Sterbehilfe für psychisch Kranke
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BE_NL / Lebensende: Psychisch erkrankter Frau wurde „Sterbehilfe“ angeboten

IEF, 26.02.2020 – Einer psychisch kranken Frau aus den Niederlanden ist „Sterbehilfe“ empfohlen worden. Wohin das führt zeigt ein aktueller Fall aus Belgien.

„Ich will Leben und Hilfe, aber der Tod wird mir angeboten“

Mit diesen erschreckenden Worten hat sich eine Frau an das Niederländische Nachrichtenportal „Niews.nl“ gewendet. Manon, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, war eigentlich zu einer ersten Behandlungssitzung bei ihrem neuen Psychologen, als dieser ihr unerwartet anbot eine Überweisung für Sterbehilfe auszustellen. „Er begründete es damit, dass ich ausgezerrt war, dass ich zu viel durchgemacht hatte und alles Menschenmögliche getan hatte um meinen Zustand zu verbessern. Ich erfüllte die Kriterien!“

Wie weiter berichtet wird befand sie sich zwar in einer Phase mit Suizidwünschen, wollte aber Hilfe von den Medizinern, welche sie nach eigener Aussage nie erhalten habe. Der Vorschlag des Arztes löste in ihr allerdings die Frage aus, ob sie es „verdiene“ am Leben zu bleiben.

„Sterbehilfe“ wird als Lösung inszeniert

Manon entschied sich dafür weiter zu leben und zu kämpfen, aber der Gedanke an „Sterbehilfe“, den ihr ein Arzt eingepflanzte, hat sie nicht wieder losgelassen, obwohl sie angibt „wirklich leben zu wollen“. Ihr Ziel ist weiter die Heilung der Folgen ihres Traumas und nicht ein vermeintlich einfaches Ende der Probleme. Dieser Fall wirft die Frage auf, ob nicht eher die Ärzte „müde“ waren einen komplexen Fall zu behandeln. Er zeigt in jedem Fall eine der vielen negativen Auswirkungen der Möglichkeit „Sterbehilfe“ in Anspruch zu nehmen.

Fall in Belgien geht in die nächste Instanz

Der Fall von Tine Nys, über den das IEF berichtete geht derweil vor den Kassationshof. Der 38-jährigen Frau wurde nach einer Trennung und einer Diagnose des Asperger-Syndroms eine Todesspritze verabreicht. Die Familie der Verstorbenen hat nach dem Urteil im Mordprozess (das IEF berichtete) Berufung eingelegt, wie die größte deutschsprachige, belgische Zeitung Grenzecho in einem Artikel berichtet. Da die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung gegangen ist, können die Ärzte nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Sollte der Kassationshof das Urteil jedoch aufheben, ist weiterhin eine zivilrechtliche Verurteilung möglich. (MM)

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