PT / Lebensende: Gesetzesentwurf landet bei Verfassungsgericht
IEF, 01.03.2021 – Portugals Präsident hat den Gesetzesentwurf zur aktiven Sterbehilfe dem Verfassungsgericht vorgelegt – ein Hoffnungsschimmer für Sterbehilfegegner.
Wie das IEF berichtete, stimmte das portugiesische Parlament kürzlich für einen Gesetzesentwurf, der zukünftig aktive Sterbehilfe für Staatsbürger erlauben soll. Der letzte Schritt in der Gesetzgebung führte zu Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa, der beschloss, den Entwurf nicht zu unterzeichnen, sondern dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
Menschliches Leben sakrosankt
Der Gesetzesentwurf sei nicht präzise genug, was eine Situation der Rechtsunsicherheit zur Folge haben könne, wie aus der Erklärung des Präsidenten hervorgeht. Zudem sei anzuzweifeln, ob das Gesetz Konsistenz gegenüber der portugiesischen Verfassung beweise, zumal dort menschliches Leben als „sakrosankt“ gesehen werde. Es gehe nicht um die Frage, ob Euthanasie verfassungskonform sei, sondern ob jene spezifische Regelung der Verfassung entspreche.
Keine sicheren Rahmenbedingungen
Grundsätzlich sollen Menschen ab 18 Jahren mit unerträglichen Schmerzen und Krankheiten im Endstadium die Möglichkeit zur Sterbehilfe bekommen, wie Bioedge berichtete. Präsident de Sousa sehe in der Beurteilung der unerträglichen Schmerzen jedoch eine starke Dimension von Subjektivität, die eine sachliche Beurteilung erschwere. Zudem ermögliche der Gesetzgeber den Menschen, die an dieser Prozedur beteiligt sein werden, keine sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen. Das widerspreche sowohl der verfassungsgemäßen Forderung nach einem Recht auf Leben und Menschenwürde als auch nach Rechtssicherheit, wie der Erklärung des Präsidenten zu entnehmen ist.
Nach erfolgter Abstimmung im Parlament stehen dem Präsidenten grundsätzlich drei Möglichkeiten offen: die Unterzeichnung, ein Vetorecht oder die Vorlage beim Verfassungsgericht, wie sie in diesem Fall geschehen ist. Das Verfassungsgericht wird innerhalb von 25 Tagen eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Sterbehilfegesetzes fällen. (TS)