Regierungsprogramm 2020 – 2024
Am 07.01.2020 wurde unsere Regierung angelobt. Das Regierungsprogramm enthält wesentliche Vorhaben im Bereich Familien,- Gesellschafts,- und Biopolitik.
Finden Sie hier eine Liste der interessantesten Punkte nach Themen geordnet:
Stärkung der Grund- und Menschenrechte:
- Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen (S. 14)
- Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf Europaratsebene (S. 14)
- Verankerung der Menschenwürde (S. 14)
- Einsatz auf europäischer Ebene für den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK (S. 14)
- Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat bis Ende Dezember 2021 wird Österreich aktiv zur Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes beitragen. (S. 14)
Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte – Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte (S. 14)
Einsatz für Fortführung der diversen EU-Sonderbeauftragten (zB. Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit, Sonderbeauftragter für Menschenrechte) (S. 178)
Internationaler Beitrag im Kampf gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten, insbesondere christlicher Minderheiten (S. 181)
Österreich positioniert sich in der kommenden Legislaturperiode aktiv als internationaler Vorreiter beim Menschenrechtsschutz und in der Friedenspolitik, und als Ort des Dialogs (S. 181)
Österreich bekennt sich zu einem umfassenden Menschenrechtsschutz als fester und integraler Bestandteil der österreichischen Außenpolitik (Ausarbeitung einer mehrjährigen Menschrechtsstrategie) (S. 181)
Aufwertung des Menschenrechtsschutzes in allen Ressorts der Bundes- und Landesregierungen (S. 181)
Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, z.B. durch die aktuelle Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat und etwa durch Unterstützung von österreichischen Expertinnen und Experten für die Beteiligung an Initiativen zur Untersuchung von schwersten Menschenrechtsverbrechen (S. 181)
Weiterführung der Schwerpunktthemen Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Menschenhandel, Kampf gegen Rassismus, Stärkung der Frauenrechte (Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frau, Frieden, Sicherheit“ aus Anlass des 20-Jahr-Jubiliäums 2020), Stärkung der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsaktivistinnen und – aktivisten sowie Journalistinnen und Journalisten und demokratischen Kräften. (S. 182)
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat bis Ende Dezember 2021 wird Österreich aktiv zur Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes beitragen und die Ende 2020 stattfindende Staatenprüfung Österreichs unter Einbindung der Zivilgesellschaft vorbereiten, um ein umfassendes Bild zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen durch Österreich zu bieten. (S. 185)
Die EU ist im Bereich der EZA (Entwicklungszusammenarbeit) ein Global Player und soll auch in diesem Bereich stärker europäische Interessen (Klimaschutz, nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Migration) einbringen und zum Global Player werden. (S. 187)
Aufwertung und ausreichende Finanzierung der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit, um das Verständnis für globale Zusammenhänge und die Agenda 2030 zu fördern. (S. 187)
Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans auf Basis eines umfassenden Ansatzes in der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und unter Berücksichtigung koordinierter nationaler Maßnahmen zu Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationaler Zusammenarbeit. (S. 195)
Bekenntnis zur weiteren Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe gegen Menschenhandel des Europarates (GRETA) (S. 195)
Erarbeitung und Beschluss eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich. Erarbeitung, Beschlussfassung und Umsetzung eines Aktionsplans Menschenrechtsbildung unter Berücksichtigung der Entschließung der Vereinten Nationen und als wesentlicher Teil des Aktionsplans für Menschenrechte (S. 212)
Präsentation des ersten Freiwilligen Nationalen Berichts zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele/SDGs im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen im Juli 2020 in New York. Stärkung einer zielgerichteten Koordinierung der Umsetzung der UN-Agenda 2030 (etwa durch Steuerungsgruppe in der Regierung) unter systematischer Einbindung von Stakeholdern, insbesondere der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Privatsektors. (S. 183)
Verleihung des Kofi-Annan-Preises für Innovation in Afrika durch das Bundeskanzleramt (S. 184)
Weiterentwicklung des Familien- und Eherechts, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen, unter anderem durch Herausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft als alternativem Modell. Dabei sollen u.a. Regelungen wie Zweck der Ehe, Mitwirkungspflichten, gemeinsames Wohnen, Unterhaltszahlungen, Pensionssplitting und das Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden, wobei Grundsätze wie Schutz der Kinder, Schutz der schwächeren Partner, Vermeidung verletzender Auseinandersetzungen und alle Formen des Zusammenlebens im Mittelpunkt der Überlegungen stehen sollen
Es besteht Übereinstimmung bei den folgenden Punkten: Rechtliche Information vor Eheschließung und Verpartnerung (Standesamt); Verkürzung des Zerrüttungszeitraumes
Maßnahmepaket gegen Zwangsehe, Prüfung (auch unter Heranziehung internationaler Beispiele) der Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre und des Verbots der Heirat von Cousins. Erb- und familienrechtliche Regelungen (z.B. Unterhalt) im Fall von Nichtigerklärung von Kinderehen und Mehrfachehen müssen evaluiert und novelliert werden.
