Berna van Baarsen tritt wegen Zunahme an Sterbhilfe für Demnzkranke zurück.
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DE / Lebensende: Präsident des ZdK kritisiert Sterbehilfepraxis in Belgien

IEF, 11.9.2017 – Im Mai berichtete das IEF darüber, dass der in Belgien ansässige katholische Spitalsorden „Broeders van Liefde“ in seinen Spitälern aktive Sterbehilfe zulassen möchte. Mehrere Kirchenvertreter äußerten daraufhin deutliche Kritik an diesem Vorgehen. Auch der Generalsuperior des Ordens Rene Stockmann kündigte an, das Vorgehen in Zusammenarbeit mit Vertretern des Vatikans prüfen zu lassen. Der Vatikan ordentete schließlich an, die gegenwärtige Praxis zu beenden. Dagegen wehrte sich der ehemalige Ministerpräsident Herman von Rumpuy, indem er in einem Tweet die Entscheidungsgewalt Roms in dieser Sache anzweifelte. Dies wiederum nahm der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) zum Anlass, deutliche Einwände gegen das Vorgehen der „Broeders van Liefde“ zu erheben.

In einer Pressemeldung kritisiert Prof. Dr. Thomas Sternberg die Intervention des ehemaligen Ministerpräsidenten Belgiens, Herman von Rumpuy. Sternberg äußerte sich entschieden dahingehend, dass in dieser Situation wichtig sei „die Unterschiede zwischen einer menschenwürdigen Sterbebegleitung und einer aktiven, gegen die Menschenwürde verstoßenden Sterbehilfe bewusst zu machen und die notwendige Öffentlichkeit herzustellen.“ Die aktive Sterbehilfe, wie sie in Ländern wie Belgien, den Niederlanden und Luxemburg präsentiert werde, sei mit der katholischen Lehre nicht vereinbar, so Sternberg weiter. Unbegreiflich sei für den deutschen Katholiken, wie ein katholischer Orden sich auf päpstliche Weisung hin nicht verbieten lassen wolle, die bislang in 15 psychiatrischen Kliniken praktizierte Sterbehehilfe einzustellen.

An dieser Stelle verwies der Vertreter des ZdK auch auf die existierenden Alternativen der Sterbebegleitung und Palliativemedizin. „Aus christlicher Sicht gilt es für ein Sterben in Würde, Hilfe IM Sterben zu ermöglichen und nicht ZUM Sterben.“ Anstatt dass älteren oder lebensbedrohlich erkrankten Menschen der Ausweg in den Suizid nahegelegt wird, sollte lieber versucht werden „allen Patienten einen sicheren und gleichen Zugang zu den Strukturen der jeweiligen Formen der Begleitung zu ermöglichen.“

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