de Sousa
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PT / Lebensende: Zweites Veto verhindert abermals Portugals Euthanasiegesetz

IEF, 20.12.2021 – Bereits im März hat Portugals Präsident das Gesetz als verfassungswidrig beurteilt. Jetzt lässt er die Gesetzesinitiative abermals scheitern.

Es sind erfreuliche Nachrichten für Gegner der „Sterbehilfe“ in Portugal. Präsident Marcelo Rebelo de Sousa hat den vom Parlament überarbeiteten Entwurf zum zweiten Mal in Folge als nicht rechtskonform bewertet.

Erster Anlauf verfassungswidrig

Den ersten Entwurf eines Gesetzes, das unter bestimmten Voraussetzungen die aktive „Sterbehilfe“ in Portugal legalisieren sollte, hatte der portugiesische Präsident wegen grober Bedenken dem Verfassungsgericht bereits im März zur Prüfung vorgelegt (das IEF hat berichtet). Dieses wies das Gesetz aufgrund von Ungenauigkeiten zurück. Unter anderem gab es keine klare Definition von „unerträglichem Leid“ und die notwendige Präzision betreffend der Umstände, in denen aktive „Sterbehilfe“ durchgeführt werden dürfte, fehlte (das IEF hat berichtet). Nach einer Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und dessen Verabschiedung im portugiesischen Parlament im November wurde das Gesetz nun abermals dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt (das IEF hat berichtet).

De Sousa: Entwurf widerspricht Meinung der Portugiesen

Rebelo de Sousa legte nun zum zweiten Mal ein Veto ein, diesmal wegen Widersprüchen in der sprachlichen Gestaltung des Gesetzes. Das allererste Gesetz habe von dem Erfordernis einer „tödlichen Krankheit“ gesprochen, um „Sterbehilfe“ in Anspruch nehmen zu dürfen. Im neuen Entwurf sei aber von einer „unheilbaren Krankheit“ oder gar von einer „schweren Krankheit“ die Rede. Das Parlament habe einerseits eindeutig zu klären, was die Voraussetzungen für „Sterbehilfe“ nun seien. Auf der anderen Seite müsse man sich die Fragen stellen, ob der Entwurf nicht eine viel radikalere und drastischere Position als die portugiesische Gesellschaft einnehme, wenn auch andere als tödliche Krankheiten für die Inanspruchnahme von Euthanasie ausreichten, so Rebelo de Sousa.

Neuwahlen verschieben „Sterbehilfe“-Debatte

Dieses Mal legte Portugals Präsident den Gesetzesentwurf allerdings nicht dem Verfassungsgericht vor, sondern wies ihn an die Nationalversammlung zur erneuten Überarbeitung zurück. Eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf wird aufgrund von Neuwahlen erst Ende Jänner 2022 erwartet. Bis dahin wird die Gesetzesinitiative zur Legalisierung der „Sterbehilfe“ in Portugal ruhen. (TS)

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