Familien sind die wichtigste Gemeinschaft der Menschen. Familien geben Halt, bieten Schutz und Zuversicht und helfen einander in schwierigen Lebenslagen. Als Bundesregierung wollen wir aus diesem Grund Familien weiter stärken. Jedes Kind soll in einer liebevollen Umgebung und sozialer Sicherheit aufwachsen können. Die neue Bundesregierung anerkennt die Vielfältigkeit unterschiedlicher Familienmodelle, die Familie soll die Wahlmöglichkeit haben, ihr gemeinsames Leben zu gestalten. Aufgabe der Bundesregierung ist es, dafür die passenden Rahmenbedingungen in Bezug auf die Betreuung, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben und die Bekämpfung von Kinderarmut zu schaffen. (S. 282)
Weitere Anpassungen bei abstammungsrechtlichen Fragen bei Kindern in Ehe zweier Frauen und bei Kindern in verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partnerschaft
Modernisierung, Vereinfachung, Rechtssicherheit des Kindesunterhaltes
- Erleichterung einvernehmlicher Lösungen (Information über die mögliche Unterhaltsleistung) über den Unterhalt gemeinsamer Kinder
- Grundlegende Vereinfachung der materiell-rechtlichen Unterhaltsbemessung
- Klarere Regelungen beim Doppelresidenzmodell
- Beschleunigung des Unterhaltsverfahrens, insbesondere des Unterhaltsvorschussrechts (einfacherer Zugang zum Unterhaltsvorschuss)
- Erhöhung der Rückersatzquote (besserer und effizienterer Ressourceneinsatz) bei der Hereinbringung von Unterhaltsvorschüssen beim Unterhaltspflichtigen
Bessere Zahnleistungen gewährleisten (S. 238)
Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zu Einrichtung eines eigenen Satellitenkontos in der VGR, um unbezahlte Haushalts- und Familienarbeit sichtbar zu machen. (S. 239)
Anreize setzen und fördern, die zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Arbeitszeit zwischen beiden Elternteilen führen. (S. 251)
Info-Kampagne/Sensibilisierung Auswirkungen von Teilzeit auf die soziale Absicherung in Arbeitslosigkeit und Alter, Weiterbildungsmaßnahmen von MA in Teilzeit, Führen in Teilzeit, Teilzeitrechner, Elternteilzeit (S. 274)
Zeitverwendungsstudie: bezahlte vs. unbezahlte Arbeit, Aufteilung Familienarbeit, Familienkosten/Kinderkosten (S. 274)
Ausbau flächendeckender und bedarfsgerechter Kinderbetreuung (S. 283)
Kriterienkatalog für Ganztagsbetreuungsplätze u.a. für Berufstätige, Berufseinstieg und soziale Integration (S. 283)
Flächendeckende Bereitstellung und Ausbau früher Hilfen (S. 283)
Niederschwellige Familienberatungsangebote ausbauen (S. 283)
Weiterentwicklung Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr (S. 283)
Ad FLAF:
- Anheben der Einkommensgrenze für Studierende (von EUR 10.000 auf EUR 15.000) (S. 283)
- Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung (S. 283)
Kinderkostenstudie als Teil einer größeren Studie (S. 284)
Unterhaltssicherung Lücken schließen (S. 284)
Weitere Anpassungen bei abstimmungsrechtlichen Fragen bei Kindern in Ehen zweier Frauen und bei Kindern in verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partnerschaft (S. 284)
Substanzielle Aufstockung des Frauenbudgets (vor allem für Gewaltschutz, Frauen- und Familienberatungsstellen sowie Notwohnungen und andere Opferschutz-Maßnahmen) (S. 273)
Automatisches Pensionssplitting (S. 251)
- Mit einmaliger zeitlich befristeter Opt-out-Möglichkeit
- Abgestellt auf gemeinsame Kinder
- Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgenommen KEZ
- Praxistaugliche und faire Lösung für Patchwork-Familien
- Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50%
Ad AMS-Zumutbarkeitsbestimmungen: Erhöhung der Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (Übergang 3 Jahre) bei Vorhandensein von adäquater Kinderbetreuungsmöglichkeiten (S. 260)
Keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen unter 24 Jahren (S. 260)
