de Sousa
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PT / Lebensende: Verfassungsgericht weist „Sterbehilfe“-Gesetzesentwurf erneut zurück

IEF, 13.02.2023 – Laut Verfassungsgericht ist die Bezeichnung „Leiden großer Intensität“ als Voraussetzung für „Sterbehilfe“ zu ungenau.

Das portugiesische Verfassungsgericht hat ein Gesetz zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen abgewiesen. Laut Medienberichten begründeten die Richter die Entscheidung damit, dass der Gesetzestext zu ungenau sei. Es sei beispielsweise nicht ausreichend definiert, was unter „Leiden großer Intensität“ als Voraussetzung für „Sterbehilfe“ zu verstehen sei.

Bereits vor zwei Jahren legte der Präsident Marcelo Rebelo de Sousa dem Verfassungsgericht einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen zur Prüfung vor, da er der Meinung war, der Entwurf sei nicht präzise genug. Unter anderem kritisierte er die Erfordernis „unerträglicher Schmerzen“ als zu subjektiv, was die sachliche Beurteilung erschwere (das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat berichtet). Auch dieses Mal geht das vom Verfassungsgericht abgelehnte Gesetz mit einer ähnlichen Begründung zurück an das Parlament.

Seit drei Jahren versucht das portugiesische Parlament laut Medienberichten, Tötung auf Verlangen zu legalisieren. Dabei stößt es auf unermüdlichen Widerstand aufseiten des Präsidenten, der entweder sein Veto einlegt oder die Gesetzesentwürfe vom Verfassungsgericht prüfen lässt. (SM)

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