Resolution
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EU / Menschenrechte: Parlamentarische Versammlung verabschiedet Resolution

IEF, 10.5.2017 – Kürzlich wurde das Recht auf Religionsfreiheit innerhalb der EU gestärkt. Am 27.4.2017 wurde die Resolution „The protection of the rights of parents and children belonging to religious minorities“ von der parlamentarischen Versammlung des Europäischen Rates angenommen und eine Empfehlung an die EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet.

Die Resolution trägt der wachsenden religiösen Vielfalt in Europa Rechnung und ruft die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, das Recht eines jeden, nicht zu Handlungen gezwungen zu werden, die gegen seine tiefsten moralischen oder religiösen Überzeugungen stehen zu stärken und zu schützen. Außerdem betont die Resolution das Recht von Eltern, ihren Kindern eine Erziehung entsprechend ihrer eigenen religiösen und philosophischen Überzeugungen zukommen zu lassen, wie es gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 2, Zusatzprotokoll 1) vorgesehen sei. Wieviel Gewicht eine derartige Resolution hat, wird sich zeigen, wenn es konkret um Fragen der Gewissensfreiheit geht, wie etwa im Fall der schwedischen Hebamme.

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