Ad Entgeltfortzahlung:
- Evaluierung der Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft, Zivildiener (S. 261)
- Evaluierung der Finanzierungsmodelle der wiederholten Entgeltfortzahlung im langen Krankheitsfall nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (S. 261)
Festhalten am Verbot der Leihmutterschaft und Maßnahmen gegen ihre Kommerzialisierung
Maßnahmepaket für die Bekämpfung im Bereich der organisierten Kriminalität, u. a. durch härtere Strafen für Hintermänner und mehr Unterstützung für Betroffene mit klarer Unterscheidung zwischen Opfer und Täter (S. 34)
- Menschenhandel und Ausbeutung
Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans auf Basis eines umfassenden Ansatzes in der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und unter Berücksichtigung koordinierter nationaler Maßnahmen zu Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationaler Zusammenarbeit. (S. 195)
Bekenntnis zur weiteren Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe gegen Menschenhandel des Europarates (GRETA) (S. 195)
Gezieltes nationales Vorgehen und internationale Zusammenarbeit gegen Menschenhandel als Form transnationaler organisierter Kriminalität, das unter anderem Maßnahmen zur Verhütung des Handels, zur Bestrafung der Händler und Händlerinnen und zum Schutz der Opfer dieses Handels umfasst, namentlich durch den Schutz ihrer international anerkannten Menschenrechte. (S. 195)
Weiterentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit NGOs (Polizei.Macht.Menschen.Rechte) (S. 212)
Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte (S. 14)
Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- und Eizellspenden
Die Verbesserung von Frauengesundheit ist ein besonderes Anliegen dieser Bundesregierung. Eine forcierte Umsetzung des Aktionsplans Frauengesundheit und die Erstellung eines jährlichen Frauengesundheitsberichts sowie die Weiterentwicklung und Anwendung von Gender-Medizin ist daher von besonderer Bedeutung. (S. 265)
Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik. Das umfasst die Gleichstellung im Erwerbsleben in Bezug auf gleich Lähne für gleiche Arbeit, eine bessere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern und die (Alters-)Armut zu reduzieren. Um die Fortschritte der Gleichberechtigung betrachten zu können, nimmt Österreich an der europaweiten Zeitverwendungserhebung (durchgeführt von Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat); Zeitverwendungsstudie) teil. (S. 272)
Weiterführung der Schwerpunktthemen Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Menschenhandel, Kampf gegen Rassismus, Stärkung der Frauenrechte (Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frau, Frieden, Sicherheit“ aus Anlass des 20-Jahr-Jubiliäums 2020), Stärkung der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsaktivistinnen und –aktivisten sowie Journalistinnen und Journalisten und demokratischen Kräften. (S. 182)
Stärkung von Frauen auf allen Ebenen unter Bezugnahme auf wichtige internationale Dokumente, wie z.B. die Bejing-Aktionsplattform und die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und die Begehung der jeweiligen Jubiläen im Jahr 2020 (mit besonderem Augenmerk auf Gewaltschutz, wie z.B. weibliche Genitalverstümmelung, Bildung, rechtliche Gleichstellung) (S. 188)
Wirksame Maßnahme zur Verhütung und Bekämpfung von Schlepperei und des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels sowie von Ausbeutung (sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme, Arbeitsausbeutung, Ausbeutung in der Bettelei, Zwang zur Begehung strafbarer Handlungen) (S. 195)
Umfassendes Bekenntnis zum Schutz und zur Unterstützung Betroffener bzw. Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung, insbesondere Frauen, Mädchen sowie Kinder generell, in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern (S. 195)
