eines zentralen Registers aber auch helfen zu vermeiden, dass es zu verbotenen Mehrfachspenden an verschiedenen Krankenanstalten komme, ergänzt Kronthaler. Hier mangle es bis dato an einer wirksamen Kontrolle, wie generell in der Reproduktionsmedizin.
Eine weitere Kritikpunkt der Aktion Leben ist die nicht zufriedenstellende Situation der Beratung rund um reproduktive Eingriffe. Hier brauche es unbedingt eine unabhängige Beratung und ein grundlegendes Verständnis der Problematik, so Kronthaler: „Kinder können nicht wie ein Baukasten-Set zusammengebastelt werden ohne Konsequenzen. Durch eine Eizell- und Samenspende entsteht genetische Elternschaft. Kinderrechte wie das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung werden berührt.“
Aber nicht nur Kinderwunschpaare bräuchten eine umfassende Beratung. Auch Eizellspenderinnen müssten unabhängig beraten werden. „Eine so weitreichende Entscheidung wie die Verwendung der Keimzellen Dritter muss gut überlegt getroffen werden. Wir fordern eine verpflichtende psychologische Beratung, damit den Kinderwunschpaaren die Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist und sie auch über die Kinderrechte nach Kenntnis der eigenen Herkunft Bescheid wissen.“ Keinesfalls sollten Kinderwunschpaare wie Spenderinnen nur von dem Institut, das den Eingriff vornimmt, beraten werden, wie das derzeit der Fall ist. „Es ist ein Interessenskonflikt, wenn die Beratung der Frauen, die erwägen, eine Eizelle zu spenden durch das Institut erfolgt, das Eizellen für die Kundinnen benötigt. Ebenso muss eine unabhängige Beratung der Kinderwunschpaare sichergestellt sein“, schließt Kronthaler.