PT, NZ / Lebensende: Portugals Parlament verabschiedet revidiertes Sterbehilfegesetz – in Neuseeland trat das Sterbehilfegesetz in Kraft
IEF, 19.11.2021 – Das verfassungsrechtlich korrigierte Sterbehilfegesetz wurde von Portugals Parlament verabschiedet. In Neuseeland ist Tötung auf Verlangen nun legal.
Portugal: Aktualisierter Gesetzesentwurf verabschiedet
Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa hatte Anfang des Jahres den nach langwierigen Verhandlungen im Parlament verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid abgelehnt und zur Überprüfung an das Verfassungsgericht verwiesen. Medienberichten zufolge kam das Verfassungsgericht zum Schluss, dass die Voraussetzungen im vorgelegten Gesetzesentwurf, unter welchen Tötung auf Verlangen bzw. assistierter Suizid in Anspruch genommen werden könnte, zu „ungenau“ formuliert seien. So verlangte der ursprüngliche Gesetzesentwurf als Voraussetzung „eine definitive Verletzung von extremer Schwere nach wissenschaftlichem Konsens“, was nach Ansicht der Richter nicht für eine strenge Abgrenzung reichte. Im aktualisierten und gerade vom Parlament verabschiedeten Entwurf heißt es nun, dass eine „schwere Verletzung, definitive und weitreichende Behinderung, die eine Person von anderen oder von der Technik abhängig macht, um elementare Aufgaben des täglichen Lebens zu übernehmen“, Voraussetzung sei. Es müsse außerdem eine „sehr hohe Gewissheit oder Wahrscheinlichkeit gegeben sein, dass die Einschränkungen im Laufe der Zeit bestehen bleiben, ohne dass eine Heilung oder signifikante Verbesserung möglich ist“.
Neuwahlen könnten weiteren Prozess verzögern
Der revidierte Gesetzesentwurf wurde nun wiederum von der sozialistischen Minderheitsregierung mit 138 zu 84 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Wie es weitergehe, sei laut vaticannews noch unklar. Denn Rebelo de Sousa, der als praktizierender Katholik gilt, hatte am 4.11.2021 die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen für den 30.01.2022 angekündigt, nachdem keine Einigung über den Haushaltsentwurf 2022 erreicht werden konnte. Portugal wäre das fünfte europäische Land, dass nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Spanien, Tötung auf Verlangen legalisieren würde.
Neuseeland: Gesetz zur Tötung auf Verlangen ist in Kraft getreten
Währenddessen trat in Neuseeland am 7.11.2021 der sogenannte „End of Life Choice Act“ in Kraft. Das im Rahmen einer Volksabstimmung von knapp zwei Dritteln der Neuseeländer befürwortete Gesetz (das IEF hatte berichtet) legalisiert Tötung auf Verlangen und medizinisch assistierten Suizid unter bestimmten Voraussetzungen. Schwerkranke Personen, deren Erkrankung voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten zum Tod führt, können nun nach Bestätigung zweier Ärzte legal Tötung auf Verlangen bzw. medizinisch assistierten Suizid „in Anspruch nehmen“.
Pro-Life Bewegung startet Kampagne, um vulnerable Personen zu schützen
Das Netzwerk #DefendNZ, das sich seit dem Legalisierungsprozess 2015 vehement gegen eine Legalisierung eingesetzt hatte, sieht sich mehr denn je in der Verantwortung, vulnerable Personen zu schützen. So erklärte der Sprecher der Organisation, Henoch Kloosterboer, dass es nun darum gehe, Patienten, deren Familien und Ärzte vor den Gefahren des „End of Life Choice Act“ zu schützen. „Wir werden illegale Praktiken und Missbrauch von Schutzbedürftigen aufdecken, um eine größere Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Wir werden versuchen, dieses mangelhafte Gesetz durch Änderungsanträge zu verbessern und dahingehend Einfluss auf die Regierung zu nehmen“, so Kloosterboer in einer Presseerklärung. Im Rahmen einer Petition, fordert #DefendNZ konkrete Gesetzesänderungen, die die Risiken des „End of Life Choice Act“ eindämmen sollen. So müssten im Gesetz etwa eine detaillierte Berichterstattung über Todesfälle des „End of Life Choice Act“, eine verpflichtende Abklärung psychiatrischer Ursachen des Todeswunsches, die Feststellung der Entscheidungsfähigkeit am Tag des Todes, die Zuziehung eines „unabhängigen Zeugen“ während des ganzen Entscheidungsprozesses und eine verpflichtende 14-tägige Bedenkzeit zwischen Antragstellung und Verschreibung der letalen Dosis implementiert werden. (TSG)