Verstärkte Maßnahmen zur Integration von Frauen zum Schutz vor jeglicher Gewalt, insbesondere vor familiärer Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum, vor ideologisch begründeter Gewalt und vor Gewalt in jedem sozialen, kulturellen und religiösen Kontext (wie weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Kinderehen) (S. 205)
Die Verbesserung von Frauengesundheit ist ein besonderes Anliegen dieser Bundesregierung. Eine forcierte Umsetzung des Aktionsplans Frauengesundheit und die Erstellung eines jährlichen Frauengesundheitsberichts sowie die Weiterentwicklung und Anwendung von Gender-Medizin ist daher von besonderer Bedeutung. (S. 265)
Up-Skirting-Verbot (S. 273)
Bestmögliche Umsetzung der Istanbul-Konvention (S. 273)
Substanzielle Aufstockung des Frauenbudgets (vor allem für Gewaltschutz, Frauen- und Familienberatungsstellen sowie Notwohnungen und andere Opferschutz-Maßnahmen) (S. 273)
Mehr Transparenz und verstärkte Kontrollen in Kinderbetreuungsstätten (insbesondere islamische) wie Kindergärten, Privatschulen, Schülerheimen und Bildungseinrichtungen, auch zur Verhinderung von ausländischen Einflüssen an Bildungsorten jeder Art, insbesondere zum Schutz von Frauen und Mädchen (S. 206)
- Schaffung gesetzlicher Mindeststandards für Einrichtungen und effektive staatliche Kontrollmöglichkeiten (S. 206)
Auch die Gleichstellung der Geschlechter und die Diskriminierungsfreiheit ist Österreich ein wichtiges Anliegen. (S.178)
Internationaler Beitrag im Kampf gegen die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie Einsatz für die Fortführung des Amtes des Independent Expert for Sexual Orientation and Gender Indentity und für die Umsetzung der LGBTI-Guidelines für die EU-Außenpolitik (2013) (S. 181)
Umsetzung des VfGH-Urteils G 77/2018 (S. 275) (Anm.: Einführung einer weiteren Kategorie neben „männlich“ und „weiblich“ bei der Angabe des Geschlechts bei der Personenstandsabfrage. Lesen Sie dazu hier)
Verstärktes Angebot von Deutsch- und Alphabetisierungskursen mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten (S. 205)
Die pädagogisch-didaktische Aufsicht soll in Zukunft auch Schulqualitätsmanagerinnen und –manager (die früheren Bezirks- und Landesschulinspektorinnen und –inspektoren) verpflichtend umfassen und dadurch die Kontrolle des Religionsunterrichts durch die unabhängige Schulaufsicht stärken. Damit werden die Kontroll-Leitplanken insgesamt gestärkt. (S. 206)
Erhebung, Evaluierung und Qualitätssicherung von Büchern und Materialien des Religionsunterrichts (insbesondere islamischer Religionsunterricht), vor allem auch in Hinblick auf verfassungsrechtliche Werte wie die Gleichstellung der Frau; Prüfung durch das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Kultusamt auf problematische Inhalte (S. 206)
- Schaffung gesetzlicher Mindeststandards für Einrichtungen und effektive staatliche Kontrollmöglichkeiten (S. 206)
Bei der Vernachlässigung von bereits bestehenden gesetzlich definierten elterlichen Pflichten gegenüber der Schule (Schulpflichtverletzungen wie z.B. Hinderung von Mädchen am Schulbesuch) soll der bestehende Strafrahmen erhöht werden. Darüber hinaus sollen weitere Mitwirkungspflichten gesetzlich definiert werden (z.B. Teilnahme am Elternabend, Zusammenarbeit mit dem schulischen Personal etc.). Bei Nicht-Erfüllung dieser Pflichten soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verwaltungsstrafen zu verhängen, falls andere Maßnahmen nicht greifen. (S. 207)
Bedarfsgerechte Ressourcen für unsere Schulen
- Mehr Support durch unterstützendes Personal (z.B. Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Assistenz, administratives Personal); klare Aufgabenteilung und Konsolidierung unterschiedlicher Aufgaben (und Titel) des Unterstützungspersonals (S.236)
