Lebensende
Im Dezember 2020 hob der Österreichische Verfassungsgerichtshof das umfassende Verbot von Suizidbeihilfe (§ 78 StGB) mit Ablauf des 31.12.2021 auf. Das absolute Verbot jeglicher Hilfestellung zum Suizid sei aufgrund eines zu weiten Eingriffs in das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verfassungswidrig, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Am Verbot der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB) hielt das Höchstgericht fest. Der Gesetzgeber hatte in der Zwischenzeit die Möglichkeit, gesetzliche Rahmenbedingungen für Suizidbeihilfe zu schaffen, was im Rahmen des Sterbeverfügungsgesetzes realisiert wurde.