Internationales Verbot von Leihmutterschaft
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AT / Reproduktionsmedizin: Reaktionen nach Urteil – „Leihmutterschafts-Verbot darf nicht ausgehöhlt werden“

IEF, 10.10.2019 – Nach dem Urteil des Tiroler Bezirksgerichts, bei dem eine Österreicherin als (rechtliche) Mutter anerkannt wurde, die mittels Leihmutterschaft in der Ukraine ein Kind bekommen hat (das IEF hat berichtet), wird nun starke Kritik von der Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ laut.

Wie Kathpress berichtet, warnen Experten vor einer Aushöhlung des Verbots von Leihmutterschaft in Österreich und fordern eine klare Absicherung der gesetzlichen Regelung.

Österreich: Kein explizites Verbot von Leihmutterschaft

In Österreich ist Leihmutterschaft im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt und insofern implizit verboten, als laut Gesetzestext als Mutter jene Frau gilt, die das Kind geboren hat. Doch dieses – nicht ausdrückliche – Verbot von Leihmutterschaft kann umgangen werden, wie das aktuelle Urteil aus Tirol zeigt. Dort wurde eine Frau als rechtliche Mutter ohne Adoptionsverfahren anerkannt, obwohl sie weder mit dem Kind genetisch verwandt ist noch das Kind ausgetragen hat. Gemeinsam mit ihrem Partner, der als Samenspender auch der biologische Vater ist, hat die Frau eine Leihmutter in der Ukraine beauftragt, das Kind auszutragen. Die Eizelle stammt von einer Spenderin.

Weltweites Verbot gefordert

In ihrer Aussendung macht die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ mit klaren Worten auf die Problematik der Leihmutterschaft aufmerksam: „Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder sind keine Handelsware. Leihmutterschaft verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte und bedeutet Kinderhandel.“ Kinder würden bestellt und gegen Bezahlung ausgehändigt. Daher fordert die Initiative, die vor zwei Jahren von Kinderärzten, Psychologinnen, Ethikerinnen, Juristen, Hebammen und Psychotherapeutinnen gegründet wurde, ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft.

„Das aktuelle Urteil macht deutlich, warum es ein internationales Verbot von Leihmutterschaft braucht“, meint auch Dr. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie. „Denn die nationalen Regelungen können allzu leicht umgangen werden, indem Fakten geschaffen werden, die dann rechtlich in irgendeiner Form anerkannt werden müssen.“ Lesen Sie zur aktuellen Rechtslage und dem rechtlichen Handlungsbedarf hier.

Schutz im Verfassungsrang

Gleichzeitig braucht es unbedingt ein starkes nationales Verbot von Leihmutterschaft in Österreich, damit unsere Rechtsordnung nicht unterlaufen werden kann“, so die Juristin. Auch die Aktion Leben sprach in einer Aussendung im Zusammenhang mit dem aktuellen Urteil von einem „Dammbruch, mit dem das bestehende österreichische Leihmutterschafts-Verbot ausgehebelt werde“ und forderte erneut ein Verbot der Leihmutterschaft im Verfassungsrang. „Leihmutterschaft missachtet alles, was wir über vorgeburtliche Grundlegung und pränatale Bindung kennen. Wenn uns Frauen- und Kinderrechte wichtig sind, muss Leihmutterschaft unmöglich gemacht werden“, betont Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Aktion Leben.  „Reproduktionskliniken in Ländern mit niedrigen Schutzbestimmungen werben mit dem Argument, dass sie die Schlupflöcher kennen und zu nützen wissen. Es muss deswegen juristisch klar gemacht werden, dass Leihmutterschaft nicht erwünscht ist. (ER)

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