Prüfung der Einrichtung von Fonds für Schulveranstaltungen bei den Bildungsdirektionen. Damit soll benachteiligten Standorten geholfen werden, die Kosten für Schulveranstaltungen (Workshops, Ausflüge, etc.) abzudecken – eventuell gespeist durch regionale Unternehmen. (S. 236)
Wir setzen uns als Bundesregierung für eine Bund-Länder-Vereinbarung zum möglichst flächendeckenden, qualitätsvollen, VIF-konformen Ausbau elementarer Bildungsplätze ein (Kindergärten und Kinderkrippen für unter 3-jährige) zur Erreichung der Barcelona-Ziele – inklusive der bedarfsgerechten Errichtung von Betriebskindergärten und –kindergruppen. (S. 236)
Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen für Kinder mit Förderbedarf aus dem Kindergarten bei Eintritt in die Volksschule bis zur neuerlichen Überprüfung der Förderwürdigkeit. Das bestehende Schulreifescreening wird evaluiert. (S. 237)
Mehr Ferienbetreuung und Sommerunterricht für jene, die es brauche, um Eltern zu entlasten. (S. 237)
Ausarbeitung eines Konzepts als Angebot für die Gemeinden zur verstärkten Einbeziehung der Eltern in die Sprachförderung (aktive Elternarbeit, „Mama lernt Deutsch“) (S. 237)
Ausbau ganztägiger Schulen: Bedarfsgerechter Ausbau ganztägiger Schulformen zu Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern. Ein unverschränktes bzw. verschränktes Angebot soll auch in jenen Regionen zur Verfügung stehen, in denen es dieses bisher nicht gibt. (S. 237)
Berufs- und Bildungsberatung für Jugendliche verbessern und österreichweite Talentechecks als Teil des Unterrichts für alle 14-Jährigen in unterschiedlichen Schulformen mit begleitender Beratung für Eltern einführen, unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards und Klärung der Datenrechte. (S. 237)
Unterstützungsmaßnahmen für Lehrlingsausbildung in Betrieben für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf (S. 258)
Anspruch auf Berufsorientierung und begleitende Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung eines Berufsausbildungsplans für Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher (S. 258)
Spezielle Stipendienplätze an öffentlichen Universitäten gekoppelt an befristete Verpflichtung in Österreich ärztlich tätig zu sein, u.a. Ladarztstipendien (S. 268)
Leichterer, kostenloser und freiwilliger Zugang zu Schutzfiltern (z.B. Schutz vor Pornografie und Gewalt) (S. 284)
Errichtung eines Beirates für Elementarpädagogik (Mitglieder dieses Beirats sind NGOs/Expertinnen und Experten, Länder sowie Gemeinden) zur Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit und um Vorschläge für einheitliche Qualitätsmindeststandards in die Elementarpädagogik zu erarbeiten. Die Bundesregierung strebt hierzu eine Bund-Länder-Vereinbarung ab 2022/23 an. (S. 289)
- Verankerung von qualitätsgesicherten Maßnahmen zur präventiv-pädagogischen Arbeit, z.G. Bewegungs- und Gesundheitserziehung, Persönlichkeitsentwicklung, Gewaltprävention, Aufbau von Resilienz, etc. (S. 289)
- Österreichweit einheitliche Strategien zur Qualitätssicherung in elementarpädagogischen Einrichtungen (Bildungsziele, Standards, Besuch, Haltung zu demokratischen Grundwerten und zur Gleichstellung der Geschlechter) (S. 289)
Elementarpädagogik – Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen bündeln (S. 289)
- Einführung einer standardisierten und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Elementarpädagoginnen und –pädagogen in leitender Funktion über die Pädagogische Hochschulen (Bachelor). Fokus auf Schwerpunkte wie Talente- und Sprachförderung sowie Persönlichkeitsentwicklung. In weitere Folge wird der Ausbau qualitativ hochwertiger Ausbildungen für Elementarpädagoginnen und – pädagogen auf post-sekundärem und tertiärem Niveau angestrebt (S. 289)
