Legalisierung von Abtreibung - irischer Regierungschef befürwortet Legalisierung von Abtreibung
Irland Abtreibungsreferendum
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IE / Abtreibung: Regierungschef spricht sich für Legalisierung von Abtreibung aus

IEF, 12.2.2018 – Irlands Regierungschef Leo Varadkar gab über Twitter seine Zustimmung zur Legalisierung von Abtreibung bekannt. Die christlichen Kirchen Irlands rufen hingegen unisono zur Verteidigung der geltenden Verfassung auf.

„Werden wir unsere Abtreibungsgesetze reformieren? Ich werde mit Ja stimmen“, twitterte Varadkar am 29.1.2018 seine Einstellung zum für Mai oder Juni 2018 geplanten Abtreibungsreferendum in Irland. Nach dem Referendum sollte „ein ärztlich-geleitetes, sicheres und legales System für Schwangerschaftsabbrüche eingeführt werden.“ Er sei als Gesundheitsminister zu der Überzeugung gekommen, dass Abtreibung nicht in der Verfassung geregelt werden dürfe, sondern „eine private und persönliche Sache für Frauen und Ärzte“ sein müsse, so der Regierungschef.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, ist das in Irland geltende Abtreibungsrecht dank einer starken Bestätigung durch die irische Bevölkerung das restriktivste innerhalb der EU. 1983 wurde in einem Referendum mit großer Mehrheit der 8. Artikel der irischen Verfassung beschlossen, der das gleiche Recht auf Leben von Mutter und Ungeborenem festlegt. Auf dieser Grundlage ist Abtreibung in Irland nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Seit 1983 scheint in Irland jedoch eine tiefgreifende Werteverschiebung stattgefunden zu haben, wie zuletzt durch das Referendum über die Homo-Ehe sichtbar wurde. Abtreibungsbefürworter sehen daher ihre Chance, nun auch an einer weiteren Grundfeste des irischen Wertekodex zu rütteln. Im Rahmen eines weiteren Referendums über Abtreibung soll die Bevölkerung darüber entscheiden, ob der 8. Artikel so abgeändert wird, dass Abtreibung in Irland künftig legal sein wird. Das konkrete Datum sowie der genaue Wortlaut des Referendums sind derzeit noch nicht bekannt.

Laut Irish Times sprachen sich mittlerweile alle vier Hauptkirchen Irlands gegen die Empfehlungen eines entsprechenden Ausschusses zur Änderung des 8. Artikel der irischen Verfassung aus. Die Katholische Kirche äußerte ihren „vehementen Widerspruch“ und betont, dass Abtreibung unter keinen Umständen gerechtfertigt sei.  In der presbyterianischen Kirche sei man „sehr ernstlich besorgt“ über den Vorschlag des Ausschusses, Abtreibung ohne Angabe von Gründen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Auch die methodistische Kirche habe sich in einer Mitteilung klar gegen die Legalisierung von Abtreibung auf Verlangen im ersten Trimester ausgesprochen. Die anglikanische Kirche von Irland widersprach ebenfalls einer unbeschränkten Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Schwangerschaftswochen. Jedoch könnten Abtreibungen im Fall einer Schwangerschaft nach einer Sexualstraftat oder bei einer tödlichen Missbildung des Fötus als gerechtfertigt angesehen werden. Sie plädierten für eine modifizierte Beibehaltung des derzeit geltenden Rechts. Die Bedürfnisse von Frauen müssten aber jedenfalls stärker berücksichtigt werden.

Ebenfalls gegen eine Legalisierung von Abtreibung richtet sich die „Dubliner Erklärung über mütterliche Gesundheitsvorsorge“, die Ende 2017 neu zur Unterschrift aufgelegt wurde. Wie das IEF berichtete, hatten bereits 2012 mehr als 1000 Ärzte weltweit die irische Pro-Life-Erklärung unterzeichnet. Inhaltlich bestätigen die Mediziner mit ihrer Unterschrift, dass die absichtliche Zerstörung eines ungeborenen Kindes medizinisch nicht notwendig ist, um das Leben einer Frau zu retten. Im Statement heißt es, „dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Abtreibung und notwendigen medizinischen Behandlungen gibt, welche ausgeführt werden, um das Leben der Mutter zu schützen, selbst wenn solche Behandlungen zum Verlust des Lebens ihres ungeborenen Kindes führen.“ Es müsse betont werden, dass Frauen niemals notwendige lebensrettende Maßnahmen verwehrt blieben, auch wenn das zum nicht beabsichtigen Tod des Ungeborenen führen sollte. Ein Abtreibungsverbot beeinträchtige auf keine Art und Weise die Gewährleistung einer optimalen Betreuung von schwangeren Frauen.

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