Flächendeckende Vereinheitlichung der pädagogischen Ausbildung von Assistenzpersonal zur Sicherstellung eines breiten Betreuungsspektrums (S. 289
Fokussierung der neuen Lehrpläne auf Kompetenzvermittlung und klare Unterrichtsziele: … wie Klimawandel und ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln, sprachliche Bildung, Wirtschaftsbildung und Financial Literacy, politische Bildung inklusive Staatskunde und Medienkompetenz. Dabei steht die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen immer im Mittelpunkt (S. 292)
Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung wird evaluiert (S. 292)
Einführung einer Bildungspflicht, wodurch ‚nicht mehr Schulpflichtige‘ erst dann aus dem Bildungssystem aussteigen, wenn sie die Mindeststandards in den Grundkompetenzen erreicht haben (bis maximal zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Dies gilt für alle in Österreich lebenden Jugendlichen. (S. 292)
Bereitstellung von Supportpersonal: Schulisches Unterstützungspersonal (administrativ und psychosozial) bedarfsgerecht aufstocken, damit sich Pädagogen auf den bestmöglichen Unterricht konzentrieren können. (S. 294)
Spendenabsetzbarkeit von Vereinen im Bildungsbereich ausweiten. (S. 297)
Qualitätskriterien für externe Angebote an Schulen (S. 297):
- Rasche Fertigstellung des bundesweiten Kriterienkatalogs für alle extern hinzugeholten Fachkräfte und Vereine
- Spezieller Fokus auf geschlechtersensible Mädchen- und Burschenarbeit, auch mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche aus patriarchalem Milieus zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu fördern
- Erarbeitung von Qualitätskriterien für die Sicherung einer weltanschaulich neutralen, wissenschaftsbasierten Sexualpädagogik und die Entwicklung eines Akkreditierungsverfahrens für Vereine bzw. Personen, die sexualpädagogische Workshops an Schulen anbieten wollen.
- Regeln zur Anwesenheit der Pädagoginnen und Pädagogen sind zu definieren. Die qualitativ hochstehenden Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Sexualpädagogik für die Primarstufe sowie die Sekundarstufe (im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde) soll sichergestellt werden.
Den bekenntnisorientierten Religionsunterricht beibehalten und den Ethikunterricht für alle sicherstellen, die keinen Religionsunterricht besuchen (oder ohne Bekenntnis sind) (S. 297)
Entwicklung eines Lehramtsstudiums „Ethik“ mit Anrechenbarkeit von bestehenden Aus- und Fortbildungen (Religionspädagogik und Lehrgänge) (S. 298)
Prüfung von Möglichkeiten, den Anteil von Kinder mit Förderbedarf an Privatschulen zu erhöhen. (S. 299)
Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen (S. 16)
Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger (S. 16)
Überprüfung der Abgrenzung von Ehrenamt und Freiwilligenarbeit von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (S. 239)
Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakeholdern zu Errichtung eines eigenen Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), um auch die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar zu machen. (S. 239)
Allfällige Anrechnung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSK) auf einschlägige Ausbildungen im sozialen Bereich. (S. 240)
Stärkung der Diversitätskompetenz im Gesundheitssystem sowie health literacy von Frauen, insbesondere Sensibilisierung in Bereichen der Frauengesundheit einschließlich der psychischen Gesundheit (wie Fluchttraumata, sexualisierte Gewalt) (S. 205)
Vollfinanzierte Therapieplätze im Bereich Psychotherapie (S. 238)
Bessere Zahnleistungen gewährleisten (S. 238)
Verbesserung der Demenzbewertung (S. 246)
Die Verbesserung von Frauengesundheit ist ein besonderes Anliegen dieser Bundesregierung. Eine forcierte Umsetzung des Aktionsplans Frauengesundheit und die Erstellung eines jährlichen Frauengesundheitsberichts sowie die Weiterentwicklung und Anwendung von Gender-Medizin ist daher von besonderer Bedeutung. (S. 265)
Flächendeckende Bereitstellung und Ausbau früher Hilfen (S. 266)
Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten (S. 266)
Weiterentwicklung Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kinder-Pass bis zum 18. Lebensjahr (S. 266)
- Aufnahme von standardisierten und qualitätsgesicherten Screenings zu psychischen Gesundheit, Ernährung und sozialer Kompetenz
- Schaffung von Therapieoptionen
- Bessere Informationen und Beratungen über Impfungen
Forcieren von Impfungen insbesondere auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich (S. 266)
Ausbau der Primärversorgung, die den Bedürfnissen der Versicherten entgegenkommt (z.B. Etablierung von Allgemeinmedizinischen Akutordinationen, vor oder in den Spitälern zur vorgelagerten Versorgung) (S. 267)
Ad Facharztoffensive: Kinderärzte und Kinder- und Jugendpsychiater (S. 268)
Frauengesundheit (S. 270)
- Forcierung der vorgesehenen Maßnahmen im NAP Frauengesundheit
- Erstellung eines jährlichen Frauengesundheits-Berichts
- Verbesserte Maßnahmen zur besseren Unterstützung von Frauen, insbesondere werdenden Müttern sowie Frauen über 60
- Vorsorgeprogramm zu spezifischen Frauengesundheitsproblemen, insbesondere psychische Gesundheit
- Forcierung von Gender-Medizin (z.B. bei Medikamentenverschreibungen), auch in den medizinischen Curricula
Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist verstärkt das Bewusstsein für die Lebenssituation pflegender Angehöriger zu schaffen, die Pflegeteilzeit oder –karenz beanspruchen (wollen). Es werden Rahmenbedingungen gefordert, die es ermögliche, individuelle und flexible Arbeitsarrangements zu vereinbaren (z.B. Arbeitszeit, Teleworking, …). (S. 244)
Projekt Community Nurses in 500 Gemeinden: Angehörige erhalten professionelle Unterstützung von Community Nurses als zentrale Ansprechperson für die zu Pflegenden, die Angehörigen, zur Koordination von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten, medizinischen und sozialen Leistungen sowie zur Koordination von Therapien. Community Nurses haben eine zentrale Bedeutung im Präventionsbereich, also VOR Eintreten der Pflegebedürftigkeit (präventive Hausbesuche ab dem75. Lebensjahr, Ernährung, Mobilität, etc.) (S. 244)
Ausweitung der Möglichkeiten der Selbst- und Weiterversicherung als pflegende Angehörige: Die Geltendmachung dieser Versicherung soll auch länger als 3 Jahre rückwirkend möglich werden. Mit der Pflegegeldzuerkennung soll eine automatische Information über die Pensionsversicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige erfolgen. (S. 245)
Palliativpflege und Hospiz in die Regelfinanzierung überführen. (S. 245)
U.a. bessere Absicherung von Krisenpflegeeltern sowie Pflegeeltern und deren Pflegekinder. (S. 245)
Neubewertung der Einstufung nach betreuendem, pflegerischem und medizinischen Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. (S. 246)
Entwicklung eines Pflegegeldsystems in dem alle Bedarfe berücksichtigt werden. (S. 246)
Weiterentwicklung des Pflegegeld-Einstufungsprozesses (Mehr-Augen-Prinzip) (S. 246)
Aufnahme aller Pflegeberufe in die Mangelberufsliste: Zuwanderinnen und Zuwanderer unterstützen (Migrants-Care-Programme). (S. 246)
Schaffung einer Möglichkeit zur Beschäftigung einer 24h-Betreuung für mehrere Kundinnen und Kunden. (S. 246)
Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung: Ziel: verpflichtendes Qualitätszertifikat für Agenturen. (S. 247)
Prüfung der Nutzung des bestehenden E-Card-Systems für Pflegeleistungen. (S. 247)
Palliativpflege und Hospiz in die Regelfinanzierung überführen. (S. 245)
Rechtssicherheit für Eltern von Kindern mit chronischer Krankheit bzw. Behinderung in Abstimmung mit den Ländern: Kinder mit chronischer Erkrankungen oder einer Behinderung brauchen Sicherheit für ihr weiteres, selbstbestimmtes und abgesichertes Leben nach dem Tod der sie pflegenden Eltern, auch wenn diese Kinder im Erwachsenenalter sind. Dazu gilt es, Wohn- und Arbeitsmodelle zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. (S. 245)
Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie sozial benachteiligte Menschen über die Eingliederungshilfe (S. 259)
Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung (S. 283)
Prüfung einer erweiterten Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zu Elementarpädagogen. (S. 290)
Kinder mit speziellen Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen, und qualitativ hochwertige Sonderpädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist. (S. 295)
Umgehende externe Evaluation der Vergabepraxi von SPF-Bescheiden, damit die Zuteilung der Ressourcen dem tatsächlichen Bedarf entspricht. (S. 295)
Neubewertung der Einstufung nach betreuendem, pflegerischem und medizinischen Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. (S. 246)
Entbürokratisierung des Zugangs zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln. (S. 247)
Schaffung eines One-Stop-Shops (S. 280)
- Für Hilfsmittel und Heilbehelfe
- Für Beratung, Begleitung und Betreuung,
- Für „Persönliche Assistenz“
- Schnittstelle AMS/SMS/Länder/Sozialversicherung
Ad Pensionen: „Unser Ziel ist es, ein Altern in Würde zu ermöglichen“ (S. 250)
Anspruch auf Pensionsversicherung auch ohne vorangegangenen Erwerbszeiten. (S. 245)
Automatisches Pensionssplitting (s. 251)
- Mit einmaliger zeitlich befristeter Opt-out-Möglichkeit
- Abgestellt auf gemeinsame Kinder
- Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ausgenommen KEZ (Kinderelternzeit?)
- Praxistaugliche und faire Lösung für Patchwork-Familien
- Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50%
Freiwilliges Pensionssplitting (S. 252)
- In jeder Form der Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft, freiwillige Vereinbarung der Lebensgemeinschaft)
- Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider PartnerInnen und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50%
- Ausgenommen KEZ
- für jeweils zukünftige Zeiten
- mit jederzeitiger Beendigung
Prüfung der Ausweitung des Modells der Wiedereingliederungsteilzeit (S. 252)
Die Errichtung einer Kommission für ethische Fragestellungen im Bundeskanzleramt ist zu prüfen – unter Berücksichtigung bestehender Kompetenzen (z.B. Bioethikkommission, Robotikrat/KI-Rat) (S. 320)
Zusammenführung der relevanten Beiräte (Roboter-Beirat, KI-Beirat) (S. 326)
- Der Beirat soll Expertinnen und Experten, Experteninstitutionen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft in den gesellschaftlichen Diskussionsprozess einbinden.
Weiterführende Artikel
AT / Politik: IEF-Analyse des Regierungsprogramms Teil 2
IEF, 13.02.2020: Im zweiten Teil der Analyse des Regierungsprogramms geht Biopolitikerin Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) auf die Themen Gender, Bildung, Sexualpädagogik, Ehrenamt, Gesundheit, Pflege und Pensionen ein.
AT / Politik: IEF-Analyse des Regierungsprogramms Teil 1
IEF, 31.01.2020 – Das Regierungsprogramm enthält Interessantes zum Thema Menschenhandel, Würdigung gesellschaftsrelevanter Arbeit und Absicherung der Pflege.
AT / Politik: Neues Regierungsprogramm auf dem Prüfstand
IEF, 16.01.2020 – Der KFÖ, die Aktion Leben und die NR-Abgeordnete Gudrun Kugler können dem Regierungsprogramm großteils positive Tendenzen im Bereich Familienpolitik entnehmen.